Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

Im derzeitig gültigen, am 05.03.2024 beschlossenen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 90 die Umgehung Kleingarnstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 9,0 Mio. € vorgesehen.

Gemäß Beschlusses des Bauausschusses vom 09.02.2023 wurde das Büro Höhnen & Partner, Bamberg mit Ingenieurvertrag vom 25.07.2023/08.08.2023 mit den Leistungsphasen 1 und 2, mit Option der weiteren Vergabe von Leistungsphase 3 und 4 beauftragt. In Zusammenhang mit der Voruntersuchung wurde ein vertiefendes Verkehrsgutachten erstellt, dessen Ergebnisse mittlerweile mit dem Planungsbüro abgestimmt und dieses die Vorplanung der Umgehungsvarianten entsprechend angepasst hat. Der nunmehr vorliegende Vorentwurf mit den Trassenvarianten wird in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Leistungsphase 2 ist noch nicht vollends abgeschlossen.

Die Verwaltung beabsichtigt in der Leistungsphase 3 durch das Planungsbüro die als verkehrsgünstigste, wirtschaftlichste und ressourcenschonenste Variante 2 als Vorzugsvariante weiter voranzutreiben. Aber zum Vergleich die beiden Varianten 1 und 3, sowie die Nullvariante (Ausbau der Ortsdurchfahrt) ebenfalls grob auszuarbeiten. Ein belastbarer Variantenvergleich ist im Rahmen eines zukünftig einzuleitenden Planfeststellungsverfahren unverzichtbar.

Vor Aufnahme der Leistungsphase 4 durch das Planungsbüro wird ein Beschluss zum weiteren Vorgehen bei dieser Baumaßnahme erforderlich.