Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die vorgestellten Eckpunkte für die zukünftige Nahverkehrsbedienung werden als

Grundlage für die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans für Stadt und Landkreis Coburg beschlossen.

Auf dieser Grundlage wird der abschließende Nahverkehrsplan im Herbst 2024 in den Gremien von Stadt und Landkreis vorgestellt. 

Der Landrat wird beauftragt mit der Stadt Coburg einen „Letter of Intent“ (LOI) zu zeichnen, deren Ziel eine beidseitigen Delegationsvereinbarung für die bessere Verknüpfung von Stadt- und Regionalverkehr ist.


Sachverhalt

Der Art. 13 des BayÖPNVG regelt: „Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs und muss mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. Soweit erforderlich ist die Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV abzustimmen. Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.“

Der Nahverkehrsplan ist ein Planungsinstrument, in dem alle Leistungs- und Qualitätskriterien für den Betrieb des ÖPNV erfasst werden. Ein Nahverkehrsplan analysiert das vorhandene Mobilitätsangebot und dient als Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Nahmobilität. Der letzte beschlossene Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis ist aus Juni 2013 mit einer späteren Teilfortschreibung für den Bereich der Stadt. Es wird empfohlen den Nahverkehrsplan in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. An dieser Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans von Stadt und Landkreis Coburg wird seit 01.10.2021 gearbeitet. Im Oktober/November 2022 sind die dazugehörigen Leitlinien verabschiedet worden und im vergangenen Jahr ist verstärkt an dem neuen Konzept des Stadt-Umland-Verkehrs gearbeitet worden. In diesem Jahr wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beendet, aktuell läuft die redaktionelle Abstimmung. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben werden zunächst die Eckpunkte beschlossen, damit der Landkreis Coburg die Fristen für die Vergabe der Leistungen zum 01.09.2026 einhalten kann.

Der vollständige Nahverkehrsplan wird im Herbst zum Beschluss vorgelegt. Davor erfolgt eine Stellungnahme-Runde aller Träger öffentlicher Belange.

Der Nahverkehrsplan ist in erster Linie verbindlich für die Aufgabenträger. Gesetzliche Vorgaben wie zur Barrierefreiheit im ÖPNV und wie z. B. das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz sind entsprechend zu berücksichtigen.

Wesentliche Grundlage für den Nahverkehrsplan bilden die bereits von Kreistag und Stadtrat beschlossenen Leitlinien.

Abb. Handlungsfelder Leitlinien Nahverkehrsplan

Dabei wird berücksichtigt, dass das vorhandene Angebot nicht verschlechtert wird, so dass alle Ortsteile eine Anbindung erhalten. Das entspricht letztlich auch der Zielsetzung der „ÖPNV-Strategie 2030 für den Freistaat Bayern“. Wo erforderlich wird eine Anpassung an sich ändernde Nachfragestrukturen vorgesehen (Neubau Klinikum, neue Siedlungsbereiche, verändertes Einkaufsverhalten etc.).

Ein wichtiger Bestandteil des Nahverkehrsplans bleibt das Linienbündelungskonzept als Grundlage für die Vergabe der Verkehrsleistungen.