Beschlussvorschlag
Der
Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorenz & Herzog GmbH für das Geschäftsjahr 2023 der Coburg Stadt und Land
aktiv GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in
der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Coburg Stadt und Land aktiv
GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wird mit
je 368.298,28 € in Aktiva und
Passiva und
mit einem Jahresfehlbetrag in
Höhe von - 207.737,02 €
festgestellt und genehmigt.
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 € soll
mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.
3.
Die in 2023 überzahlten
Verlustausgleiche werden an die Gesellschafter zurückerstattet.
4.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2023
Entlastung erteilt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates Rainer
Mattern, Martin Finzel und Maximilian Neeb sowie der Vorsitzende Sebastian
Straubel nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und
Beschlussfassung teil.
Einstimmig
5.
Der Geschäftsführerin wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
erteilt.
Sachverhalt
Der
Landkreis Coburg und die Stadt Coburg sind zu jeweils 50 % als Gesellschafter
an der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beteiligt.
Nach §
9 des Gesellschaftsvertrags der
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in der Fassung vom 22.08.2022
obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über
a)
Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung),
b)
Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,
c)
Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Damit
der Landrat als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung über
die vorstehenden Punkte abstimmen kann, darf, bedarf es einer Ermächtigung
durch den Kreistag.
Geschäftsführerin
Heidi Papp stellt in den Grundzügen den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lorenz & Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Coburg
Stadt und Land aktiv GmbH vor und gibt einen Bericht zum Geschäftsjahr 2023.
Die
elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 nebst
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht
im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.
Die
Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 10.06.2024 zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.
Der
Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2024 beraten und den
Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht
über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zur
Kenntnis genommen.
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der
Jahresabschluss der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH weist zum 31.12.2023
in Aktiva und Passiva je
368.298,28 € (Vorjahr: 304.133,01 €)
aus.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von -
207.737,02 € (Vorjahr: - 168.607,99 €)
ab.
Auf den
Jahresfehlbetrag haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen
in Höhe von insgesamt 278.500,00 € geleistet.
Nach §
4 des Betrauungsaktes der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist eine
Überkompensierung durch die Ausgleichszahlungen zu vermeiden, sodass die im
Geschäftsjahr 2023 zu viel geleisteten Vorauszahlungen an die Gesellschafter
zurück zu zahlen sind.
b) Behandlung des Jahresverlustes
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 € soll mit der Kapitalrücklage der
Gesellschaft verrechnet werden.
c) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist
für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
