Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Das gemäß Art. 64 LKrO i. V. m. § 24 KommHV für die Jahre 2010 – 2014 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung festgelegten Änderungen gebilligt.
einstimmig
Die Sitzung wird von 12.30 Uhr bis 13.05 Uhr für eine Mittagspause unterbrochen.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der
Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die
im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden
und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen
wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 04.03.2010 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2009 – 2013 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde
dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen
oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a) |
Wegfall des Finanzplanungsjahres 2009 und Neuerfassung des Jahres 2014 |
b) |
Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen |
c) |
Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre |
d) |
neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch
Vorlage von konkreten Planungsunterlagen
etc.) |
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung
der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht
jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen
werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s.
auch Finanzplan).
aus der Beratung:
Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.
Der Bericht ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.
Landrat Michael Busch weist eingangs der Detailberatungen darauf hin, dass eine Aussprache zu den Positionen 42, 49 und 62 in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden wird, die er nach Abschluss der Beratungen zum Investitionsprogramm vorsieht.
Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:
lfd. Nr. 4 - Beschaffung von Arbeitsgeräten und Maschinen
(EDV für Verwaltung)
Der HH-Ansatz wird von 210.000 € um 58.000 € auf 152.000 € gekürzt. Es besteht Einverständnis, dass Pos. 14 der Vorhabensliste (Zuschuss Notebooks für den Kreistag) mit 12.000 € durch die Kürzung entfällt. Die Realisierung der darüber hinausgehenden Einsparung von 46.000 € bleibt der Verwaltung überlassen.
Der Verwaltung wird aufgegeben, beim Verkauf von Altgeräten oder sonstigen beweglichen Vermögenswerten einen bestmöglichen Erlös zu erzielen, sofern die Geräte noch genutzt werden können.
lfd. Nrn. 6 und 7
sind in Kombination auszuschreiben, um ein günstigeres Angebot zu erzielen.
lfd. Nr. 9 - Austausch des Teppichbodens
Der HH-Ansatz wird von 110.000 € um 85.000 € auf 25.000 € gekürzt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob z. B. für die Verkehrsflächen/Flure auch PVC- oder ähnliche Beläge verwendet werden könnten.
lfd. Nr. 10 - Behindertengerechter Eingang und Vordach
Der HH-Ansatz wird von 41.000 € um 6.000 € auf 35.000 € gekürzt (Wegfall der Überdachung Nebeneingang),
lfd. Nr. 12 - Errichtung einer Photovoltaikanlage
wird mit Sperrvermerk versehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Projekt im Rahmen einer eigenen Gesellschaft und außerhalb des Haushaltes abzuwickeln ist. Gleiches gilt für Pos. 23.
lfd. Nr. 18 - Generalsanierung und Erweiterung CO II
KR Strobel bittet im Einvernehmen mit der Schulleitung abzuklären, ob eine Vor-Ort-Beschulung in Bad Rodach bewerkstelligt werden könnte.
lfd. Nr. 63 - Kreisstraße CO 17; Neubau der Erlbachbrücke
bei Kleinwalbur
wird mit Sperrvermerk versehen. Das Thema Erhöhung der Traglast für LKW-Verkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge wird noch einmal ausführlich im Bauausschuss erörtert.
lfd. Nr. 68 - Kreisstraße CO 25 - Generalsanierung Watzendorf - Seßlach
Der Betrag von 50.000 € (Planungskosten) wird ins HHJ 2012 verschoben.
lfd. Nr. 73 - Zuführung an den Verwaltungshaushalt …
richtig muss es 2.270.000 € heißen
Der Vorsitzende stellt um 11.55 Uhr die Nichtöffentlichkeit her, um in die Beratungen zu lfd. Nr. 42, 49 und 62 einzutreten.
aus der Beratung zum Investitionshaushalt:
lfd. Nr. 42 - Straßenmeisterei Scheuerfeld
Der Vorsitzende informiert über zu erwartende Probleme in der Bauausführung in Scheuerfeld. Vor der Wettbewerbsausschreibung sei die Stadt Coburg wegen einer Zufahrt zum Gelände befragt worden, was von dort bejaht worden sei. Ein von der Stadt Coburg aufgestellter Bebauungsplan lasse jedoch daran zweifeln, dass der Landkreis evtl. späteren Klagen standhalte, weil im Rahmen des Emissionsrechts kein Bestandsschutz vorgesehen sei und der Winterdienst möglicherweise zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht ausrücken dürfe.
Die Stadt habe vorgeschlagen, eine Schallschutzmauer zu errichten, würde diese jedoch nicht finanzieren. Auch habe dem Landkreis kein anderes Grundstück zur Verfügung gestellt werden können. Eine Zusammenarbeit mit der Autobahn-Straßenmeisterei komme ebenfalls nicht in Betracht.
Nun werde im Hause die Überlegung weiterverfolgt, das Gelände am Landratsamt auch mit Blick auf eine bessere Arbeitseffizienz für einen Neubau zu nutzen. Dies dürfe der Stadt jedoch derzeit noch nicht offenbart werden, um die günstige Verhandlungsposition des Landkreises nicht zu schwächen. Das Areal (Wohngebiet) in Scheuerfeld könnte veräußert werden. Es werde alles versucht, um möglichst hohe Einnahmen zu erzielen.
Stadtkämmerer Wilhelm Austen habe um ein Gespräch gebeten, um „auszuloten, wie man aus dem Schlamassel herauskommt, den die Stadt dem Landkreis eingebrockt“ habe. Evtl. werde auch die Kassenversicherung der Stadt in Anspruch genommen, falls ein Verantwortlicher ausgemacht würde.
Das Gremium kommt überein, die Haushaltsansätze mit einem Sperrvermerk zu versehen. Nach Klärung der offenen Fragen und sobald ein Verhandlungsergebnis mit der Stadt Coburg sich abzeichnete, wird das Thema im Bauausschuss erneut umfassend behandelt.
Der Vorsitzende weist abschließend noch einmal eindringlich auf die Vertraulichkeit hin.
lfd. Nr. 49 - Kreisstraße CO 4; Ausbau der OD Ahlstadt
Der HH-Ansatz (vorsorglicher Ansatz für Prozessvergleich) wird auf Antrag der SPD-Fraktion gestrichen. Sollten gegen den Landkreis Forderungen aus einem Vergleich erhoben werden, würde der Kreisausschuss (evtl. in einer zusätzlichen Sitzung) darüber befinden (Nachtragshaushalt/Deckungsmöglichkeit).
lfd. Nr. 62 - Kreisstraße CO 17; Erneuerung der Itzbrücke
in Unterwohlsbach
Hans-Joachim Knauer erläutert die Kostenüberschreitung der Baumaßnahme, die im Wesentlichen aus den Auflockerungsbohrungen zum Einbringen der Spundwände in den Fels herrührt. Das Landratsamt stehe noch in Verhandlungen mit der bauausführenden Firma Dechant. Die maximale Kostenmehrung beziffert Herr Knauer mit den im Haushalt vorgesehenen 90.000 €.
Abschließend kommt der Kreisausschuss auf Anregung von KR Rebhan überein, öffentlich (im Rahmen der Haushaltsreden) keine detaillierten Ausführungen zum Thema ThermeNatur Bad Rodach zu machen und Umsicht walten zu lassen, um die weiteren Beteiligten nicht zu überfordern. Bürgermeister und Kreisrat Gerold Strobel und der Vorsitzende berichten in dem Zusammenhang, dass am 14.03.2011 ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Kommunen stattfinden wird, zu dem auch die Vorsitzenden der jeweiligen Fraktionen und die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltungen eingeladen würden.