Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stimmt der Weiterführung der Förderrichtlinie zum KS:COB für den Landkreis Coburg zu. Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen stehen künftig 11.000 € für die Förderung KS:COB zur Verfügung.

 


Sachverhalt

 

In Kooperation mit der Kulturabteilung der Stadt Coburg fördert der Landkreis seit 2012 die

kulturelle Bildung über den Kulturservice für Schulen und Kitas in der Bildungsregion Coburg,

kurz KS:COB.

Zum Ende des Jahres 2024 bündelt die Stadt Coburg die Strukturen Ihrer Kulturförder-programme. Dabei wird der bisher in Kooperation verwaltete KS:COB ein Teil der übergeordneten Richtlinie der Stadt Coburg. Sie kündigte mit Schreiben vom 09.04.2024 die Kooperationsvereinbarung. Für die Einrichtungen im Landkreis Coburg ist zu entscheiden, ob und wie kulturelle Bildung über KS:COB weiterhin gefördert und finanziert wird.

 

Die Unterstützung durch direkte finanzielle Zuschüsse an Schulen und Kindertages-einrichtungen, die kulturelle Angebote in Anspruch nehmen, sollte bestehen bleiben, ebenso die Beratung zu möglichen Veranstaltungen und Kooperationen. Für diesen Bereich inklusiv der externen Angebote waren laut Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 19.10.2017 pro Haushaltsjahr 11.000 € vorgesehen.

 

Externe Angebote mit Kulturschaffenden erzeugen neue Impulse und ermöglichen Kindern

und Jugendlichen dadurch zusätzliche Entfaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre

persönliche Entwicklung. Durch die vielfältigen Angebote aus dem Bereich Kultur, Kunst und Heimatpflege werden diese Themen für die Kinder und Jugendlichen greifbar und vertieft in den Bildungsalltag eingebaut. Auch dieser Bereich sollte daher weiterhin gefördert werden.

 

In der bisherigen Konzeption waren zusätzlich einrichtungsübergreifende Großprojekte zu bestimmten Jahresthemen beinhaltet. Durch das Ende der Kooperation mit der Stadt Coburg ist die Weiterführung dieser Projekte aufgrund geringerer personeller Ressourcen nicht möglich. Durch den Wegfall dieses Bereiches werden die jährlich eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 € nicht mehr benötigt.

 

Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen wurde die Beantragung und Zuteilung der

Zuschüsse 2022 mit Zustimmung dieses Gremiums vereinfacht. Die Einrichtungen sind mit der Förderrichtlinie und der Abwicklung vertraut und das Vorgehen hat sich bewährt. Die grundlegenden Strukturen sollten daher beibehalten werden. Aus der Förderrichtlinie wurden lediglich alle Passagen, die sich auf die Förderung durch die Stadt Coburg beziehen redaktionell entfernt.

 

Über die Zahlen des letzten Jahres und die Anpassung der Dokumente berichtet die für den KS:COB zuständige Sachbearbeiterin in der Sitzung.