Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Der Landkreis Coburg beteiligt sich am dritten Förderaufruf zur Digitalisierung der Gesundheitsämter.

Bei Genehmigung des Förderantrags wird die im Stellenplan enthaltene befristete Stelle einer/eines Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiters für Digitalisierung im Gesundheitsamt in Vollzeit bis 30.08.2026 verlängert.


Sachverhalt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Das Gesundheitsamt Coburg beteiligt sich seit dem ersten Förderaufruf erfolgreich an diesem Projekt. Der aktuelle Förderabschnitt läuft zum 30.09.2024 aus.

Eine Fortführung des Digitalisierungsprojektes wird im Rahmen des dritten Förderaufrufs auch für das Landratsamt Coburg angestrebt. Im laufenden Projektabschnitt konnten maßgebliche Punkte realisiert werden bzw. befinden sich in einem weit  fortgeschrittenen Stadium. Durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist erstmals ein datensicherer Austausch mit medizinischen Leistungserbringern möglich. Ferner können Anträge zur Anmeldung von Tätigkeiten in Heilberufen, Dokumente im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz sowie für die Begutachtung von Beamten jetzt online mit der für eine elektronische Übermittlung zwingend notwendigen Datensicherheit gestellt werden. Auf dem Weg zu einem volldigitalen Gesundheitsamt sind auch die amtsärztlichen Akten mittlerweile zur Verscannung vorbereitet und der Auftrag ist bereits erteilt.

Im nächsten Förderabschnitt geht es darum, die Digitalisierungsziele Bürgerfreundlichkeit und Förderung der Partizipation der Mitarbeitenden zu vervollständigen. Ein weiterer Schwerpunkt soll zudem auf die Optimierung des Prozessmanagements gelegt werden. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe transparenter, effektiver und strukturierter gestaltet werden.

Eine wesentliche Bedeutung bei der Weiterführung des Digitalisierungsprojektes – gerade im Hinblick auf das Projektmanagement - kommt dabei der/dem Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiter für Digitalisierung im Bereich öffentlicher Gesundheitsdienst zu.

Konzeption und Förderantrag

Das Gesundheitsamt Coburg beteiligte sich – wie 74 aller 76 bayerischen Gesundheitsämter - am dem Digitalisierungsprojekt. Der aktuelle Förderabschnitt läuft nun im September des Jahres aus. Bei der Umsetzung des Projektes im Coburg konnten bereits höhere Reifegrade in den Dimensionen Digitalisierungsstrategie und IT-Bereitstellung und IT-Sicherheit erreicht werden. Bis zum Ende der laufenden Förderfrist werden diese Ziele ebenfalls in den Bereichen Prozessdigitalisierung und Bürger-/Bürgerinnenzentrierung realisiert.

Zur weiteren Förderung der digitalen Reife wurde vom BMG ein dritter Förderaufruf herausgegeben. Auch seitens des Landratsamts Coburg wurde fristgerecht am 28.03.2024 ein Förderantrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst gestellt.

Das beantragte Fördervolumen beträgt 250.000 €. Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre und beginnt am 01.09.2024.

Geplante Schwerpunkte im dritten Förderabschnitt sind:

-       Optimierung der digitalen Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern (u.a. Online-Vergabe von Terminen, online-Angebote bestimmter Leistungen, z. B. Beratung via Video-Conferencing)

-       Weiterer Ausbau der Partizipation der Mitarbeitenden (Zusammenarbeit mit Mitbestimmungsgremien (z. B. Personalrat, Schwerbehindertenvertretung) sowie Etablierung strukturierte Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden (Schulungskonzept)

-       Ausbau der Prozessdigitalisierung/Prozessmanagement unter den Aspekten Dokumentation, IT-Unterstützung, Optimierung übergreifender Prozesse (Vermeidung von Medienbrüchen) und Evaluation (Qualitätssicherung)

Zur Unterstützung in der Koordination und Durchführung der Maßnahmen soll die Stelle eines Projektmitarbeiters bzw. einer Projektmitarbeiterin für Digitalisierung im Gesundheitsamt befristet in Vollzeit bis 30.08.2026 verlängert werden.

Aufgaben- und Wirkungsbereich der/des Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiters

Der jetzige Projektmitarbeiter Digitalisierung war bis September 2024 befristet eingestellt, verließ das Landratsamt jedoch auf eigenen Wunsch zum 30.04.2024. Mit dem 3. Förderaufruf soll die projektbezogene Stelle erneut ausgeschrieben werden - für den Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2026.

Die/der Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiter ist notwendig, um die Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitsamt voranzutreiben, zu koordinieren, umzusetzen und deren Erfolg zu evaluieren. Sie/er ist direkt im Gesundheitsamt verortet und steht daher im engen Austausch zu den Mitarbeitenden und ist außerdem die Schnittstelle zwischen den Mitarbeitenden, der IT und den externen Software-Dienstleistern und fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin.

Aktuell wird die Einführung eines professionellen Prozessmanagements vorbereitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Rechte- und Rollenkonzept ausgearbeitet. Die/der Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiter hat die Rolle des Projektmodellierers inne, die Aufgaben sind z. B. Prozesse modellieren, analysieren und optimieren sowie das Prozessregister zu pflegen. Zusammen mit der externen Beraterfirma soll er die nachhaltige Einführung des Prozessmanagements weiter betreuen.

Die Stelle der/des Projektmitarbeiterin/Projektmitarbeiters wird zu 100 % gefördert und ist mit 120T Euro im Förderantrag veranschlagt. Die Eingruppierung soll in TVöD 9b erfolgen.

Aufgrund des Umstandes, dass laut Förderrichtlinien Stammpersonal nicht förderfähig ist, da ein Fehlbedarf existent sein und nachgewiesen werden muss, ist die Schaffung einer neuen Stelle obligat.

Der Projektmanager für Digitalisierung bildet eine Schnittstelle zwischen IuK, externen Dienstleistern, der Stabstelle Digitalisierung und Innovation des Haupthauses sowie dem Fachbereich Gesundheitsamt. Weiterhin stellt er ein Bindeglied zum StMGP/LGL dar, so dass hier Synergien gebündelt werden können.

Organisatorisch erfolgt die Einordnung der Planstelle in den Fachbereich Gesundheitsamt (Fachbereich 32).