Sitzung: 07.03.2024 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 019/2024
Beschlussvorschlag
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2024 wird zum Bestandteil
dieses Beschlusses erklärt.
Sachverhalt
Nach Art. 57 LKrO hat
der Landkreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese
Haushaltssatzung enthält insbesondere den Gesamtbetrag aller Einnahmen und
Ausgaben sowohl des Verwaltungshaushaltes als auch des Vermögenshaushaltes, den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen
sowie Umlagesoll und Umlagesatz der Kreisumlage.
1)
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes 2024 liegt bei 107.349.880 € (Ansatz
Vorjahr: 95.572.000 €, voraussichtliches
Ergebnis rd. 87.545.000 €). Die Umlagekraft ist
im Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2024 um weitere rd. 515.000 €
gestiegen. Aufgrund der massiv gestiegenen Ausgaben für Pflichtaufgaben des
Landkreises Coburg bedarf es den Hebesatz der Kreisumlage um 6,0 v.H. auf 46,0
v.H. angehoben werden. Die Bezirksumlage steigt um 1,5 v. H. von 17,5 v. H. auf
19,0 v.H.
2)
Vermögenshaushalt
Das Volumen des in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen
Vermögenshaushaltes 2024 liegt bei 48.560.000 € (Ansatz Vorjahr: 26.604.000 €, voraussichtliches
Ergebnis rd. 24.842.000 €). Dabei sind im Detail folgende Ausgaben für Hoch-
und Tiefbaumaßnahmen vorgesehen:
Hochbaumaßnahmen: |
36.015.200 € |
Vorjahr: |
6.165.500 € |
Tiefbaumaßnahmen: |
2.652.500 € |
Vorjahr: |
6.901.000 € |
Summe: |
38.667.700 € |
|
13.066.500 € |
Schwerpunkte der Baumaßnahmen sind in diesem
Jahr die Sanierung des Beta-Baus am Arnold-Gymnasium in Neustadt b. Coburg,
Umbau Nebengebäude Garden-City-Straße, Neubau Klinikum Coburg, Investition der
Feuerwehrfahrzeuge sowie der Ausbau der Kreisstraße CO 25 am Seßlacher Berg.
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 30.408.890 €
(Vorjahr: 1.114.000 €) veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.450.000 € festgesetzt (Vorjahr: 1.785.000
€).
Die übrigen
Bestandteile der Haushaltssatzung 2024 bleiben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.