Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Den Eckpunkten für die Vorabbekanntmachung zur europaweiten Vergabe der

Nahverkehrsleistungen wird zugestimmt. Das anliegende Konzept wird Bestandteil des

Beschlusses. Die Vorabbekanntmachung wird zum 01. August 2024 im europäischen

Amtsblatt und weiteren geeigneten Medien angekündigt.


Sachverhalt

Der aktuell laufende Verkehrsvertrag des Landkreises Coburg läuft zum 31.08.2026 aus. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich. Zur rechtssicheren Vergabe der Leistungen ab dem 01.09.2026 ist die Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens notwendig. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 1370/2007. Das Ziel ist der Abschluss eines erneuten öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der Umfang und Qualität der Nahverkehrsleistungen regelt und die finanzielle Abgeltung der Leistung definiert.

Der § 8a des Personenbeförderungsgesetzes gibt in Absatz 1 Satz 2 den Verfahrensablauf vor:

„Die zuständige Behörde ist auch in diesem Fall zur Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (Vorabbekanntmachung) verpflichtet; die Veröffentlichung soll nicht früher als 27 Monate vor Betriebsbeginn erfolgen […].“

Die Vorabbekanntmachung soll die inhaltlichen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards angeben. Dabei ist der Verweis auf den Nahverkehrsplan oder andere öffentlich zugängliche Dokumente möglich.

Die Vorabbekanntmachung löst für interessierte Verkehrsunternehmen eine Frist zur eigenwirtschaftlichen Antragsstellung aus. Nach Ablauf dieser Frist kann, sofern keine ausreichende Verkehrsbedienung eigenwirtschaftlich angeboten wird, in ein Vergabeverfahren eingestiegen werden. Die fachliche und juristische Beratung dafür ist bereits sichergestellt.

Es ist beabsichtigt, den nächsten Verkehrsvertrag wieder über die maximal möglichen zehn Jahre zu vergeben. Die Dauer ist ökonomisch sinnvoll, um Kapital- und Einmalkosten bestmöglich in der Abschreibung über die Laufzeit verteilen zu können. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher ist die jährliche Vergütung für die Fixkosten (insbesondere Fahrzeugkosten).

Die Vergabe erfolgt wieder in zwei Linienbündeln. Da es bei der letzten Vergabe nicht beanstandet wurde, gibt es eine hohe rechtliche Sicherheit. Die Abgabe eines Angebots für beide Linienbündel wird ermöglicht. So sollen betriebliche Vorteile optimal genutzt werden können.

Wesentliche Vorgaben für die Vorabbekanntmachung können vom Verbund Großraum Nürnberg (VGN) übernommen werden. Unter anderem die Tarifverwendung, die Verbundintegration, das Fahrzeugdesign oder die Teilnahme am DEFAS Bayern.