Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im Investitionsprogramm 2024 bis 2028 des Landkreises
Coburg wird der Verwirklichung der Maßnahme im Jahr 2025 zugestimmt.
Die Arbeiten sind nach Maßgabe der baufachlichen Prüfung der Regierung von
Oberfranken sowie etwaiger Auflagen und Änderungen im Zuge des
Bewilligungsverfahrens öffentlich auszuschreiben und nach erfolgter Wertung auf
das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der
Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die Kosten von rd. 1.700.000 € werden wie folgt finanziert:
1.010.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
140.000 € Zuwendungen nach BayFAG
550.000 € Eigenmittel
Die anfallenden Kosten sind aus Haushaltsstelle 1.6506.9502 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeitig gültigen, am 05.03.2024 beschlossenen Investitionsprogramm
2023 bis 2027 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 87 der
Ausbau der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf von der Kirche in Richtung Rothenberg
mit Gesamtkosten in Höhe von 840.000 € vorgesehen.
Gemäß Beschluss des Kreistages
vom 08.03.2018 wurde das Büro Koenig + Kühnel, Weidach mit Ingenieurvertrag vom
21.03.2018/24.05.2018 mit stufenweiser Vergabe zunächst mit den Leistungsphasen
1 bis 4 beauftragt. Wegen Verschiebung der geplanten Bauausführung durch den
Landkreis konnte das Büro erst im Jahr 2023 mit ersten Vorerhebungen beginnen.
Mittlerweile liegt die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung
vor, aus der sich nunmehr Gesamtkosten für den Landkreis in Höhe von 1,7 Mio. €
ergeben. Die Kostenerhöhung ergibt sich durch die inzwischen detaillierte
Planungsgrundlage in Zusammenhang mit gestiegenen Anforderungen aus Regelwerken
und Vorschriften, sowie der allgemeinen Preissteigerung in den letzten sechs
Jahren. Parallel dazu werden derzeit die
Vereinbarungen zum Grunderwerb eingeholt.
Die Maßnahme ist mit der
Regierung von Oberfranken vorbesprochen und es wurde eine Förderung in Höhe von
ca. 70 % nach BayGVFG und 10 % nach BayFAG in Aussicht gestellt. Als zuwendungsfähige Kosten wurden ca. 1,45 Mio. € ermittelt. Mit den sich
ergebenden Fördermitteln in Höhe von ca. 1.150.000 € belaufen sich Eigenmittel
des Landkreises auf ca. 550.000 €.
Wie bei Gemeinschaftsmaßnahmen üblich, werden die Fördermittel für
Landkreis und Stadt in einem gemeinsamen Förderantrag vom Landkreis bei der
Regierung beantragt.
Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt gemeinsam mit der Stadt Seßlach
belaufen sich die Gesamtkosten der Stadt auf ca. 355.000 €. Mit
zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 290.000 € ergibt sich dafür eine
Förderung in Höhe von ca. 230.000 €. Damit beträgt der Eigenanteil der Stadt
ca. 125.000 €.
Wegen der
erheblichen Schäden im Straßenoberbau in Verbindung mit fehlenden durchgängigen
Gehwegen und zahlreichen Fahrbahneinengungen ist die Sicherheit und
Leichtigkeit der Verkehrsteilnehmer stark eingeschränkt. Gerade für Fußgänger
ergeben sich durch die enge Straßenführung und zu schmale oder gänzlich
fehlende Gehwege erhebliche Sicherheitsdefizite. Daher ist der Ausbau der
Ortsdurchfahrt mit äußerster Dringlichkeit vorzunehmen.
Deshalb soll noch
zu Jahresbeginn 2025 der Förderantrag bei der Regierung gestellt werden und die
Ausschreibung im Jahr 2025 zeitnah erfolgen, so dass mit dem Bau noch im Herbst
2025 begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.