Sachverhalt
Seit diesem Schuljahr befinden sich die Stütz- und
Förderklassen (SFK) für die Stadt und den Landkreis Coburg in dem
Ausweichquartier in Neustadt b. Coburg. Notwendig wurde der Umzug aufgrund des
fehlenden Raumbedarfs in der Heinrich-Schaumberger-Schule, der zur Umsetzung
des neuen Konzeptes notwendig wurde. Durch den Umzug mussten für den Standort
in Neustadt in diesem Schuljahr viele organisatorische und strukturelle
Probleme von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule, aber auch von den
Fachkräften des IPSG, gelöst werden. Hinzu kamen Langzeitausfälle von Personal,
insbesondere bei den Lehrkräften, die diese Situation zusätzlich erschwerten.
Immer wieder war der Einsatz der pädagogischen Fachkräfte des IPSG im
Schulbereich notwendig, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden und Betreuungs- und
Förderzeiten aufrecht zu erhalten. Eine vollständige Umsetzung des angestrebten
neuen Konzepts konnte deshalb in diesem Schuljahr nicht erreicht werden. Das
betrifft insbesondere die Arbeit mit den Eltern und im sozialen und häuslichen
Umfeld der Kinder. Dennoch sind die Rückmeldungen der Fachkräfte und auch der
Eltern zur „neuen“ Schule überwiegend positiv.
Die im Konzept vorgesehene Ausweitung auf vier
Klassen kann voraussichtlich auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 nicht
umgesetzt werden. Die Klassenbildung für ein darauffolgendes Schuljahr wird
seitens der Regierung jährlich im April/Mai vorgenommen. Zum Abgabetermin für
die Klassenplanung des kommenden Schuljahres bei der Regierung, wurde die
Anzahl der Anmeldungen – wie schon im letzten Schuljahr – nicht erreicht. Durch
Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zu den Stütz- und Förderklassen bei den
betroffenen Institutionen (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen), konnte eine
frühzeitigere Meldung von Schülerinnen und Schülern erreicht werden, aber nach
Abklärung im Einzelfall waren die Anmeldezahlen für Klassen nicht ausreichend.
Der Bedarf für eine 4. Klasse wird von allen beteiligten Fachkräften deutlich
gesehen. Oftmals werden die Auffälligkeiten bei Kindern erst nach Einschulung
in die Regelschule oder im Verlauf eines Schuljahres entsprechend bewertet und
der Bedarf angemeldet. Zusätzlich erschwerend für eine rechtzeitige Anmeldung
sind entsprechend notwendige Verfahren (Sonderpädagogisches Gutachten vom MSD
der Schule, Diagnose einer seelischen Behinderung durch Kinder- und
Jugendpsychiatrie) vor Aufnahme in die Stütz- und Förderklasse. Des Weiteren
müssen Eltern vom Bedarf der Maßnahme überzeugt werden und bereit sein ein
entsprechendes Verfahren bei Schule und Jugendamt zu beantragen.
Im Ergebnis sind im Schuljahr 2024/25
voraussichtlich alle Plätze (pro Klasse 8) in den drei Klassen (1., 2., 3/4.)
belegt bzw. in der 3/4. sogar mit 10 Kindern überbelegt und es gibt für das
Schuljahr 2024/2025 somit schon jetzt keine Aufnahmekapazitäten mehr. Zu diesem
Thema wurden mit Schule und Regierung von Oberfranken Gespräche geführt, um die
Realisierung einer 4. Klasse noch zu ermöglichen und weitere Kapazitäten zu
schaffen. Leider ist der Regierung jedoch, aufgrund der äußeren
Rahmenbedingungen, kein Entgegenkommen möglich, welches sich nicht auf die
Schülerzahlen mit Stand April 2024 bezieht.
Der Zuschuss an das IPSG in der vorliegenden
Leistungserbringung setzt sich aus Personal- und Sachkosten für 3 Schulklassen
zusammen. Die Personalkosten errechnen sich auf der Grundlage des aktuellen
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Zusätzlich entstehen
Mietkosten für Räume, die ausschließlich von den Fachkräften der Jugendhilfe
genutzt werden. Zudem wurde ein Leitungsanteil des Trägers von 1,9 % anerkannt.
Durch den Wegfall des tariflichen
Inflationsausgleiches aus im letzten Jahr, ergibt sich eine Absenkung des
Gesamtzuschusses. Ein Eigenanteil des IPSG von ca. 10 % wurde berücksichtigt.
Damit entstehen für das kommende Schuljahr
Gesamtausgaben in Höhe von 489.991 € zzgl. Mietkosten und Beförderungskosten
der Kinder. Ca. 2/3 der Gesamtkosten
(nach Belegungszahlen) entfallen auf den Landkreis (HHSt 4640.7090).