Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die Änderung des § 4 der Haushaltssatzung 2025 wird gebilligt.

§ 4 der Haushaltssatzung des Landkreises Coburg für das Haushaltsjahr 2025 wird abgeändert und mit einem Betrag in Höhe von 5.375.000 € festgesetzt.

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 130.000 € wird für das Jahr 2026 bei der Haushaltsstelle 1.6500.9357 veranschlagt.

Der am 04.03.2025 erstellte Haushaltsplan samt Anlagen ist hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen anzupassen.


Sachverhalt

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Am 27.02.2025 beschloss der Kreistag die Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

In der Haushaltssatzung wird u.a. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, festgesetzt (Verpflichtungsermächtigungen).

Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind. Unter Verpflichtungen sind Verträge, Aufträge, Bestellungen etc. zu verstehen.

Die Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Kameralistik bei den einzelnen Haushaltsstellen zu veranschlagen.

Im Investitionsprogramm des Landkreises Coburg für die Jahre 2024 bis 2028 ist unter der laufenden Nummer 79 die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei vorgesehen (HH-Stelle 1.6500.9357 / 2026: insg. 190.000 €). Darin ist für das Jahr 2026 auch die Ersatzbeschaffung eines Mähgerätes mit Kosten in Höhe von 130.000 € eingeplant. Weitere Einzelheiten können der Beschlussvorlage 048/2025 entnommen werden.

Um bereits in 2025 den Auftrag erteilen zu können, ist der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen entsprechend zu erhöhen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bedarf deshalb nach der bereits erfolgten Beschlussfassung am 27.02.2025 einer Anpassung um die oben genannten 130.000 €. Der Betrag steigt auf insgesamt 5.375.000 € (zuvor 5.245.000 €)

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV-Kameralistik für die Jahre 2024 – 2028 aufgestellte und am 27.02.2025 gebilligte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg bleibt unverändert.

Die Kämmerei hat sich bereits an die Rechtsaufsichtsbehörde gewandt, um darüber zu informieren, dass die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigung nach Annahme des Beschlusses (Vorlage Nr. 048/2025) erhöht werden muss. Es wurde mitgeteilt, dass diese Änderung noch im Rahmen der Würdigung des Haushalts 2025 berücksichtigt werden könnte.