Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Seit diesem Schuljahr befinden sich die Stütz- und Förderklassen (SFK) für die Stadt und den Landkreis Coburg in dem Ausweichquartier in Neustadt b. Coburg. Notwendig wurde der Umzug aufgrund des fehlenden Raumbedarfs in der Heinrich-Schaumberger-Schule, der zur Umsetzung des neuen Konzeptes notwendig wurde. Durch den Umzug mussten für den Standort in Neustadt in diesem Schuljahr viele organisatorische und strukturelle Probleme von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule, aber auch von den Fachkräften des IPSG, gelöst werden. Hinzu kamen Langzeitausfälle von Personal, insbesondere bei den Lehrkräften, die diese Situation zusätzlich erschwerten. Immer wieder war der Einsatz der pädagogischen Fachkräfte des IPSG im Schulbereich notwendig, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden und Betreuungs- und Förderzeiten aufrecht zu erhalten. Eine vollständige Umsetzung des angestrebten neuen Konzepts konnte deshalb in diesem Schuljahr nicht erreicht werden. Das betrifft insbesondere die Arbeit mit den Eltern und im sozialen und häuslichen Umfeld der Kinder. Dennoch sind die Rückmeldungen der Fachkräfte und auch der Eltern zur „neuen“ Schule überwiegend positiv.

Die im Konzept vorgesehene Ausweitung auf vier Klassen kann voraussichtlich auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 nicht umgesetzt werden. Die Klassenbildung für ein darauffolgendes Schuljahr wird seitens der Regierung jährlich im April/Mai vorgenommen. Zum Abgabetermin für die Klassenplanung des kommenden Schuljahres bei der Regierung, wurde die Anzahl der Anmeldungen – wie schon im letzten Schuljahr – nicht erreicht. Durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zu den Stütz- und Förderklassen bei den betroffenen Institutionen (Kindertageseinrichtungen, Grundschulen), konnte eine frühzeitigere Meldung von Schülerinnen und Schülern erreicht werden, aber nach Abklärung im Einzelfall waren die Anmeldezahlen für Klassen nicht ausreichend. Der Bedarf für eine 4. Klasse wird von allen beteiligten Fachkräften deutlich gesehen. Oftmals werden die Auffälligkeiten bei Kindern erst nach Einschulung in die Regelschule oder im Verlauf eines Schuljahres entsprechend bewertet und der Bedarf angemeldet. Zusätzlich erschwerend für eine rechtzeitige Anmeldung sind entsprechend notwendige Verfahren (Sonderpädagogisches Gutachten vom MSD der Schule, Diagnose einer seelischen Behinderung durch Kinder- und Jugendpsychiatrie) vor Aufnahme in die Stütz- und Förderklasse. Des Weiteren müssen Eltern vom Bedarf der Maßnahme überzeugt werden und bereit sein ein entsprechendes Verfahren bei Schule und Jugendamt zu beantragen.

Im Ergebnis sind im Schuljahr 2024/25 voraussichtlich alle Plätze (pro Klasse 8) in den drei Klassen (1., 2., 3/4.) belegt bzw. in der 3/4. sogar mit 10 Kindern überbelegt und es gibt für das Schuljahr 2024/2025 somit schon jetzt keine Aufnahmekapazitäten mehr. Zu diesem Thema wurden mit Schule und Regierung von Oberfranken Gespräche geführt, um die Realisierung einer 4. Klasse noch zu ermöglichen und weitere Kapazitäten zu schaffen. Leider ist der Regierung jedoch, aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen, kein Entgegenkommen möglich, welches sich nicht auf die Schülerzahlen mit Stand April 2024 bezieht.

Der Zuschuss an das IPSG in der vorliegenden Leistungserbringung setzt sich aus Personal- und Sachkosten für 3 Schulklassen zusammen. Die Personalkosten errechnen sich auf der Grundlage des aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Zusätzlich entstehen Mietkosten für Räume, die ausschließlich von den Fachkräften der Jugendhilfe genutzt werden. Zudem wurde ein Leitungsanteil des Trägers von 1,9 % anerkannt.

Durch den Wegfall des tariflichen Inflationsausgleiches aus im letzten Jahr, ergibt sich eine Absenkung des Gesamtzuschusses. Ein Eigenanteil des IPSG von ca. 10 % wurde berücksichtigt.

Damit entstehen für das kommende Schuljahr Gesamtausgaben in Höhe von 489.991 € zzgl. Mietkosten und Beförderungskosten der Kinder. Ca.  2/3 der Gesamtkosten (nach Belegungszahlen) entfallen auf den Landkreis (HHSt 4640.7090).