Sitzung: 11.03.2024 Verbandsversammlung Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresrechnung 2023 gem. dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.05.2005 dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg als Sachverständigem zur Prüfung vorzulegen.
Sachverhalt
1. Nach
Abschluss des Haushaltsjahres ist die Jahresrechnung aufzustellen und sodann
gem. Art. 102 Abs. 2 GO der Verbandsversammlung vorzulegen. Die Vorlage dient
dabei wiederum der Verbandsversammlung zunächst nur zur Kenntnis.
2. Für die örtliche
Prüfung ist originär die Verbandsversammlung selbst zuständig (Art. 26 Abs. 1
Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 2 GO). Gem. § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung
und dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.05.2005 i.V.m. Art. 43 Abs.
KommZG wird jedoch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg als
Sachverständiger zur Prüfung der Jahresrechnung umfassend herangezogen.
3. Die Ergebnisse für das Haushaltsjahr 2023 können der beiliegenden Jahresrechnung, insbesondere dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.