Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
stimmt der Weiterführung der Förderrichtlinie zum KS:COB für den Landkreis
Coburg zu. Vorbehaltlich der Ergebnisse aus den Haushaltsberatungen stehen
künftig 11.000 € für die Förderung KS:COB zur Verfügung.
Sachverhalt
In Kooperation mit der Kulturabteilung der
Stadt Coburg fördert der Landkreis seit 2012 die
kulturelle Bildung über den Kulturservice
für Schulen und Kitas in der Bildungsregion Coburg,
kurz KS:COB.
Zum Ende des Jahres 2024 bündelt die Stadt
Coburg die Strukturen Ihrer Kulturförder-programme. Dabei wird der bisher in
Kooperation verwaltete KS:COB ein Teil der übergeordneten Richtlinie der Stadt
Coburg. Sie kündigte mit Schreiben vom 09.04.2024 die Kooperationsvereinbarung.
Für die Einrichtungen im Landkreis Coburg ist zu entscheiden, ob und wie
kulturelle Bildung über KS:COB weiterhin gefördert und finanziert wird.
Die Unterstützung durch direkte finanzielle
Zuschüsse an Schulen und Kindertages-einrichtungen, die kulturelle Angebote in
Anspruch nehmen, sollte bestehen bleiben, ebenso die Beratung zu möglichen
Veranstaltungen und Kooperationen. Für diesen Bereich inklusiv der externen
Angebote waren laut Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom
19.10.2017 pro Haushaltsjahr 11.000 € vorgesehen.
Externe Angebote mit Kulturschaffenden
erzeugen neue Impulse und ermöglichen Kindern
und Jugendlichen dadurch zusätzliche
Entfaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Ihre
persönliche Entwicklung. Durch die
vielfältigen Angebote aus dem Bereich Kultur, Kunst und Heimatpflege werden
diese Themen für die Kinder und Jugendlichen greifbar und vertieft in den
Bildungsalltag eingebaut. Auch dieser Bereich sollte daher weiterhin gefördert
werden.
In der bisherigen Konzeption waren
zusätzlich einrichtungsübergreifende Großprojekte zu bestimmten Jahresthemen
beinhaltet. Durch das Ende der Kooperation mit der Stadt Coburg ist die
Weiterführung dieser Projekte aufgrund geringerer personeller Ressourcen nicht
möglich. Durch den Wegfall dieses Bereiches werden die jährlich eingeplanten
Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 € nicht mehr benötigt.
Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen wurde
die Beantragung und Zuteilung der
Zuschüsse 2022 mit Zustimmung dieses
Gremiums vereinfacht. Die Einrichtungen sind mit der Förderrichtlinie und der
Abwicklung vertraut und das Vorgehen hat sich bewährt. Die grundlegenden
Strukturen sollten daher beibehalten werden. Aus der Förderrichtlinie wurden
lediglich alle Passagen, die sich auf die Förderung durch die Stadt Coburg
beziehen redaktionell entfernt.
Über die Zahlen des letzten Jahres und die
Anpassung der Dokumente berichtet die für den KS:COB zuständige
Sachbearbeiterin in der Sitzung.