Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Das Antragskonzept für das Förderprojekt Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2027 mit den zwei Projekten:

1.      Regelförderung Regionalmanagement (FöRLa III) COnnect – Coburg verbindet

2.      Sonderförderung Regionalmanagement Zielbildungsprozess

wird beschlossen. Der Landrat bzw. dessen Stellvertreter werden ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Im Falle der Gewährung entsprechender Fördermittel werden der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH verbindlich die erforderlichen Ko-Finanzierungsmittel zur Einstellung in ihre jeweilige Wirtschafts- und Finanzplanung in den Jahren 2024 bis 2027 im Rahmen des allgemeinen Verlustausgleichs zur Verfügung gestellt:

1.      Regelförderung Regionalmanagement (FöRLa III):COnnect – Coburg verbindet

2024

2025

2026

2027

Insgesamt

Gesamtkosten

55.555,55 €

166.666,67 €

166.666,67 €

111.111,11 €

500.000,00 €

Förderung

50.000,00 €

150.000,00 €

150.000,00 €

100.000,00 €

450.000,00 €

Eigenanteil
Stadt CO

2.500,00 €

7.500,00 €

7.500,00 €

5.000,00 €

22.500,00 €

Eigenanteil
Landkreis CO

3.055,55 €

9.166,67 €

9.166,67 €

6.111,11 €

27.500,00 €

2.      Sonderförderung Regionalmanagement Zielbildungsprozess

2024

2025

2026

2027

Insgesamt

Gesamtkosten

0,00 €

3.687,50 €

39.979,17€

11.888,89€

55.555,56 €

Förderung

0,00 €

3.318,75 €

35.981,25 €

10.700,00€

50.000,00 €

Eigenanteil
Stadt CO

0,00 €

165,94 €

1.799,06 €

535,00€

2.500,00 €

Eigenanteil
Landkreis CO

0,00 €

202,81 €

2.198,86 €

653,89 €

3.055,56 €


Sachverhalt

Die aktuelle Förderung von Sachkosten und Personal des Regionalmanagements nach FörLa II läuft zum 31.08.2024 aus. Die Schlussevaluierung wird zurzeit durch das Wirtschaftsministerium und die Regierung von Oberfranken geprüft, nach erster Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium gibt es keine Beanstandungen. Eine Anschluss-förderung zum 01.09.2024 ist nach aktuellem Stand und Zeitplan sowie Rücksprache mit den Fördergebern möglich.

Seit der 40. Sitzung des Aufsichtsrates im Dezember 2023 wurden in verschiedenen Vorstellungterminen und Abstimmungsrunden mit Vertretern und Fachstellen aus Stadt und Landkreis (IHK zu Coburg, Kreishandwerkerschaft, Coburg Marketing, Tourismusregion Coburg.Rennsteig, Wirtschaftsförderungen Stadt und Landkreis, Klimaschutzmanagements Stadt und Landkreis, KOBE, ILEs/Regionalinitiativen u.ä.)  Erwartungshaltungen und Ansätze für die Arbeit des Regionalmanagements abgestimmt sowie Kernthemen und Maßnahmenansätze entwickelt, die in mehreren GmbH-internen Workshops vertieft wurden. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen für die Beantragung einer Projektförderung nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa III) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erarbeitet, die mit den Gesellschaftern (26.03.2024) sowie den Fördergebern abgestimmt wurden. Das Antragskonzept wurde im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Regionalmanagementförderung für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2027 sollen folgende Projekte und Maßnahmen beantragt und umgesetzt werden:

1.    „COnnect – Coburg verbindet“: 4 Projekten/Maßnahmenbündel in den Handlungsfeldern „Regionale Identität“ und „Wettbewerbsfähigkeit“

2.    Zielbildungsprozess Regionalmanagement Coburg: Analyse und Entwicklung einer Strategie für länger bestehende Regionalentwicklungsinitiativen. Dabei sollen aktuelle Handlungsfelder des Regionalmanagements analysiert, bestehende Prozesse evaluiert und Strategien für die zukünftige Arbeit des Regionalmanagements, v.a. mit Blick auf eine mögliche Anschlussförderung, erarbeitet werden

Die förderfähigen Personal- und Projektkosten werden aufgrund der Kooperation von Stadt und Landkreis Coburg mit einem Fördersatz von 90% auf die Bruttokosten und einer Fördersumme  i. H. v. maximal

 

1.    150.000 Euro pro Projektjahr in der Regelförderung RegionalmanagementFöRLa III

und

2.    50.000 Euro (einmalig, verteilt über 3 Haushaltsjahre) in der Sonderförderung Zielbildungsprozess

bezuschusst.

Die Kofinanzierung der Regionalmanagementförderung (Regelförderung) bis 2025 wurde im Rahmen der in Stadt- und Kreisgremien im Juli 2021 beschlossenen Mittelfristigen Finanzplanung und des Verlustausgleiches zugesichert. Über die Beschlussfassung der MIP (2024 bis 2028) in den Stadt- und Kreisgremien soll die Kofinanzierung der dargestellten Projekte im Rahmen der allgemeinen Verlustausgleiche über Stadt und Landkreis gesichert werden

Folgender Beschluss wurde unter dem Vorbehalt einer inhaltlich entsprechenden Beschlussfassung durch den Coburger Kreistag im Stadtrat der Stadt Coburg am 16.05.2024 gefasst.