Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung 2024 wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

 


Sachverhalt

 

Nach Art. 57 LKrO hat der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.

 

1)         Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2024 liegt bei 107.349.880 € (Ansatz Vorjahr: 95.572.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 87.545.000 €). Die Umlagekraft ist im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2024 um weitere rd. 515.000 € gestiegen. Aufgrund der massiv gestiegenen Ausgaben für Pflichtaufgaben des Landkreises Coburg bedarf es den Hebesatz der Kreisumlage um 6,0 v.H. auf 46,0 v.H. angehoben werden. Die Bezirksumlage steigt um 1,5 v. H. von 17,5 v. H. auf 19,0 v.H.

 

2)         Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Vermögenshaushaltes 2024 liegt bei 48.560.000 € (Ansatz Vorjahr: 26.604.000 €, voraussichtliches Ergebnis rd. 24.842.000 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:

 

Hochbaumaßnahmen:

36.015.200 €

Vorjahr:

6.165.500 €

Tiefbaumaßnahmen:

2.652.500 €

Vorjahr:

6.901.000 €

Summe:

38.667.700 €

 

13.066.500 €

 

Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg, Umbau Nebengebäude Garden-City-Straße, Neubau Klinikum Coburg, Investition der Feuerwehrfahrzeuge sowie der Ausbau der Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg.

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 30.408.890 € (Vorjahr: 1.114.000 €) veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.450.000 € festgesetzt (Vorjahr: 1.785.000 €).

 

Die übrigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.