Beschluss: zurückgezogen (Stopp)

Beschluss:


Sachverhalt:

 

Kreisrat Christoph Raabs stellte mit Schreiben vom 08.12.2010 einen Initiativantrag. Ziel hierbei ist es, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, wie sich der Landkreis Coburg im Rahmen einer freiwilligen Leistung an den Fahrtkosten von Schülern beteiligen kann, die nicht unter die gesetzliche Regelung zur Kostenfreiheit des Schulweges des Freistaates Bayern fallen. Hierbei war vorgeschlagen worden, zumindest die Kosten zu erstatten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden.

 

Nach seinem Vorschlag sollte der Antrag im ÖPNV-Ausschuss behandelt werden. Grundsätzlich wird der Bereich Kostenfreiheit des Schulweges im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport bearbeitet. Dieser Fachbereich ist dem Schul- und Kulturausschuss zugeordnet. Der Schul- und Kulturausschuss tagt noch vor den Haushaltsberatungen des Landkreises - der ÖPNV-Ausschuss tagt erst wieder im April. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, hätte dies Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises. Daher, und weil der Schul- und Kulturausschuss der originär zuständige Fachausschuss ist, wurde die Behandlung im Schul- und Kulturausschuss entschieden.

 

Die Schülerbeförderungsverordnung unterscheidet nicht nach Schulen in Bayern oder Thüringen – die Ermittlung der nächstgelegene Schule als eine der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme ergibt sich aus der Ermittlung der Beförderungskosten – bis zu 20 % Abweichung besteht darüber hinaus ein Ermessensspielraum. Die zweite Voraussetzung besteht darin, dass nur eine Schule nächstgelegene Schule sein kann, in der eine Ausbildungsrichtung besucht wird, die auch im Bayerischen Schulsystem angeboten wird.

 

Bei einer Übernahme der Kosten als freiwillige Leistung müsste es Kindern auch ermöglicht werden, eine andere Schule als die nächstgelegene innerhalb des Landkreises zu besuchen (z. B. Kind aus Schottenstein das Arnold-Gymnasium Neustadt) und hierfür die Kosten erstattet bekommen.

 

Kosten:

 

-          Eine Ermittlung der Kosten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Sie sind abhängig von der Anzahl der Kinder, für die im Rahmen einer freiwilligen Leistung Zahlungen erfolgen sowie von der individuellen Fahrtstrecke und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes im Einzelfall.

 

-          Zur Ermittlung wurden die aktuellen Kosten für die Schülerbeförderung durch die Anzahl der Fahrschüler geteilt, die unter die Kostenfreiheit des Schulweges fallen. Die Fahrtkosten im Einzelfall können hiervon aber erheblich abweichen.

 

Pro Kind fallen damit rund 560 €/Jahr an durchschnittlichen Fahrtkosten an.

 

Derzeit besuchen insgesamt 400 Kinder mit Wohnort im Landkreis Coburg Schulen außerhalb des Landkreises Coburg oder die Waldorfschule. Für 152 Kinder ist die Schule außerhalb des Landkreises nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung. Für die verbleibenden 248 Kinder, für die in diesem Jahr bei einer neuen Regelung freiwillige Leistungen übernommen werden müssten, ergäben sich Kosten in Höhe von 138.880,00 €/Jahr.

Bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 7 Jahren würde dies Zusatzausgaben in Höhe von 972.160 € bedeuten. Es ist zu erwarten, dass bei einer (teilweisen) Kostenübernahme durch den Landkreis von diesem Angebot durchaus Gebrauch gemacht werden würde und die Schülerzahlen steigen. Dann kann sich dieser Betrag noch deutlich erhöhen.

 

Im Übrigen hat eine Rückfrage der Regierung von Oberfranken beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im November 2009 ergeben, dass eine freiwillige Übernahme der Beförderung von einer Vielzahl von Schülern zu einer Umgehung der bestehenden Vorschriften über die Schülerbeförderung führt. Aufgrund des Gleichheitssatzes entstünden Bezugswirkungen für alle bayerischen Schüler.

 


aus der Beratung:

Nach eingehender Diskussion nimmt Herr Kreisrat Raabs seinen Antrag zurück.