Sitzung: 19.12.2024 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Beschlussvorschlag
1. Im Vollzug des Haushaltes 2024 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
Verwaltungshaushalt
0.6131.6557 |
Statik für fremde Rechnung Grund: Mehr Statikgebühren für größere
Baumaßnahmen (Bauanträge). Die Statikgebühren gehen über
Baugenehmigungsgebühr wieder ein (überlassenes Kostenaufkommen 0/9000.0612) |
71.287,82 € |
0.4559.7703 |
Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge Leistungen der Jugendhilfe an natürl.
Personen (i.E.) Inobhutnahme |
55.317,34 € |
2. Beschlussempfehlung an den Kreistag:
Im Vollzug des Haushaltes 2024 billigt der Kreistag folgende über/außerplanmäßige Ausgaben:
Vermögenshaushalt
1.6525.9502 |
Kreisstraße – CO 25- Tiefbaumaßnahme;
Ausbau am Seßlacher Berg Geplante Ausgaben von 2025
(Finanzplanwerte) wurden bereits durch frühere Fertigstellungen in 2024 als
Ausgaben fällig Deckung über Minderausgaben von rd.
160.000 € bei Tiefbaumaßnahmen (CO 16 und CO 19). |
137.704,22 € |
1.7200.9820 |
Abfallbeseitigung Investitionszuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände Befestigung Wertstoffhof Weitramsdorf Deckung über Minderausgaben bei
1.7200.9451 von 300.000 € (Neubau Wertstoffhof Ebersdorf) |
109.214,40 € |
Ringe:
Deckungsring 97 |
Kinderbetreuung |
142.499,74 € |
Zweckbindungsringe 75 |
Schülerbeförderung |
111.636,13 € |
Zweckbindungsringe 77 |
Leistungen an Asylbewerber |
2.803.865,58 € |
Zweckbindungsring 105 |
Wohngeld |
46.162,00 € |
Zweckbindungsring 110 |
Folgekosten Deponie Blumenrod |
23.099,32 € |
Sammelnachweise 13 |
Unterhalt bewegl. Vermög. |
13.574,27 € |
Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Für sämtliche Positionen erfolgt die Deckung über Minderausgaben bei Zinsausgaben von rd. 1.000.000 €, Mehreinnahmen aus der überlassenen Grunderwerbsteuer rd. 160.000 € sowie noch zu buchenden Kostenerstattungen von rd. 2,16 Mio €.
Sachverhalt
Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der geltenden Geschäftsordnung vom 07. Mai 2020 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussdürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2024 sind bislang (Stand 05.12.2024) insgesamt 55 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 545.719,55 € angefallen. Davon entfallen 40 bzw. 272.227,55 € auf den Verwaltungshaushalt und 15 bzw. 273.492,00 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 40 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 38 Bewilligungen mit insgesamt 145.622,39 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 13 Überschreitungen mit 76.573,38 € elf Bewilligungen in die Zuständigkeit des Landrats.
Vom Kreis- und Strategieausschuss müssen noch folgende überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beschlossen werden:
0.6131.6557 |
Statik für fremde Rechnung Grund: Mehr Statikgebühren für größere
Baumaßnahmen (Bauanträge). Die Statikgebühren gehen über
Baugenehmigungsgebühr wieder ein (überlassenes Kostenaufkommen 0/9000.0612) |
71.287,82 € |
0.4559.7703 |
Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge Leistungen der Jugendhilfe an natürl.
Personen (i.E.) Inobhutnahme |
55.317,34 € |
Vom Kreis- und Strategieausschuss müssen noch folgende überplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes beschlossen werden:
1.6525.9502 |
Kreisstraße – CO 25- Tiefbaumaßnahme;
Ausbau am Seßlacher Berg Geplante Ausgaben von 2025
(Finanzplanwerte) wurden bereits durch frühere Fertigstellungen in 2024 als
Ausgaben fällig Deckung über Minderausgaben von rd.
160.000 € bei Tiefbaumaßnahmen (CO 16 und CO 19). |
137.704,22 € |
1.7200.9820 |
Abfallbeseitigung Investitionszuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände Befestigung Wertstoffhof Weitramsdorf Deckung über Minderausgaben bei
1.7200.9451 von 300.000 € (Neubau Wertstoffhof Ebersdorf) |
109.214,40 € |
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2024 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine Information hierüber erfolgt in der Kreisausschusssitzung bzw. letztlich in der Kreistagssitzung. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Verwaltungshaushalt
Bei folgenden Ringen haben wir eine Überschreitung von mehr als 10 %:
Deckungsring 97 |
Kinderbetreuung |
142.499,74 € |
Zweckbindungsringe 75 |
Schülerbeförderung |
111.636,13 € |
Zweckbindungsringe 77 |
Leistungen an Asylbewerber |
2.803.865,58 € |
Zweckbindungsring 105 |
Wohngeld |
46.162,00 € |
Zweckbindungsring 110 |
Folgekosten Deponie Blumenrod |
23.099,32 € |
Sammelnachweise 13 |
Unterhalt bewegl. Vermög. |
13.574,27 € |
Für sämtliche Positionen erfolgt die Deckung über Minderausgaben bei Zinsausgaben von rd. 1.000.000 €, Mehreinnahmen aus der überlassenen Grunderwerbsteuer rd. 160.000 € sowie noch zu buchenden Kostenerstattungen von rd. 2,16 Mio €.