Sitzung: 18.06.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 079/2024
Beschlussvorschlag
Der Pflegestützpunkt soll weiterhin in Kooperation mit der Stadt Coburg umgesetzt werden. Die Neuausrichtung des Pflegestützpunktes Stadt und Landkreis Coburg zum Angestelltenmodell unter der Anstellungsträgerschaft der Stadt Coburg wird beschlossen. Das Prinzip der Sozialraumorientierung ist anzuwenden. Die Verwaltung wird mit der Ausgestaltung und dem Abschluss der notwendigen Verträge und Vereinbarungen sowie der Umsetzung beauftragt.
Sachverhalt
Allgemeines/
Überblick/ Zusammenfassung
Am 01.12.2010 eröffnete der Pflegestützpunkt Stadt und Landkreis Coburg im Bürglaßschlösschen in der Stadt Coburg als erster Pflegestützpunkt in ganz Bayern. Auf Grundlage des damals geltenden § 92 SGB XI betrieben die Trägergemeinschaft der Pflegekassen und der kommunalen Partner Stadt und Landkreis Coburg den Pflegestützpunkt im sogenannten Kooperationsmodell. Mit dem neuen Landesrahmenvertrag im Jahr 2020 wurde die Organisation der Pflegestützpunkte reformiert und das Angestelltenmodell als Organisationsform eingeführt. Der Pflegestützpunkt in Stadt und Landkreis Coburg machte vom Bestandsrecht Gebrauch. Im Jahr 2023 trat der Bezirk Oberfranken als kommunaler Träger dem Trägerverbund bei. Die Kündigung des Vertrages durch den Medizinischen Dienst mit Wirkung zum 31.12.2024 löst die notwendige Änderung auf das Angestelltenmodell zum 01.01.2025 aus. Als gesetzliche Grundlage für den Pflegestützpunkt gelten der im Zuge des Pflegestärkungsgesetz eingeführte § 7c SGB XI (Pflegestützpunkte) und §71 SGB XII (Altenhilfe). Konzeptionelle Entscheidungen zum Coburger Pflegestützpunkt treffen die Mitglieder der Lenkungsgruppe, die aus jeweils einem stimmberechtigten Mitglied jedes Trägers besteht.
Gegenwärtiger
Sachstand
Zur Beratung der von Pflegebedürftigkeit betroffenen oder bedrohten Menschen entsenden die Träger Personal in den Pflegestützpunkt. Das Beratungsteam besteht aus drei ausgebildeten Pflegeberaterinnen der Pflege- und Krankenkassen, die insgesamt 20 Wochenstunden vor Ort beraten sowie einer kommunalen Sachbearbeiterin der Stadt Coburg (20 Std/w). Der Landkreis Coburg übernimmt die Vertretung der kommunalen Kraft für 8 Wochen im Jahr. Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist inhaltlich angegliedert.
Die anfallenden Sachkosten in Höhe von rund 12.000.- Euro/Jahr übernehmen zu 50% die Pflege- und Krankenkassen. Die weiteren 50% teilen sich der Landkreis Coburg, die Stadt Coburg und der Bezirk Oberfranken zu gleichen Teilen.
Standort des Pflegestützpunktes ist das Bürglaßschlösschen, das über einen barrierefreien Zugang verfügt und direkt neben dem Busbahnhof Theaterplatz liegt. Spezielle Parkmöglichkeiten in direkter Nähe bestehen nicht. Hausbesuche werden in Ausnahmefällen durchgeführt. Einmal monatlich finden Beratungen an vier Außenstandorten im Landkreis Coburg statt.
Aufgaben und
Auslastung
Der Pflegestützpunkt berät umfassend und unabhängig zu Rechten und Pflichten rund um Pflege und Betreuung und koordiniert alle Angebote der Versorgung und Betreuung im Sozialraum. Ziel ist die wohnortnahe Beratung, sodass Pflegebedürftigen unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart bleiben, indem sie Informationen über Unterstützungsleistungen möglichst aus einer Hand erhalten.
Aufgaben sind Auskunft, Hilfestellung und Beratung zu:
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflegeleistungen
- Entlastungsangeboten und Versorgungs- und Betreuungsangeboten
- Case Management: Erstellung eines Pflege- und Versorgungsplans nach § 7a SGB XI (Pflegeberatung)
- Unterstützung bei Widersprüchen gegen Versicherung oder MD (Pflegeeinstufung)
- Sozialhilfeleistungen und ggf. Vermittlung (z.B. Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege, Teilhabeleistungen)
- Unterstützungsangeboten vor Ort (Nachbarschaftshilfen, Präventions- und Sportangebote, Wohnraumberatung etc.)
- Aufdecken von Versorgungslücken
Insgesamt ließen sich 716 Personen im Jahr 2023 durch die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes beraten. 43% der Ratsuchenden erschienen persönlich im Bürglaßschlösschen. Telefonisch nahmen 51% das Angebot war. Die Inanspruchnahme in den Außenstellen machten 4,3% der Gesamtkontakte aus und schriftlich meldeten sich 0,6%. Hausbesuche fanden keine statt. Die Herkunft der Ratsuchenden verteilt sich zu 56% auf Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Coburg, 35% aus dem Landkreis Coburg und 9% aus umliegenden Landkreisen.
Neuausrichtung auf
das Angestelltenmodell
Die Pflege- und Krankenkassen, der Bezirk als Träger der Hilfe zur Pflege und Stadt und Landkreis Coburg als Träger der Altenhilfe werden die Trägerschaft fortführen. Alle Träger haben sich auf das Angestelltenmodell geeinigt und befürworten die Weiterführung der Kooperation zwischen Stadt und Landkreis, einen gemeinsamen Pflegestützpunkt zu betreiben.
Über die Ausgestaltung eines gemeinsamen Pflegestützpunktes stimmten sich Stadt und Landkreis Coburg ab. In der Sitzung der Lenkungsgruppe vom 15.05.2024 wurde Einvernehmen mit den im Folgenden beschriebenen organisatorischen und konzeptionellen Eckpunkten hergestellt.
Organisation,
Verortung und Rahmenbedingungen
Die Beratung wird im Bürglaßschösschen in der Stadt Coburg sowie in vier, noch festzulegenden, Standorten im Landkreis Coburg stattfinden. Die Beratung in den Landkreisstellen soll wöchentlich stattfinden. Näheres wird in den zu erarbeitenden Verträgen und der Konzeption geregelt werden. Die Ratsuchenden werden sich persönlich, telefonisch, schriftlich und per Videokonferenz beraten lassen können. Die Beratungsstellen sollen über barrierefreie Zugänge und Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe verfügen.
Die Stadt Coburg übernimmt die Anstellungsträgerschaft für das Personal des Pflegestützpunktes. Damit obliegt ihr die Sicherstellung des Betriebes und die Umsetzung der vereinbarten Konzeption.
Personelle Besetzung
Für die personelle Besetzung sieht der Rahmenvertrag ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) auf 60.000 EW vor. Rechnerisch ergibt dies für den Landkreis Coburg 1,4 VZÄ und die Stadt Coburg 0,7 VZÄ. Nach Abstimmung in der Lenkungsgruppe und in Anlehnung an Erfahrungen anderer Bayerischer Stützpunkte wird eine personelle Ausstattung mit insgesamt 2 VZÄ verteilt auf eine Geschäftsführung in Vollzeit und zusätzlich 2 Teilzeitkräften angestrebt. Die Mindestanforderung an die Qualifikation beschreibt der Gesetzgeber als Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachkraft oder Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter. Ergänzend ist die Zusatzqualifikation zur Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater erforderlich.
Finanzierung und Kosten
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Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Ist-Kosten-Abrechnung. Hierzu wird ein pro Vollzeitkraft im Pflegestützpunkt abrechenbarer Betrag ermittelt, der sich aus tariflichen Eingruppierungsmerkmalen zuzüglich 20prozentiger Gemeinkosten und zuzüglich einer von der Landeskommission festgelegten Sachkostenpauschale zusammensetzt.
Rechenbeispiel:
Berechnung des Landkreisanteils:
Der kommunale Anteil (1/3) beträgt im Beispiel 66.161,37 Euro. Dem Landkreis Coburg würden 2/6 des kommunalen Anteils, also Kosten in Höhe von 22.053,79 Euro entstehen.
Inhaltliche
Ausrichtung
Die Ziele und Aufgaben ergeben sich aus dem oben beschrieben Rahmenkonzept. Die Umsetzung folgt dem Prinzip der Sozialraumorientierung, insbesondere bei den Außenstellen. Im Landkreis wird angestrebt, die örtlichen Angebote mit den Außenstellen zu verzahnen.
Darüber hinaus besteht in der Lenkungsgruppe Einigkeit darüber, bei der Ausschreibung der Leitungsfunktion auf die Einstellung einer ausgebildeten „Community Health Nurse“ hinzuwirken. Wenn es der Beratungsaufwand zulässt, können dadurch weiterreichende Maßnahmen umgesetzt werden. Angedacht ist eine Erweiterung der Aufgaben mit Fokussierung auf die Prävention, im Bereich der Gesundheits-Screenings und der niederschwelligen Angebote. Damit soll schon jetzt, mit Weitblick auf mögliche Veränderung in der pflegerischen Versorgung gehandelt werden.
Weitere Schritte
Zum Wechsel des Pflegestützpunktes in die Organisationsform des Angestelltenmodells wird der Landeskommission der Änderungsantrag zum bestehenden Stützpunktvertrag zur Zustimmung vorgelegt. Dem Stützpunktvertrag angehängt wird das Betriebskonzept, das die Träger gemeinsam erarbeiten und einvernehmlich abstimmen. Zudem werden eine Vereinbarung zwischen den drei kommunalen Trägern sowie eine Kooperationsvereinbarung zur organisatorischen Abwicklung zwischen Stadt und Landkreis Coburg abgeschlossen.