Dem Kreisausschuss
und dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Kreistag nimmt die vorgestellte Kostenschätzung
des Architekturbüros Gatz, Bamberg vom 31.01.2011 zur Kenntnis und stimmt
dieser zu. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind entsprechend der
Kostenschätzung fortzuschreiben.
2.
Die jeweiligen Arbeiten für
den Neubau der Zweifachturnhalle, im ersten Bauabschnitt, sind nach
öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur
Auftragsvergabe wird der Landrat ermächtigt und beauftragt. Die anfallenden
Kosten sind aus der Haushaltsstelle 2201.9452 zu bezahlen.
einstimmig
Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses am 12.12.2007 in
der Staatlichen Realschule Coburg II wurde aufgrund einer Kostenschätzung des
mit den Vorermittlungen betrauten Architektenteams von Gesamtkosten für die
Generalsanierung mit Erweiterung und Umbau von 21.155.000 € ausgegangen.
Nach einer Überarbeitung und verschiedenen Anpassungen wurde für den
Architektenwettbewerb ein Kostenrahmen von 18.400.000 € angenommen. Dieser
Betrag wurde deshalb auch im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg
aufgenommen.
Aus dem Architektenwettbewerb im Jahr 2010 ging das Architekturbüro Gatz,
Bamberg, als erster Preisträger hervor. Einer der Gründe für die Preisrichter
war, dass der Wettbewerbsbeitrag ein wirtschaftliches Projekt erwarten lässt.
Eine erste Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros Christoph
Gatz, Bamberg, auf der Grundlage der Wettbewerbsplanung wird gerade erarbeitet
und soll in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses durch den Architekten
vorgestellt werden. Diese Kostenschätzung wird zur Information eine Woche vor
der Sitzung ins Ratsinformationssystem eingestellt werden. Herr Gatz wird
während der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Zustimmung zum Umbau, Erweiterung und Generalsanierung der
Staatlichen Realschule Coburg II hat zwangsläufig weitere Investitionen von
weit über 1 Mio. € zur Folge. Die Entscheidung hierüber fällt daher gemäß § 29
der Geschäftsordnung des Kreistages in der derzeit gültigen Fassung in die
Zuständigkeit des Kreistages. Nachdem eine solche Entscheidung weiterreichende
Auswirkungen für die kommenden Haushaltsjahre hat, ist diese Angelegenheit
entsprechend der am 08.10.2009 geänderten Geschäftsordnung vor einer
Entscheidung im Kreistag zunächst als Empfehlung an den Kreisausschuss zu überweisen.
aus der Beratung:
Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Gatz besonders für
die Kostenschätzung.
Herr Schilling trägt vor, dass die schulaufsichtliche Genehmigung der
Zweifachturnhalle am 28.01.2011 eingegangen ist. Fördermittel werden erst in
2012/2013 fließen. Nähere Informationen über die Förderung werden an das
Gremium sofort weitergeleitet.
Die Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt.