Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg erlässt die beigefügte Haushaltssatzung samt ihren Anlagen (Haushaltsplan und dessen Anlagen) für das Haushaltsjahr 2024.

 

Ein Finanzplan wird nicht aufgestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt

1.    Gem. § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik soll die allgemeine Rücklage die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens eins v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

Danach ergibt sich ein Mindestbetrag von 10.012,00 €

 

Die Allgemeine Rücklage hatte zum 31.12.2023 einen Bestand von 604.727,02 €. Um das angestrebte Ziel, den in vergangenen Jahren sehr hohen Rücklagenbestand niedrig zu halten, zu erreichen, ist für das Haushaltsjahr 2024 eine Entnahme in Höhe von 506.000,00 € vorgesehen. In Folge dessen, wird die Erhebung einer Investitionskostenumlage nicht erforderlich werden.

 

Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 verwiesen.

 

2.    Geplant ist, folgende Umlagen zu erheben:

 

Verwaltungsumlage

274.100,00 €

ILS-Betriebskostenumlage

800.000,00 €

ILS-Investitionskostenumlage

0,00 €

Summe

1.074.100,00 €

 

 

Umlage je Verbandsmitglied

 

Stadt Coburg

171.101,00 €

Landkreis Coburg

356.184,00 €

Landkreis Kronach

271.496,00 €

Landkreis Lichtenfels

275.319,00 €

Summe

1.074.100,00 €

 

3.    Weitere Einzelheiten können dem Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan) entnommen werden.