Beschlussvorschlag
Das Antragskonzept für das Förderprojekt
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2027
mit den zwei Projekten:
1.
Regelförderung Regionalmanagement (FöRLa III)
COnnect – Coburg verbindet
2.
Sonderförderung
Regionalmanagement Zielbildungsprozess
wird beschlossen. Der Landrat bzw. dessen Stellvertreter werden ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
Im Falle der Gewährung entsprechender
Fördermittel werden der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH verbindlich die
erforderlichen Ko-Finanzierungsmittel zur Einstellung in ihre jeweilige
Wirtschafts- und Finanzplanung in den Jahren 2024 bis 2027 im Rahmen des
allgemeinen Verlustausgleichs zur Verfügung gestellt:
1.
Regelförderung Regionalmanagement (FöRLa
III):COnnect – Coburg verbindet
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Insgesamt |
|
|
Gesamtkosten |
55.555,55
€ |
166.666,67
€ |
166.666,67
€ |
111.111,11
€ |
500.000,00
€ |
|
Förderung |
50.000,00
€ |
150.000,00
€ |
150.000,00
€ |
100.000,00
€ |
450.000,00
€ |
|
Eigenanteil |
2.500,00
€ |
7.500,00
€ |
7.500,00
€ |
5.000,00
€ |
22.500,00
€ |
|
Eigenanteil |
3.055,55
€ |
9.166,67
€ |
9.166,67
€ |
6.111,11
€ |
27.500,00
€ |
2.
Sonderförderung
Regionalmanagement Zielbildungsprozess
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Insgesamt |
|
|
Gesamtkosten |
0,00
€ |
3.687,50
€ |
39.979,17€
|
11.888,89€
|
55.555,56
€ |
|
Förderung |
0,00
€ |
3.318,75
€ |
35.981,25
€ |
10.700,00€
|
50.000,00
€ |
|
Eigenanteil |
0,00
€ |
165,94
€ |
1.799,06
€ |
535,00€
|
2.500,00
€ |
|
Eigenanteil |
0,00
€ |
202,81
€ |
2.198,86
€ |
653,89
€ |
3.055,56
€ |
Sachverhalt
Seit der 40. Sitzung des Aufsichtsrates im Dezember 2023 wurden in
verschiedenen Vorstellungterminen und Abstimmungsrunden mit Vertretern und
Fachstellen aus Stadt und Landkreis (IHK zu Coburg, Kreishandwerkerschaft,
Coburg Marketing, Tourismusregion Coburg.Rennsteig, Wirtschaftsförderungen
Stadt und Landkreis, Klimaschutzmanagements Stadt und Landkreis, KOBE,
ILEs/Regionalinitiativen u.ä.)
Erwartungshaltungen und Ansätze für die Arbeit des Regionalmanagements
abgestimmt sowie Kernthemen und Maßnahmenansätze entwickelt, die in mehreren
GmbH-internen Workshops vertieft wurden. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen für
die Beantragung einer Projektförderung nach der Förderrichtlinie
Landesentwicklung (FöRLa III) des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erarbeitet, die mit den
Gesellschaftern (26.03.2024) sowie den Fördergebern abgestimmt wurden. Das
Antragskonzept wurde im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Regionalmanagementförderung für den Zeitraum 01.09.2024
bis 31.08.2027 sollen folgende Projekte und Maßnahmen beantragt und umgesetzt
werden:
1. „COnnect – Coburg verbindet“: 4 Projekten/Maßnahmenbündel in den Handlungsfeldern „Regionale Identität“ und „Wettbewerbsfähigkeit“
2. Zielbildungsprozess Regionalmanagement Coburg: Analyse und Entwicklung einer Strategie für länger bestehende Regionalentwicklungsinitiativen. Dabei sollen aktuelle Handlungsfelder des Regionalmanagements analysiert, bestehende Prozesse evaluiert und Strategien für die zukünftige Arbeit des Regionalmanagements, v.a. mit Blick auf eine mögliche Anschlussförderung, erarbeitet werden
Die förderfähigen Personal- und Projektkosten werden aufgrund der Kooperation von Stadt und Landkreis Coburg mit einem Fördersatz von 90% auf die Bruttokosten und einer Fördersumme i. H. v. maximal
1. 150.000 Euro pro Projektjahr in der Regelförderung RegionalmanagementFöRLa III
und
2. 50.000 Euro (einmalig, verteilt über 3 Haushaltsjahre) in der Sonderförderung Zielbildungsprozess
bezuschusst.
Die Kofinanzierung der Regionalmanagementförderung (Regelförderung) bis 2025 wurde im Rahmen der in Stadt- und Kreisgremien im Juli 2021 beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung und des Verlustausgleiches zugesichert. Über die Beschlussfassung der MIP (2024 bis 2028) in den Stadt- und Kreisgremien soll die Kofinanzierung der dargestellten Projekte im Rahmen der allgemeinen Verlustausgleiche über Stadt und Landkreis gesichert werden
Folgender Beschluss wurde unter dem Vorbehalt einer inhaltlich entsprechenden Beschlussfassung durch den Coburger Kreistag im Stadtrat der Stadt Coburg am 16.05.2024 gefasst.
