Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung des Mähgerätes für die Kreisstraßenmeisterei in Absprache mit der Zentralen Beschaffungsstelle der Stadt Coburg vorzunehmen.

Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Dem Vorgriff auf die Verwendung der im Rahmen der Finanzplanung 2024 - 2028 vorgesehenen Mittel in Höhe von 130.000 € im Jahr 2026 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Im derzeitig gültigen, am 27.02.2025 beschlossenen Investitionsprogramm 2024 bis 2028 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 79 die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei vorgesehen.

Darin ist für das Jahr 2026 unter anderem die Ersatzbeschaffung eines Mähgerätes mit Kosten in Höhe von 130.000 € eingeplant. Die dafür erforderliche Ausschreibung über die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg dauert etwa drei Monate. Nach Auftragserteilung rechnet der Fachbereich Tiefbau derzeit mit einer Lieferzeit von mindestens zwölf Monaten. Um die Anschaffung wie geplant in 2026 vorzunehmen, ist es erforderlich die entsprechende Ausschreibung sofort zu beginnen. Das Ergebnis der Wertung wird im Juli 2025 vorliegen und die Vergabe und Auftragserteilung sollten sich unmittelbar daran anschließen.

Kosten entstehen dafür aber erst bei Lieferung des Mähers im Jahr 2026.

Derzeit sind zwei Mähgeräte als Anbaugeräte an Unimogs in der Kreisstraßenmeisterei im Einsatz. Das ältere von beiden ist Baujahr 2010, hat bisher eine Mähleistung von ca. 180.000 km erbracht, ist veraltet, stark verschlissen, fällt in letzter Zeit auf Grund der erhöhten Reparaturanfälligkeit öfters aus und verursacht erhöhte Unterhaltungskosten.

Im Regelbetrieb sollte ein Mähgerät etwa alle zehn Jahre ersetzt werden. Mit einer Betriebsdauer von 15 Jahren ist das Ende der Gebrauchstauglichkeit nunmehr erreicht und es sollte ersetzt werden.

Um die Finanzierung der Beschaffung 2026 sicherzustellen, ist die Zustimmung zur Erteilung des Auftrages erforderlich.