Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg erlässt die beigefügte Haushaltssatzung samt ihren Anlagen (Haushaltsplan und dessen Anlagen) für das Haushaltsjahr 2026.

Ein Finanzplan wird nicht aufgestellt.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Sachverhalt

1.      Gem. § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik soll die allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. Danach ergibt sich ein Mindestbetrag von 12.454,00 €.

Die Rücklage wird zum 31.12.2025 voraussichtlich einen Bestand von 744.037,85 € aufweisen. Bereinigt um die ÄLRD-Sonderrücklage ergibt sich für die Allgemeine Rücklage ein den Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik (7.808,00 €) übersteigender Betrag in Höhe von 63.932,65 €.

Um das angestrebte Ziel, den in vergangenen Jahren sehr hohen Rücklagenbestand niedrig zu halten, zu erreichen, ist für das Haushaltsjahr 2026 eine Entnahme in Höhe von 420.000,00 € vorgesehen. In Folge dessen, wird die Erhebung einer Investitionskostenumlage nicht erforderlich werden.

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2026 wird auf den Vorbericht.

2.      Geplant ist, folgende Umlagen zu erheben:

Verwaltungsumlage

302.000,00 €

ILS-Betriebskostenumlage

1.009.000,00 €

ILS-Investitionskostenumlage

0,00 €

Summe

1.311.000,00 €

Umlage je Verbandsmitglied

Stadt Coburg

206.536,00 €

Landkreis Coburg

422.486,00 €

Landkreis Kronach

328.355,00 €

Landkreis Lichtenfels

353.623,00 €

Summe

1.311.000,00 €

3.      Weitere Einzelheiten können dem Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan) entnommen werden.