Sachverhalt
Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hilfe- und Unterstützungsformen
im schulischen Bereich werden mittlerweile auch Schülerinnen und Schüler
unabhängig von den Stütz- und Förderklassen betreut.
Die Arbeit der SEH findet im Schwerpunkt an
der jeweiligen Schule der Kinder statt. Die SEH-Fachkraft begleitet den
Unterricht, bespricht sich mit den Lehrern und berät sie. Daneben findet eine
intensive Einzelarbeit mit dem Kind und ein kontinuierlicher Austausch und eine
Beratungsarbeit mit den Eltern statt. Die differenzierten Ziele dieses
Angebotes und die dazu angewendeten Methoden und Maßnahmen, sind in der
Leistungsvereinbarung beschrieben.
Die SEH ist keine langfristig angelegte
Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum krisenintervenierend
eingesetzt. Die durchschnittliche Maßnahmendauer liegt zwischen 8 und 12
Monaten.
Ziel der SEH ist, die aktuelle
Krisensituation zu beenden und einen Verbleib der Kinder an ihrer Schule zu
gewährleisten. Die SEH kann auch als Überbrückung, bis zum Beginn einer anderen
Maßnahme (z.B. Aufnahme Stütz- und Förderklasse) oder zur Bedarfsklärung (z.B.
für eine Schulbegleitung) zum Einsatz
kommen.
Im letzten Jahr wurde in der Sitzung des
Ausschusses am 26.07.2023 die Arbeit der SEH von der ausführenden Fachkraft
umfangreich vorgestellt. In dem Erfahrungs- und Erkenntnisbericht wurde bereits
der steigende Bedarf und die 100%ige Auslastung der Maßnahme herausgestellt. Im
diesjährigen Auswertungsgespräch mit dem Amt für Jugend und Familie wurde dies
für das aktuelle Schuljahr ebenfalls bestätigt und mitgeteilt, dass
kontinuierlich mit Wartelisten gearbeitet werden musste. Deshalb wurden die
Kapazitäten der SEH im Landkreis von 35 auf 60 Wochenstunden angehoben und die
vorliegende Leistungsvereinbarung entsprechend angepasst. Dadurch können bis zu
5 Kinder mehr in der Maßnahme versorgt werden. Außerdem ermöglicht der Einsatz
von 2 Fachkräften eine garantierte Vertretungsregelung bei Urlaubs- und
Ausfallzeiten.
Vorgelegt wird die Fortschreibung der
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr
2024/2025 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt.
Sie soll in der angepassten Form fortgeschrieben werden.
Der Zuschussbedarf für das kommende
Schuljahr liegt bei 112.763 €. Die Personalkosten errechnen sich auf der Grundlage
des aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein 10%iger Eigenanteil des IPSG wurde
einkalkuliert.
Da die SEH auch vom Jugendamt der Stadt
Coburg in Anspruch genommen wird, richtet sich der tatsächliche Zuschussbedarf
nach der entsprechenden Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den
jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger
monatlich in Rechnung.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2024
bzw. werden für 2025 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der
Mehraufwand des Landkreises für das HH-Jahr 2024 wird aus dem laufenden
Jugendhilfehaushalt gedeckt.
