Sachverhalt
Im derzeitig gültigen, am 05.03.2024
beschlossenen Investitionsprogramm 2023 bis 2027 des Landkreises Coburg ist
unter laufender Nummer 90 die
Umgehung Kleingarnstadt mit Gesamtkosten in Höhe von 9,0 Mio. € vorgesehen.
Gemäß
Beschlusses des Bauausschusses vom 09.02.2023 wurde das Büro Höhnen &
Partner, Bamberg mit Ingenieurvertrag vom 25.07.2023/08.08.2023 mit den Leistungsphasen
1 und 2, mit Option der weiteren Vergabe von Leistungsphase 3 und 4 beauftragt.
In Zusammenhang mit der Voruntersuchung wurde ein vertiefendes
Verkehrsgutachten erstellt, dessen Ergebnisse mittlerweile mit dem Planungsbüro abgestimmt und dieses die Vorplanung
der Umgehungsvarianten entsprechend angepasst hat. Der nunmehr vorliegende Vorentwurf
mit den Trassenvarianten wird in der Sitzung durch das Planungsbüro
vorgestellt. Die Leistungsphase 2 ist noch nicht vollends abgeschlossen.
Die Verwaltung beabsichtigt
in der Leistungsphase 3 durch das Planungsbüro die als verkehrsgünstigste, wirtschaftlichste
und ressourcenschonenste Variante 2 als Vorzugsvariante weiter voranzutreiben.
Aber zum Vergleich die beiden Varianten 1 und 3, sowie die Nullvariante (Ausbau
der Ortsdurchfahrt) ebenfalls grob auszuarbeiten. Ein belastbarer Variantenvergleich
ist im Rahmen eines zukünftig einzuleitenden Planfeststellungsverfahren unverzichtbar.
Vor Aufnahme der
Leistungsphase 4 durch das Planungsbüro wird ein Beschluss zum weiteren
Vorgehen bei dieser Baumaßnahme erforderlich.