Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 12, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

1.      Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis von der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022. Die getroffenen Prüfungsfeststellungen haben sich durch die Stellungnahmen der Verwaltung erledigt und sind, soweit erforderlich und noch nicht erfolgt, künftig zu beachten.

2.      Die von der Geschäftsleitung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg gefertigte und in der Sitzung am 11.03.2024 vorgelegte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 901.355,87 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 368.317,56 €.

Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.269.673,43 €.


Sachverhalt

1.      Nach § 15 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg (Verbandssatzung) erfolgt die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitgliedes, welches nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Die Verbandsversammlung hat gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.05.2005 das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg zur Durchführung der örtlichen Prüfung bestimmt.

Die Jahresrechnung wurde innerhalb der Frist nach Art. 102 Abs. 2 GO aufgestellt und der Verbandsversammlung in der Sitzung am 11.03.2024 vorgelegt. Die Vorlage der Jahresrechnung im Rechnungsprüfungsamt erfolgte mit Schreiben vom 17.06.2024.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg hat mit Unterbrechungen in der Zeit vom 01.08.2024 bis 20.10.2025 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vorgenommen und folgende Feststellungen getroffen:

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 901.355,87 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 368.317,56 €.

Das Gesamtergebnis beträgt somit 1.269.673,43 €.

2.      Die im Prüfbericht vom 20.10.2025 getroffenen Prüfungsfeststellungen werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen und sofern noch nicht bereits geschehen zukünftig beachtet.

3.      Gemäß § 15 Abs. 3 der Verbandssatzung stellt die Verbandsversammlung die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung fest.