Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Investitionsprogramm 2024 bis
2028 des Landkreises Coburg wird der Verwirklichung der Maßnahme im Jahr 2025
zugestimmt.
Die Arbeiten sind nach Maßgabe der vom Fachbereich Tiefbau ausgeführten Planung
freihändig auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Die Kosten von rd. 70.000 € werden durch Eigenmittel finanziert.
Die anfallenden Kosten sind aus Haushaltsstelle 6510.9630 des
Vermögenshaushaltes zu bezahlen.
Sachverhalt
Im derzeitig gültigen, am 05.03.2024 beschlossenen Investitionsprogramm
2023 bis 2027 des Landkreises Coburg ist unter laufender Nummer 89 die
Errichtung der Lichtsignalanlage am Schlossberg in der Ortsdurchfahrt
Hassenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 50.000 € vorgesehen.
Die Planung und Ausführung wird
intern im Fachbereich Tiefbau geleistet. Mittlerweile zeigte sich, dass die im
Rahmen der Deckenbauarbeiten 2013 verlegten Leerrohre und Kabelzugschächte
nicht für die Stromversorgung der Anlage geeignet sind. Daher muss noch eine
Leitungstrasse in offener Bauweise hergestellt werden. Darüber hinaus sind
geringe Mehrkosten gegenüber des älteren Angebotes der Lichtsignalanlage zu
verzeichnen. Somit ergeben sich nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 70.000 €
ergeben.
Die Maßnahme ist wegen
Unterschreitung der Bagatellgrenze nach BayGVFG nicht förderfähig.
Wegen der
Engstelle an der Schlosskirche ist ein Begegnungsverkehr von Schwerverkehr in
der Kurve nicht möglich. Hier ergeben sich immer wieder gefährliche
Verkehrssituationen mit dem Zwang, dass Lkw teilweise rückwärts aus der
Engstelle rangieren müssen. Selbst bei Begegnung von Lkw und Pkw müssen die
Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, mit der entsprechenden Gefährdung von
Fußgängern. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die am Schlosshof liegende
Bushaltestelle auch der Schulweg durch die gefährliche Engstelle führt.
Beschädigungen am unmittelbar hinter dem Gehweg liegenden Gebäude Schlossberg
11 zeigen deutlich, dass der Gehweg oft in gesamter Breite durch Fahrzeuge
genutzt wird, um Kollisionen im Gegenverkehr auf der Fahrbahn zu vermeiden.
Deshalb ist es aus
Gründen der Verkehrssicherheit dringend erforderlich den Begegnungsverkehr in
der Engstelle mittels Regelung durch eine Lichtsignalanlage zu verhindern. Die
Fertigstellung ist möglichst zeitnah im Jahr 2025 vorgesehen.