Sitzung: 21.12.2023 Kreistag
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 54, Enthaltungen: 55
Vorlage: 267/2023
Beschlussvorschlag
Die
Verbandsräte des Kreistages Coburg werden angewiesen in der Zweckverbandsversammlung
folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:
„Der
Landrat wird als Vertreter des Krankenhausverbandes beauftragt und ermächtigt,
in der Gesellschafterversammlung folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen bzw.
die Zustimmung wird genehmigt.
Die
Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende Grundsatzbeschlüsse:
Die
Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die
medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im
Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit
ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die
Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose
ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine
gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht
beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu
Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit
den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben.
1. Die vollständigen Geschäftsanteile an den
medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl.
MVZs) werden wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem
noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften
in Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg übertragen. Dinglich erfolgt der
Übergang spätestens zum 29.02.2024, um die Kapitalmaßnahmen gemäß beigefügter
Tabelle noch umsetzen zu können. Der Krankenhausverband Coburg erwirbt für
jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren sämtliche
Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle
Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH ist weiterhin eine
100%-Tochter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Die Gesellschafter stellen
wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen
Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und
Finanzierung (Durchfinanzierung) sicher. Für den Krankenhausverband Coburg gilt
dies für die Klinikum Coburg GmbH, die mittelbar über die REGIOMED-KLINIKEN
GmbH gehalten wird.
2. Aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur müssen die
Vertragsverhältnisse diesem Umstand Rechnung tragen. Alle Gesellschaftsverträge
werden eine gemeinnützigkeitsrechtliche Kooperationsklausel erhalten. Die Dienstleistungsverträge
müssen in ihrer Leistungsfähigkeit garantiert werden und eine Preisanpassung
kann maximal im Rahmen des Verbraucherpreisindexes erfolgen. Die Abrechnung
erfolgt nach tatsächlich anfallenden Kosten, wie bisher in den
Dienstleistungsverträgen verankert. Eine Preiserhöhung ist durch die REGIOMED
Service GmbH 4 Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung mit einer Begründung
der Kostensteigerung schriftlich anzukündigen. Die Laufzeit der
Dienstleistungsverträge beträgt vier Jahre. Die ausgeschiedenen Gesellschafter
haben jeweils die Option, diese Verträge um ein Jahr zu verlängern.
3. Das Medical Board (REGIOMED-KLINIKEN GmbH) setzt die
derzeitige, vorhandene und geplante Zentrenstruktur um. Weitere Änderungen sind
derzeit nicht vorgesehen und können durch das Medical Board lediglich angeregt
werden. Es wird eine Abstimmung der Medizinstrategie analog zum jetzigen
Verfahren festgelegt. Eine bindende Beschlussfassung und Weisungsbefugnisse
entfallen.
4. Die Entflechtung basiert auf der nachfolgend skizierten
wirtschaftlichen Einigung:
a. Auf der Basis des Eigenkapitals zum 31.12.2022, der im Jahre 2023 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie unter Abzug des (prognostizierten) Verlustes des Jahres 2023 werden zwei Maßnahmen umgesetzt. Zunächst werden alle zwischen den Gesellschaften bestehenden Verluste und Forderungen bis auf einen Sockelbetrag von 5.722.037,63 Euro je Gesellschafter ausgeglichen (daran beteiligt sich die REGIOMED Service GmbH nur, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist). Diese Sockelbeträge stellen weiterhin Verbindlichkeiten der Krankenhausbetriebsgesellschaften dar, die von diesen zu Beginn des Jahres 2024 zahlungswirksam ausgeglichen werden. In einem zweiten Schritt werden dann kurzfristig durch zahlungswirksame Zuschüsse und andere Maßnahmen unter den Gesellschaftern die Eigenkapitalausstattungen auf ein gleiches Niveau gehoben. In der zugrundeliegenden Prognosebetrachtung erhalten die Gesellschafter Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg so jeweils 6,3 Mio. Euro Eigenkapital. Die Eigenkapitalausstattung in Coburg und REGIOMED-KLINIKEN GmbH zusammen, ist zwischen 2-3 Mio. Euro geringer als Ausgleich für die Vorteile aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.
b. Bei der Liquiditätsbetrachtung wird mit dem Kontostand zum 01.01.2024 begonnen. Die in 2023 noch an die REGIOMED-KLINIKEN GmbH ausgezahlten Kassenkredite werden nach Rückzahlung an die Gesellschafter von diesen an die jeweils örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften verteilt. Der Kassenkredit aus Coburg wird aufgrund der Größe des Hauses und der Übernahme von 100% der Anteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Summe von 10 auf 40 Mio. Euro erhöht. Die Landkreise Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg stellen ab dem Jahr 2024 keinen Kassenkredit für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH zur Verfügung. Die Gesellschafter können die Ausreichung von Kassenkrediten durch andere Maßnahmen mit gleichem Effekt (liquide Mittel in den vorgenannten Höhen) ersetzen.
c. Die Gesellschafter erklären sich zur Sicherstellung der Liquidität über den Jahreswechsel hinaus bereit, die Rückzahlung der ausgereichten Kassenkredite bis 29.02.2024 zu stunden.
d. Da die bisherige Berechnung auf prognostizierten Zahlen auf den 31.12.2023 basiert, sind die in der Tabelle angegebene Zahlen gegebenenfalls anhand der in den festgestellten Jahresabschlüssen enthaltenen Werten anzupassen und durch Zahlungen auszugleichen.
5. Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird
beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 4 entsprechende Konzepte zu
erarbeiten und die notwendigen (Teil-) Schritte (z.B. Anpassung der
Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und
zur künftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und
dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte
Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie
medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen
Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur
endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Diese sind von allen Gesellschaftern
zu konsentieren. Vorbehalte bestehen insoweit noch, als die Wirtschaftsprüfer
von REGIOMED, die Rechtsaufsichten und insbesondere die Finanzämter keine
Einwände dagegen haben. Sofern diese Abstimmungen nicht so rechtzeitig erfolgen
können, dass die vertragliche Umsetzung noch im Jahre 2023 erfolgen kann,
werden die Gesellschafter in jedem Fall den Konsortialvertrag noch in diesem
Jahr dahingehend abschließen, dass die Eckpunkte der wirtschaftlichen Einigung
festgehalten werden und die Umsetzung dann im Nachgang – unter Berücksichtigung
der dann noch vorzunehmenden Änderungen – erfolgt.
Dieser
Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren
gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind – sofern
nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben – nur bis zum 31.12.2023
an ihren Beschluss gebunden.
Mit
Beschluss der kommunalen Gremien sind die oben genannten Beschlüsse genehmigt.“
Sachverhalt
Anpassung der Grundsatzbeschlussfassung zur
perspektivischen Ausrichtung des REGIOMED-Verbundes
1.
Sachdarstellung | Begründung
1.1
Ausgangslage
Der REGIOMED-Verbund will
zukunftsfähig und nachhaltig die medizinische Versorgung in der Region
sicherstellen. Der Verbund kommt aus einer Krisensituation von über 25 Mio. €
Verlust aus dem Jahr 2018 und unterliegt den IDW S6 Regularien. Die Fortschritte
der wirtschaftlichen Entwicklung sind erkennbar (Jahresergebnis 2021: -2,9 Mio.
€ | Jahresergebnis 2022: -0,6 Mio. €), jedoch sind nunmehr inflationsbedingte,
geopolitische und tarifliche Herausforderungen zu verzeichnen. Weiterhin kommen
im Zuge der Krankenhaustrukturreform diverse Änderungen auf die Kliniken zu und
mit dem Jahr 2023 entfallen jegliche Ausgleichszahlungen vom Bund und vom Land.
Die Gesellschafter wollen den REGIOMED-Verbund sowohl finanziell als auch bei
der Sanierung maßgeblich unterstützen.
Im Rahmen der Beschlussfassung
der Gesellschafter aus dem Jahr 2022 wurde nach erfolgter kommunaler
Gremienbehandlung zur Stärkung des Eigenkapitals der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
eine Einzahlung in Höhe von 5 Mio. € je Gesellschafter in die gesamthänderisch
gebundene Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum 30.06.2023
vorgenommen. Ebenfalls wurden die bestehenden Kassenkredite auf 10 Mio. € je
Gesellschafter im Haushaltsjahr 2023 erhöht.
Die aktuelle Herausforderung für
den REGIOMED-Verbund ist, wie für alle Kliniken in Deutschland, die
tatsächlichen Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform abschließend zu
bewerten - vor allem hinsichtlich der bedarfsgerechten Patientenversorgung und
andererseits auch bezüglich der finanziellen Auswirkungen für die nachhaltige
Finanzierung der Krankenhausstruktur der Zukunft. Bis Ende August 2023 wurden
bereits 50 Klinikinsolvenzen in Deutschland gemeldet, da die Durchfinanzierung
aktuell nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt, dass auch große Klinikträger wie
bspw. Vivantes in Berlin für 2022 bereits einen Verlust von 72 Mio. Euro
ausweisen, ebenso die Frankfurter Kliniken einen Verlust bis Ende 2024 von 90
Mio. €.
Der REGIOMED-Verbund ist im Jahr
2023 auch diesen Risiken der Krankenhausstrukturreform ausgesetzt, welche unter
anderem mit einem starken Rückgang der stationären Leistungszahlen und enormen
Kostensteigerungen im Personal- und Materialaufwand einhergehen. Eine
Gegenfinanzierung für einerseits den Leistungsrückgang durch
Ausgleichszahlungen und andererseits für die Kostensteigerungen ist bislang nur
mit einem vom Bund genehmigten Hilfspaket für die Energiekostensteigerungen
erfolgt. Der Wirtschaftsplan 2023 weist einen Verlust in Höhe von ca. 17 Mio. €
aus, welcher sich nach aktuellen Hochrechnungen auf über 20 Mio. Euro erhöhen
wird. Der Anteil, welcher hierbei auf die Kliniken entfällt, liegt bei ca. 90%.
Die
Verluste aus den Medizinischen Versorgungszentren müssen unter Berücksichtigung
des Einweisungsvolumens in die Kliniken, vor allem in Bezug auf die
Ambulantisierung bewertet werden. Die Verluste müssen zwingend weiterhin
reduziert und die Gesellschaften der Ambulanten Versorgung zu einem
ausgeglichenen Ergebnis geführt werden. Weiterhin müssen die
Sanierungsbemühungen hier weiter forciert werden.
Bei den Senioreneinrichtungen
und Wohnheimen wurden als eine der Sanierungsmaßnahmen die Schließung der
Einrichtungen „Bertelsdorfer Höhe“ in Coburg sowie „Am weißen Berg“ in
Schleusingen vollzogen. Für das Wirtschaftsjahr 2024 entfallen diese Verluste,
müssen jedoch in Abhängigkeit mit der Nachnutzung der Liegenschaft in
Schleusingen aufgrund des bestehenden Pachtvertrags bewertet werden.
In der REHA-Klinik Masserberg
wurde die Onkologische Rehabilitation als Fachbereich geschlossen, da diese mit
Verlusten p.a. von ca. 0,5 Mio. € einherging. Die Leistungsbereiche
Augenheilkunde sowie Orthopädie können ausgebaut und die Einrichtung somit
nachhaltig wirtschaftlich geführt werden.
Die Servicegesellschaft steht in
unmittelbarem Zusammenhang mit den Belegungstagen bzw. Patientenzahlen der
Kliniken sowie den Senioreneinrichtungen bzgl. der Bewohneranzahl. Aufgrund des
Rückgangs der Patientenzahlen sowie der Schließung der Senioreneinrichtungen
ist die Auslastung in der Zentralküche weiter zurückgegangen, wird jedoch in
Teilen durch externes Geschäft kompensiert.
Nach aktueller Bewertung der
Geschäftsführung ist für die Jahre 2022 ff. von keiner vollständigen
Durchfinanzierung bei Kostensteigerungen vor allem für Sachkosten und im
Personalbereich auszugehen. Die genannten Risiken werden von dauerhafter
Struktur sein, sodass diese auch für die Folgejahre berücksichtigt werden
müssen. Die Fortsetzung der Restrukturierungs- und Sanierungsumsetzung muss
diese Risiken dauerhaft minimieren.
Herausfordernd sind aktuell vor
allem die sich regelmäßig ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitsweisen,
u.a. die Zukunft des Perinatalzentrums Level I im Klinikum Coburg, die
Schlaganfallversorgung und zusätzlich 14 weitere angekündigte Gesetze des
Bundesgesundheitsministeriums binnen 12 Monaten umzusetzen, zu nennen.
Mögliche Gegeneffekte sind
derzeit noch nicht bekannt, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der
Gesetzgeber die Erlösseite im Zuge der Krankenhausstrukturreform teilweise für
Kliniken im ländlichen Raum stärken wird. Dies kann jedoch zum jetzigen
Zeitpunkt nicht seriös vorhergesagt werden. Ferner können aktuell mögliche
Verkaufserlöse, etwa für die Veräußerung von Grundstücken, Geschäftsbereichen,
etc. nicht beziffert werden.
1.2
Risiken und Handlungsnotwendigkeiten
Erlöse:
Die in der Mittelfristplanung
angesetzten Erlöse sind voraussichtlich nicht mehr zu erzielen, da sich das
ambulante und stationäre Patientenaufkommen wesentlich verschiebt. Zudem kommt,
dass die Rahmenbedingungen zur Krankenhausfinanzierung im Zuge der neuen
Krankenhausstrukturreform nicht final festgelegt sind, sodass zunächst mit
einer Fortschreibung der aktuell bestehenden Krankenhausfinanzierung geplant
wird.
Sachkosten:
Hier
werden die inflationsbedingten und geopolitischen Kostensteigerungen auf die
Sachkostenansätze des Wirtschaftsplanes fortgeführt. Derzeit ist ersichtlich,
dass jegliche Kostensteigerungen durch alle Branchen hinweg an die
Krankenhäuser weitergereicht werden.
Personalkosten:
Die geplanten Strukturanpassungen
und Reorganisationsprojekte konnten pandemiebedingt nicht vollständig umgesetzt
werden. Aufgrund der aktuellen Leistungsverschiebungen (ambulant/stationär)
wird die Personalkostenoptimierung revalidiert. In Teilbereichen ist
ersichtlich, dass ein Leistungsrückgang stattfindet, jedoch eine
Mindestbesetzung gemäß den Strukturvorgaben eingehalten werden muss, sodass
keine pauschalen Personalanpassungen vorgenommen werden können. Angesetzt wurde
auf dieser Basis eine Vergütungsanhebung um 3 % auf alle Arbeitnehmer. Dies ist
nach heutigem Stand ein realistischer Wert.
Tarifanpassungen:
Dabei handelt es sich um eine
Angleichung der Vergütungsstruktur innerhalb des Verbundes. Dies ist
erforderlich, um Abwanderungsbestrebungen von Mitarbeitern entgegenzuwirken. Im
Rahmen des Fachkräftemangels müssen drittüblich, wettbewerbsfähige Gehälter
gezahlt werden können.
Die Risiken belaufen sich auf
gesamt ca. 30 Mio. €.
Der
wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser zwingt die Gesellschafter zu
weiteren Maßnahmen zur finanziellen Sicherung der Gesellschaft bzw. aller
Einzelgesellschaften.
1.3 Handlungsempfehlung
Es wird beabsichtigt, die
Krankenhäuser und angeschlossenen Einrichtungen der ambulanten Versorgung zur
nachhaltigen Absicherung künftig wirtschaftlich eigenständig zu betreiben und
wieder in die Verantwortung der örtlichen Träger zu überführen. Auf diese Weise
wird trotz der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der
einzelnen Einrichtungen sowie unterschiedlicher wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen in den einzelnen Landkreisen der Fortbestand der
Einrichtungen mit jeweils individuellen Maßnahmen perspektivisch gesichert. Im
Interesse aller Beteiligten ist das erklärte Ziel, eine mögliche Insolvenz im
Sinne der Patientenversorgung abzuwenden.
Die einzelnen Gesellschaften mit
beschränkter Haftung bleiben erhalten. Das MVZ Thüringen muss auf die
Gesellschafter Hildburghausen bzw. Sonneberg aufgeteilt werden. Es erfolgt eine
Trennung in eigenständige Einheiten, gleichwohl werden über die
REGIOMED-KLINIKEN GmbH die bestehenden Synergien genutzt.
Die wirtschaftliche Abspaltung
der örtlichen Betriebs-GmbHs (Krankenhäuser und MVZs) soll mit Ausnahme des
Krankenhausverbandes zum 01.01.2024 wirksam werden. Der Krankenhausverband
Coburg erwirbt für jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren
sämtliche Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle
Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH mit Ihren Töchtern
wird weiterhin eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der REGIOMED-KLINIKEN GmbH
sein.
Durch die Rückführung der
Kliniken an die Gebietskörperschaften können die jeweiligen Träger durch
schlankere Entscheidungsstrukturen bedarfsgerechter und schneller auf mögliche
Verluste und örtliche Notwendigkeiten reagieren.
Künftig
gelten für die Kliniken damit folgende Beteiligungen/Zuständigkeiten:
·
Krankenhausverband Coburg: 100 % an der
REGIOMED-KLINIKEN GmbH inkl. Deren Töchter REGIOMED Service GmbH und Medical
School REGIOMED GmbH sowie Klinikum Coburg GmbH und deren Töchter Klinik
Neustadt GmbH einschl. MVZs
·
Landkreis Hildburghausen: 100% an der
Henneberg-Kliniken GmbH einschl. Reha-Klinik und MVZ
·
Landkreis Lichtenfels 100% an der
Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH einschl. MVZ
·
Landkreis Sonneberg: 100% an der
MEDINOS-Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH einschl. MVZ
Die
Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH hat einen Beschluss zur
wirtschaftlichen Entflechtung in ihrer Sitzung am 21./29.09.2023 unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien gefasst. Alle kommunalen
Gremien hatten ihre Zustimmung zu diesem Beschluss erteilt. Durch die weiteren
Beratungen und dem vorangeschrittenen Umsetzungsstand der wirtschaftlichen
Entflechtung haben sich eklatante Änderungen ergeben, so dass der
Grundsatzbeschluss nunmehr einer Anpassung unterzogen werden muss.