Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2023 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH für das Geschäftsjahr 2023 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH   wird zur Kenntnis genommen.

Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wird mit

je 368.298,28 € in Aktiva und Passiva und

mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 €

festgestellt und genehmigt.

2.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

3.    Die in 2023 überzahlten Verlustausgleiche werden an die Gesellschafter zurückerstattet.

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Rainer Mattern, Martin Finzel und Maximilian Neeb sowie der Vorsitzende Sebastian Straubel nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.

Einstimmig

5.    Der Geschäftsführerin wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.


Sachverhalt

Der Landkreis Coburg und die Stadt Coburg sind zu jeweils 50 % als Gesellschafter an der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH beteiligt.

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrags der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH in der Fassung vom 22.08.2022 obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über

a)    Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

b)    Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,

c)    Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

Damit der Landrat als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung über die vorstehenden Punkte abstimmen kann, darf, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.

Geschäftsführerin Heidi Papp stellt in den Grundzügen den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lorenz & Herzog GmbH geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH vor und gibt einen Bericht zum Geschäftsjahr 2023.

Die elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 10.06.2024 zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 24.06.2024 beraten und den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis genommen.

a)    Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH weist zum 31.12.2023

in Aktiva und Passiva je 368.298,28 € (Vorjahr: 304.133,01 €)

aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem

Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 € (Vorjahr: - 168.607,99 €)

ab.

Auf den Jahresfehlbetrag haben die Gesellschafter Stadt und Landkreis Coburg Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 278.500,00 € geleistet.

Nach § 4 des Betrauungsaktes der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist eine Überkompensierung durch die Ausgleichszahlungen zu vermeiden, sodass die im Geschäftsjahr 2023 zu viel geleisteten Vorauszahlungen an die Gesellschafter zurück zu zahlen sind.

b)    Behandlung des Jahresverlustes

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 207.737,02 € soll mit der Kapitalrücklage der Gesellschaft verrechnet werden.

c)    Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.