Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresrechnung 2022 gem. dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.05.2005 dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg als Sachverständigem zur Prüfung vorzulegen.

 


Sachverhalt

1.    Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist die Jahresrechnung aufzustellen und sodann gem. Art. 102 Abs. 2 GO der Verbandsversammlung vorzulegen. Die Vorlage dient dabei wiederum der Verbandsversammlung zunächst nur zur Kenntnis.

 

2.    Für die örtliche Prüfung ist originär die Verbandsversammlung selbst zuständig (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 2 GO). Gem. § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung und dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22.05.2005 i.V.m. Art. 43 Abs. KommZG wird jedoch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg als Sachverständiger zur Prüfung der Jahresrechnung umfassend herangezogen.

 

3.    Die Ergebnisse für das Haushaltsjahr 2022 können der beiliegenden Jahresrechnung, insbesondere dem als Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden.