Sitzung: 11.03.2024 Verbandsversammlung Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Beschlussvorschlag
Der Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung Coburg erlässt die beigefügte Haushaltssatzung samt ihren
Anlagen (Haushaltsplan und dessen Anlagen) für das Haushaltsjahr 2024.
Ein Finanzplan wird nicht
aufgestellt.
Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Sachverhalt
1.
Gem. § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik
soll die
allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern
(Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der
sich in der Regel auf mindestens eins v. H. der Ausgaben des
Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr
vorangehenden Jahre beläuft.
Danach ergibt sich ein Mindestbetrag von 10.012,00 €
Die Allgemeine Rücklage hatte zum 31.12.2023 einen
Bestand von 604.727,02 €. Um das angestrebte Ziel, den in vergangenen Jahren sehr hohen Rücklagenbestand
niedrig zu halten, zu erreichen, ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Entnahme
in Höhe von 506.000,00 € vorgesehen. In Folge dessen, wird die Erhebung einer
Investitionskostenumlage nicht erforderlich werden.
Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2024 wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 verwiesen.
2.
Geplant ist, folgende Umlagen zu erheben:
Verwaltungsumlage |
274.100,00 € |
ILS-Betriebskostenumlage |
800.000,00 € |
ILS-Investitionskostenumlage |
0,00 € |
Summe |
1.074.100,00 € |
Umlage je
Verbandsmitglied |
|
Stadt Coburg |
171.101,00 € |
Landkreis Coburg |
356.184,00 € |
Landkreis
Kronach |
271.496,00 € |
Landkreis
Lichtenfels |
275.319,00 € |
Summe |
1.074.100,00 € |
3.
Weitere Einzelheiten können dem Vorbericht (Anlage
1 zum Haushaltsplan) entnommen werden.