Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

Vor Ausbruch der Corona-Pandemie wurde dieses Angebot, ursprünglich als Ersatzversorgung für Kinder nach Besuch der Stütz- und Förderklassen in den Jahrgangsstufen 5. und 6. Klasse, geschaffen.

Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Hilfe- und Unterstützungsformen im schulischen Bereich werden mittlerweile auch Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Stütz- und Förderklassen betreut.

Die Arbeit der SEH findet im Schwerpunkt an der jeweiligen Schule der Kinder statt. Die SEH-Fachkraft begleitet den Unterricht, bespricht sich mit den Lehrern und berät sie. Daneben findet eine intensive Einzelarbeit mit dem Kind und ein kontinuierlicher Austausch und eine Beratungsarbeit mit den Eltern statt. Die differenzierten Ziele dieses Angebotes und die dazu angewendeten Methoden und Maßnahmen, sind in der Leistungsvereinbarung beschrieben.

Die SEH ist keine langfristig angelegte Hilfe, sondern sie wird für einen begrenzten Zeitraum krisenintervenierend eingesetzt. Die durchschnittliche Maßnahmendauer liegt zwischen 8 und 12 Monaten.

Ziel der SEH ist, die aktuelle Krisensituation zu beenden und einen Verbleib der Kinder an ihrer Schule zu gewährleisten. Die SEH kann auch als Überbrückung, bis zum Beginn einer anderen Maßnahme (z.B. Aufnahme Stütz- und Förderklasse) oder zur Bedarfsklärung (z.B. für eine Schulbegleitung)  zum Einsatz kommen. 

Im letzten Jahr wurde in der Sitzung des Ausschusses am 26.07.2023 die Arbeit der SEH von der ausführenden Fachkraft umfangreich vorgestellt. In dem Erfahrungs- und Erkenntnisbericht wurde bereits der steigende Bedarf und die 100%ige Auslastung der Maßnahme herausgestellt. Im diesjährigen Auswertungsgespräch mit dem Amt für Jugend und Familie wurde dies für das aktuelle Schuljahr ebenfalls bestätigt und mitgeteilt, dass kontinuierlich mit Wartelisten gearbeitet werden musste. Deshalb wurden die Kapazitäten der SEH im Landkreis von 35 auf 60 Wochenstunden angehoben und die vorliegende Leistungsvereinbarung entsprechend angepasst. Dadurch können bis zu 5 Kinder mehr in der Maßnahme versorgt werden. Außerdem ermöglicht der Einsatz von 2 Fachkräften eine garantierte Vertretungsregelung bei Urlaubs- und Ausfallzeiten. 

Vorgelegt wird die Fortschreibung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Schuljahr 2024/2025 mit dem IPSG gGmbH Weitramsdorf, der als Träger die SEH sicherstellt. Sie soll in der angepassten Form fortgeschrieben werden.

Der Zuschussbedarf für das kommende Schuljahr liegt bei 112.763 €.  Die Personalkosten errechnen sich auf der Grundlage des aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).  Ein 10%iger Eigenanteil des IPSG wurde einkalkuliert.  

Da die SEH auch vom Jugendamt der Stadt Coburg in Anspruch genommen wird, richtet sich der tatsächliche Zuschussbedarf nach der entsprechenden Inanspruchnahme. Die anteiligen Kosten für den jeweiligen Kostenträger (Stadt oder Landkreis Coburg) stellt der Träger monatlich in Rechnung.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2024 bzw. werden für 2025 in der Haushaltsstelle 4640.7090 eingeplant. Der Mehraufwand des Landkreises für das HH-Jahr 2024 wird aus dem laufenden Jugendhilfehaushalt gedeckt.