Sitzung: 17.04.2025 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Ausschreibung des Mähgerätes für die Kreisstraßenmeisterei in
Absprache mit der Zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg vorzunehmen.
Der Landrat wird
beauftragt und ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu
erteilen.
Dem Vorgriff auf die Verwendung der im Rahmen der Finanzplanung 2024 - 2028 vorgesehenen Mittel in Höhe von 130.000 € im Jahr 2026 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Im derzeitig
gültigen, am 27.02.2025 beschlossenen Investitionsprogramm 2024 bis 2028 des
Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 79 die Ersatzbeschaffung von
Fahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei vorgesehen.
Darin ist für das
Jahr 2026 unter anderem die Ersatzbeschaffung eines Mähgerätes mit Kosten in
Höhe von 130.000 € eingeplant. Die dafür erforderliche Ausschreibung über die
Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg dauert etwa drei Monate. Nach
Auftragserteilung rechnet der Fachbereich Tiefbau derzeit mit einer Lieferzeit
von mindestens zwölf Monaten. Um die Anschaffung wie geplant in 2026
vorzunehmen, ist es erforderlich die entsprechende Ausschreibung sofort zu
beginnen. Das Ergebnis der Wertung wird im Juli 2025 vorliegen und die Vergabe
und Auftragserteilung sollten sich unmittelbar daran anschließen.
Kosten entstehen
dafür aber erst bei Lieferung des Mähers im Jahr 2026.
Derzeit sind zwei
Mähgeräte als Anbaugeräte an Unimogs in der Kreisstraßenmeisterei im Einsatz.
Das ältere von beiden ist Baujahr 2010, hat bisher eine Mähleistung von ca.
180.000 km erbracht, ist veraltet, stark verschlissen, fällt in letzter Zeit
auf Grund der erhöhten Reparaturanfälligkeit öfters aus und verursacht erhöhte
Unterhaltungskosten.
Im Regelbetrieb
sollte ein Mähgerät etwa alle zehn Jahre ersetzt werden. Mit einer
Betriebsdauer von 15 Jahren ist das Ende der Gebrauchstauglichkeit nunmehr
erreicht und es sollte ersetzt werden.
Um die Finanzierung
der Beschaffung 2026 sicherzustellen, ist die Zustimmung zur Erteilung des
Auftrages erforderlich.
