Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

1.    Im Vollzug des Haushaltes 2024 billigt der Kreis- und Strategieausschuss in eigener Zuständigkeit folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:

Verwaltungshaushalt

0.6131.6557

Statik für fremde Rechnung

Grund:

Mehr Statikgebühren für größere Baumaßnahmen (Bauanträge). Die Statikgebühren gehen über Baugenehmigungsgebühr wieder ein (überlassenes Kostenaufkommen 0/9000.0612)

71.287,82 €

0.4559.7703

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Leistungen der Jugendhilfe an natürl. Personen (i.E.) Inobhutnahme

55.317,34 €

2.    Beschlussempfehlung an den Kreistag:

Im Vollzug des Haushaltes 2024 billigt der Kreistag folgende über/außerplanmäßige Ausgaben:

Vermögenshaushalt

1.6525.9502

Kreisstraße – CO 25- Tiefbaumaßnahme; Ausbau am Seßlacher Berg

Geplante Ausgaben von 2025 (Finanzplanwerte) wurden bereits durch frühere Fertigstellungen in 2024 als Ausgaben fällig

Deckung über Minderausgaben von rd. 160.000 € bei Tiefbaumaßnahmen (CO 16 und CO 19).

137.704,22 €

1.7200.9820

Abfallbeseitigung

Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Befestigung Wertstoffhof Weitramsdorf

Deckung über Minderausgaben bei 1.7200.9451 von 300.000 €

(Neubau Wertstoffhof Ebersdorf)

109.214,40 €

Ringe:

Deckungsring 97

Kinderbetreuung

142.499,74 €

Zweckbindungsringe 75

Schülerbeförderung

111.636,13 €

Zweckbindungsringe 77

Leistungen an Asylbewerber

2.803.865,58 €

Zweckbindungsring 105

Wohngeld

46.162,00 €

Zweckbindungsring 110

Folgekosten Deponie Blumenrod

23.099,32 €

Sammelnachweise 13

Unterhalt bewegl. Vermög.

13.574,27 €

Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

Für sämtliche Positionen erfolgt die Deckung über Minderausgaben bei Zinsausgaben von rd. 1.000.000 €, Mehreinnahmen aus der überlassenen Grunderwerbsteuer rd. 160.000 € sowie noch zu buchenden Kostenerstattungen von rd. 2,16 Mio €.


Sachverhalt

Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.

Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der geltenden Geschäftsordnung vom 07. Mai 2020 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.

Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussdürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.

Im Vollzug des Haushaltes 2024 sind bislang (Stand 05.12.2024) insgesamt 55 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 545.719,55 € angefallen. Davon entfallen 40 bzw. 272.227,55 € auf den Verwaltungshaushalt und 15 bzw. 273.492,00 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 40 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 38 Bewilligungen mit insgesamt 145.622,39 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 13 Überschreitungen mit 76.573,38 € elf Bewilligungen in die Zuständigkeit des Landrats.

Vom Kreis- und Strategieausschuss müssen noch folgende überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beschlossen werden:

0.6131.6557

Statik für fremde Rechnung

Grund:

Mehr Statikgebühren für größere Baumaßnahmen (Bauanträge). Die Statikgebühren gehen über Baugenehmigungsgebühr wieder ein (überlassenes Kostenaufkommen 0/9000.0612)

71.287,82 €

0.4559.7703

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Leistungen der Jugendhilfe an natürl. Personen (i.E.) Inobhutnahme

55.317,34 €

Vom Kreis- und Strategieausschuss müssen noch folgende überplanmäßigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes beschlossen werden:

1.6525.9502

Kreisstraße – CO 25- Tiefbaumaßnahme; Ausbau am Seßlacher Berg

Geplante Ausgaben von 2025 (Finanzplanwerte) wurden bereits durch frühere Fertigstellungen in 2024 als Ausgaben fällig

Deckung über Minderausgaben von rd. 160.000 € bei Tiefbaumaßnahmen (CO 16 und CO 19).

137.704,22 €

1.7200.9820

Abfallbeseitigung

Investitionszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Befestigung Wertstoffhof Weitramsdorf

Deckung über Minderausgaben bei 1.7200.9451 von 300.000 €

(Neubau Wertstoffhof Ebersdorf)

109.214,40 €

Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2024 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine Information hierüber erfolgt in der Kreisausschusssitzung bzw. letztlich in der Kreistagssitzung. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.

Verwaltungshaushalt

 

Bei folgenden Ringen haben wir eine Überschreitung von mehr als 10 %:

Deckungsring 97

Kinderbetreuung

142.499,74 €

Zweckbindungsringe 75

Schülerbeförderung

111.636,13 €

Zweckbindungsringe 77

Leistungen an Asylbewerber

2.803.865,58 €

Zweckbindungsring 105

Wohngeld

46.162,00 €

Zweckbindungsring 110

Folgekosten Deponie Blumenrod

23.099,32 €

Sammelnachweise 13

Unterhalt bewegl. Vermög.

13.574,27 €

Für sämtliche Positionen erfolgt die Deckung über Minderausgaben bei Zinsausgaben von rd. 1.000.000 €, Mehreinnahmen aus der überlassenen Grunderwerbsteuer rd. 160.000 € sowie noch zu buchenden Kostenerstattungen von rd. 2,16 Mio €.