Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Investitionsprogramm 2024 bis 2028 des Landkreises Coburg wird der Verwirklichung der Maßnahme im Jahr 2025 zugestimmt.

Die Arbeiten sind nach Maßgabe der baufachlichen Prüfung der Regierung von Oberfranken sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens öffentlich auszuschreiben und nach erfolgter Wertung auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

Die Kosten von rd. 1.700.000 € werden wie folgt finanziert:

                   1.010.000 €              Zuwendungen nach BayGVFG

                      140.000 €              Zuwendungen nach BayFAG

                      550.000 €              Eigenmittel

Die anfallenden Kosten sind aus Haushaltsstelle 1.6506.9502 des Vermögenshaushaltes zu bezahlen.


Sachverhalt

Im derzeitig gültigen, am 05.03.2024 beschlossenen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 87 der Ausbau der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf von der Kirche in Richtung Rothenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 840.000 € vorgesehen.

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 08.03.2018 wurde das Büro Koenig + Kühnel, Weidach mit Ingenieurvertrag vom 21.03.2018/24.05.2018 mit stufenweiser Vergabe zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Wegen Verschiebung der geplanten Bauausführung durch den Landkreis konnte das Büro erst im Jahr 2023 mit ersten Vorerhebungen beginnen.

Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vor, aus der sich nunmehr Gesamtkosten für den Landkreis in Höhe von 1,7 Mio. € ergeben. Die Kostenerhöhung ergibt sich durch die inzwischen detaillierte Planungsgrundlage in Zusammenhang mit gestiegenen Anforderungen aus Regelwerken und Vorschriften, sowie der allgemeinen Preissteigerung in den letzten sechs Jahren. Parallel dazu werden derzeit die Vereinbarungen zum Grunderwerb eingeholt.

Die Maßnahme ist mit der Regierung von Oberfranken vorbesprochen und es wurde eine Förderung in Höhe von ca. 70 % nach BayGVFG und 10 % nach BayFAG in Aussicht gestellt. Als zuwendungsfähige Kosten wurden ca. 1,45 Mio. € ermittelt. Mit den sich ergebenden Fördermitteln in Höhe von ca. 1.150.000 € belaufen sich Eigenmittel des Landkreises auf ca. 550.000 €.

Wie bei Gemeinschaftsmaßnahmen üblich, werden die Fördermittel für Landkreis und Stadt in einem gemeinsamen Förderantrag vom Landkreis bei der Regierung beantragt.

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt gemeinsam mit der Stadt Seßlach belaufen sich die Gesamtkosten der Stadt auf ca. 355.000 €. Mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 290.000 € ergibt sich dafür eine Förderung in Höhe von ca. 230.000 €. Damit beträgt der Eigenanteil der Stadt ca. 125.000 €.

Wegen der erheblichen Schäden im Straßenoberbau in Verbindung mit fehlenden durchgängigen Gehwegen und zahlreichen Fahrbahneinengungen ist die Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrsteilnehmer stark eingeschränkt. Gerade für Fußgänger ergeben sich durch die enge Straßenführung und zu schmale oder gänzlich fehlende Gehwege erhebliche Sicherheitsdefizite. Daher ist der Ausbau der Ortsdurchfahrt mit äußerster Dringlichkeit vorzunehmen.

Deshalb soll noch zu Jahresbeginn 2025 der Förderantrag bei der Regierung gestellt werden und die Ausschreibung im Jahr 2025 zeitnah erfolgen, so dass mit dem Bau noch im Herbst 2025 begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.