Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

Aufgrund der Haushaltsermächtigung 2024 nimmt der Landkreis Coburg nach der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Oberfranken entsprechende Kredite bis zu 30.408.890 € auf.

Bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung und bei einer entsprechenden Kassenlage können nach Art. 63 Abs. 2 LKrO Kredite bis zu einem Betrag von 193.000 € aufgenommen werden.

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu den geeignetsten Bedingungen abzuschließen.


Sachverhalt

In der am 14.03.2024 und mit Änderung unter § 4 am 02.05.2024 vom Kreistag erlassenen Haushaltssatzung 2024, ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 30.408.890 € festgesetzt. Diese Kreditermächtigung ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2024 durch die Regierung von Oberfranken genehmigungspflichtig. Die Regierung, wird voraussichtlich wie in den Vorjahren, die derzeitige Verschuldung und den weiteren Anstieg der Verschuldung in den kommenden Finanzplanungsjahren sehr kritisch sehen. Die entsprechende Genehmigung der Haushaltssatzung liegt noch nicht vor. Die Regierung wird jedoch, wie in den Vorjahren auch, erwarten, dass Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, verstärkt zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet werden.

Auch wenn derzeit noch nicht erkennbar ist, welcher genaue Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2024 notwendig wird, ist die erforderliche Einzelentscheidung durch die Beschlussgremien des Landkreises in die Wege zu leiten. Selbstverständlich werden vor einer Kreditaufnahme alle anderen Deckungsmittel (Zuschüsse, Zuführung vom Verwaltungshaushalt etc.) voll ausgeschöpft, so dass die gesetzliche Zulässigkeit uneingeschränkt vorliegt. Infolge des derzeit variablen Zinsniveaus kann es jedoch durchaus sinnvoll und zweckmäßig sein, Kredite in unterschiedlichen Höhen nach den Erfordernissen, im Rahmen der Kreditermächtigungen in 2024, aufzunehmen.

Da eventuell bei der Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken aufgrund der späteren Beschlussfassung über den Kreishaushalt bereits ein Kreditbedarf bestehen könnte, können vorgriffsweise nach Art. 63 Abs. 2 LKrO Kredite bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufgenommen werden.

In den Vorjahren waren folgende Kreditaufnahmen festgesetzt:

Haushaltsjahr

Kreditsumme in €

2020

1.000.000,00

2021

   275.000,00

2022

   700.000,00

2023

1.114.000,00

Summe

3.089.000,00

durchschnittlicher Betrag

   772.250,00

davon ¼

   193.062,50

= rund

   193.000,00

Nach Art. 56 Abs. 3 der Landkreisordnung dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Diese Einschränkung gilt auch für den Kreditumfang.

Hinsichtlich des Verfahrens zur Kreditaufnahme sind mehrere Grundsätze zu beachten, deren Anwendung im Hinblick auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit geboten ist (z.B. Einholen von Vergleichsangeboten, Effektivzinssatz, Konditionen marktüblich etc.).

Weil der Abschluss eines Kreditvertrages ein Tagesgeschäft ist und zum anderen der genaue Zeitpunkt des Bedarfs an Fremdmitteln nicht zu taxieren ist, wurde in der Vergangenheit der Landrat ermächtigt, im Interesse einer Zinskostenminimierung zu einem günstigen Zeitpunkt über das geeignetste Angebot zu entscheiden.

Wie bereits in den Vorjahren, besteht auch in 2024 die Möglichkeit, Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur über einen KfW-Kommunalkredit bzw. einem Investkredit Kommunal der BayernLabo oder der LfA Förderbank Bayern mit einer zehnjährigen Zinsbindung zinsgünstig zu finanzieren. Aus diesen Programmen kann der Jahreskreditbedarf je nach Investitionsvorhaben in der Regel mindestens 50% der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kreditermächtigung sollte wie in den Vorjahren nach dem bisherigen Verfahren auf dem Kapitalmarkt ausgeschöpft werden.

Im vergangenen Haushaltsjahr 2023 belief sich die Kreditermächtigung auf 1.114.000 €. Der Kredit wurde im Jahr 2024 in voller Höhe als Energiekredit (KFW) für die Sanierung Beta-Bau am Arnold-Gymnasium genommen. Grundlage hierfür war die Haushaltssatzung 2023 i. V. m. Beschluss des Kreistages vom 22.10.2015 und § 47 Abs. 1 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages.

Die Kreditaufnahmen der letzten Jahre sind auf die Haushaltsjahre 2017, 2021 und jetzt 2024 wie folgt aufgeteilt und aufgenommen worden:

820.875,14 € bei der Bayern LB

Laufzeit 24 Jahre

fester Zinssatz ( 2,890 %)

1.610.000 € bei der Bayern Labo

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 0,000 %

717.000 € bei der Bayern Labo

Laufzeit 19 Jahre und 10 Monate,

10-jährige Zinsbindung mit 0,260 %

937.042,63 € bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Laufzeit 10 Jahre,

10-jährige Zinsbindung (Swap)

1.114.000 € bei der KFW Bank (Energiekredit)

Laufzeit 7 Jahre,

fester Zinssatz mit 2,810 %

Für 2024 ist eine Aufteilung der Kreditermächtigung vorgesehen, die sich an den Ausgaben des Vermögenshaushaltes orientiert.


Aus der Beratung

Der Kreis- und Strategieausschuss ist in der nächsten Sitzung von der jeweiligen Kreditaufnahme zu informieren.

(s. auch Beschlussvorlage 100/2015 aus der 11. Sitzung des Kreistages vom 22.10.2015)