Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 54, Enthaltungen: 55

Beschlussvorschlag

 

Die Verbandsräte des Kreistages Coburg werden angewiesen in der Zweckverbandsversammlung folgendem Beschluss zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt:

 

„Der Landrat wird als Vertreter des Krankenhausverbandes beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgendem Beschlussentwurf zuzustimmen bzw. die Zustimmung wird genehmigt.

 

Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen folgende Grundsatzbeschlüsse:

 

Die Gesellschafter fassen im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die medizinische Versorgung in der Region und einem fairen Umgang miteinander im Grundsatz den Beschluss, dass jede REGIOMED-Verbund-Gesellschaft mit ausreichenden finanziellen Mitteln so ausgestattet wird, dass die Gesellschaften mindestens 24 Monate eine positive Fortführungsprognose ausweisen können, um das IDW-S6-Verfahren erfolgreich beenden zu können. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter ist damit grundsätzlich nicht beabsichtigt und damit nicht verbunden. Bestehende Sicherheitsabreden zu Gunsten der Finanzierer bleiben unberührt. Vielmehr erfolgt die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln gemäß nachfolgender Maßgaben.

 

1.    Die vollständigen Geschäftsanteile an den medizinischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Betriebs-GmbHs inkl. MVZs) werden wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 in einem noch zu definierenden Modus an die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften in Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg übertragen. Dinglich erfolgt der Übergang spätestens zum 29.02.2024, um die Kapitalmaßnahmen gemäß beigefügter Tabelle noch umsetzen zu können. Der Krankenhausverband Coburg erwirbt für jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren sämtliche Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH ist weiterhin eine 100%-Tochter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH. Die Gesellschafter stellen wirtschaftlich zum 31.12.2023, spätestens zum 01.01.2024 ihren jeweiligen Krankenhausbetrieb für mindestens 24 Monate in eigener Verantwortung und Finanzierung (Durchfinanzierung) sicher. Für den Krankenhausverband Coburg gilt dies für die Klinikum Coburg GmbH, die mittelbar über die REGIOMED-KLINIKEN GmbH gehalten wird.

 

2.    Aufgrund der neuen Gesellschaftsstruktur müssen die Vertragsverhältnisse diesem Umstand Rechnung tragen. Alle Gesellschaftsverträge werden eine gemeinnützigkeitsrechtliche Kooperationsklausel erhalten. Die Dienstleistungsverträge müssen in ihrer Leistungsfähigkeit garantiert werden und eine Preisanpassung kann maximal im Rahmen des Verbraucherpreisindexes erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich anfallenden Kosten, wie bisher in den Dienstleistungsverträgen verankert. Eine Preiserhöhung ist durch die REGIOMED Service GmbH 4 Wochen vor der eigentlichen Preiserhöhung mit einer Begründung der Kostensteigerung schriftlich anzukündigen. Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge beträgt vier Jahre. Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben jeweils die Option, diese Verträge um ein Jahr zu verlängern.

 

3.    Das Medical Board (REGIOMED-KLINIKEN GmbH) setzt die derzeitige, vorhandene und geplante Zentrenstruktur um. Weitere Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen und können durch das Medical Board lediglich angeregt werden. Es wird eine Abstimmung der Medizinstrategie analog zum jetzigen Verfahren festgelegt. Eine bindende Beschlussfassung und Weisungsbefugnisse entfallen.

 

4.    Die Entflechtung basiert auf der nachfolgend skizierten wirtschaftlichen Einigung:

 

a.    Auf der Basis des Eigenkapitals zum 31.12.2022, der im Jahre 2023 durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie unter Abzug des (prognostizierten) Verlustes des Jahres 2023 werden zwei Maßnahmen umgesetzt. Zunächst werden alle zwischen den Gesellschaften bestehenden Verluste und Forderungen bis auf einen Sockelbetrag von 5.722.037,63 Euro je Gesellschafter ausgeglichen (daran beteiligt sich die REGIOMED Service GmbH nur, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist). Diese Sockelbeträge stellen weiterhin Verbindlichkeiten der Krankenhausbetriebsgesellschaften dar, die von diesen zu Beginn des Jahres 2024 zahlungswirksam ausgeglichen werden. In einem zweiten Schritt werden dann kurzfristig durch zahlungswirksame Zuschüsse und andere Maßnahmen unter den Gesellschaftern die Eigenkapitalausstattungen auf ein gleiches Niveau gehoben. In der zugrundeliegenden Prognosebetrachtung erhalten die Gesellschafter Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg so jeweils 6,3 Mio. Euro Eigenkapital. Die Eigenkapitalausstattung in Coburg und REGIOMED-KLINIKEN GmbH zusammen, ist zwischen 2-3 Mio. Euro geringer als Ausgleich für die Vorteile aus der umsatzsteuerlichen Organschaft.

 

b.    Bei der Liquiditätsbetrachtung wird mit dem Kontostand zum 01.01.2024 begonnen. Die in 2023 noch an die REGIOMED-KLINIKEN GmbH ausgezahlten Kassenkredite werden nach Rückzahlung an die Gesellschafter von diesen an die jeweils örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften verteilt. Der Kassenkredit aus Coburg wird aufgrund der Größe des Hauses und der Übernahme von 100% der Anteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in Summe von 10 auf 40 Mio. Euro erhöht. Die Landkreise Hildburghausen, Lichtenfels und Sonneberg stellen ab dem Jahr 2024 keinen Kassenkredit für die REGIOMED-KLINIKEN GmbH zur Verfügung. Die Gesellschafter können die Ausreichung von Kassenkrediten durch andere Maßnahmen mit gleichem Effekt (liquide Mittel in den vorgenannten Höhen) ersetzen.

 

c.    Die Gesellschafter erklären sich zur Sicherstellung der Liquidität über den Jahreswechsel hinaus bereit, die Rückzahlung der ausgereichten Kassenkredite bis 29.02.2024 zu stunden.

 

d.    Da die bisherige Berechnung auf prognostizierten Zahlen auf den 31.12.2023 basiert, sind die in der Tabelle angegebene Zahlen gegebenenfalls anhand der in den festgestellten Jahresabschlüssen enthaltenen Werten anzupassen und durch Zahlungen auszugleichen.

 

5.    Die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH wird beauftragt, zur Umsetzung der Beschlüsse 1 bis 4 entsprechende Konzepte zu erarbeiten und die notwendigen (Teil-) Schritte (z.B. Anpassung der Gesellschaftsverträge, Entwurf der Verträge zur Geschäftsanteilsübertragung und zur künftigen Zusammenarbeit zwischen den ausgegliederten Gesellschaften und dem REGIOMED-Verbund, Überprüfung der Sicherheiten und gegebenenfalls geänderte Zuordnung, Entflechtung Intercompany-Beziehungen und Cashpooling sowie medizinkonzeptionelle Zusammenarbeit) vorzubereiten sowie alle notwendigen Unterlagen zu erstellen und rechtzeitig der Gesellschafterversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Diese sind von allen Gesellschaftern zu konsentieren. Vorbehalte bestehen insoweit noch, als die Wirtschaftsprüfer von REGIOMED, die Rechtsaufsichten und insbesondere die Finanzämter keine Einwände dagegen haben. Sofern diese Abstimmungen nicht so rechtzeitig erfolgen können, dass die vertragliche Umsetzung noch im Jahre 2023 erfolgen kann, werden die Gesellschafter in jedem Fall den Konsortialvertrag noch in diesem Jahr dahingehend abschließen, dass die Eckpunkte der wirtschaftlichen Einigung festgehalten werden und die Umsetzung dann im Nachgang – unter Berücksichtigung der dann noch vorzunehmenden Änderungen – erfolgt.

 

Dieser Beschluss tritt erst mit Zustimmung aller Gesellschafter zu ihren gleichlautenden Beschlüssen in Kraft. Die übrigen Gesellschafter sind – sofern nicht alle Gesellschafter bis dahin zugestimmt haben – nur bis zum 31.12.2023 an ihren Beschluss gebunden.

 

Mit Beschluss der kommunalen Gremien sind die oben genannten Beschlüsse genehmigt.“

 

 


Sachverhalt

 

Anpassung der Grundsatzbeschlussfassung zur perspektivischen Ausrichtung des REGIOMED-Verbundes

 

1. Sachdarstellung | Begründung

 

1.1  Ausgangslage

 

Der REGIOMED-Verbund will zukunftsfähig und nachhaltig die medizinische Versorgung in der Region sicherstellen. Der Verbund kommt aus einer Krisensituation von über 25 Mio. € Verlust aus dem Jahr 2018 und unterliegt den IDW S6 Regularien. Die Fortschritte der wirtschaftlichen Entwicklung sind erkennbar (Jahresergebnis 2021: -2,9 Mio. € | Jahresergebnis 2022: -0,6 Mio. €), jedoch sind nunmehr inflationsbedingte, geopolitische und tarifliche Herausforderungen zu verzeichnen. Weiterhin kommen im Zuge der Krankenhaustrukturreform diverse Änderungen auf die Kliniken zu und mit dem Jahr 2023 entfallen jegliche Ausgleichszahlungen vom Bund und vom Land. Die Gesellschafter wollen den REGIOMED-Verbund sowohl finanziell als auch bei der Sanierung maßgeblich unterstützen.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschafter aus dem Jahr 2022 wurde nach erfolgter kommunaler Gremienbehandlung zur Stärkung des Eigenkapitals der REGIOMED-KLINIKEN GmbH eine Einzahlung in Höhe von 5 Mio. € je Gesellschafter in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum 30.06.2023 vorgenommen. Ebenfalls wurden die bestehenden Kassenkredite auf 10 Mio. € je Gesellschafter im Haushaltsjahr 2023 erhöht.

 

Die aktuelle Herausforderung für den REGIOMED-Verbund ist, wie für alle Kliniken in Deutschland, die tatsächlichen Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform abschließend zu bewerten - vor allem hinsichtlich der bedarfsgerechten Patientenversorgung und andererseits auch bezüglich der finanziellen Auswirkungen für die nachhaltige Finanzierung der Krankenhausstruktur der Zukunft. Bis Ende August 2023 wurden bereits 50 Klinikinsolvenzen in Deutschland gemeldet, da die Durchfinanzierung aktuell nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommt, dass auch große Klinikträger wie bspw. Vivantes in Berlin für 2022 bereits einen Verlust von 72 Mio. Euro ausweisen, ebenso die Frankfurter Kliniken einen Verlust bis Ende 2024 von 90 Mio. €.

 

Der REGIOMED-Verbund ist im Jahr 2023 auch diesen Risiken der Krankenhausstrukturreform ausgesetzt, welche unter anderem mit einem starken Rückgang der stationären Leistungszahlen und enormen Kostensteigerungen im Personal- und Materialaufwand einhergehen. Eine Gegenfinanzierung für einerseits den Leistungsrückgang durch Ausgleichszahlungen und andererseits für die Kostensteigerungen ist bislang nur mit einem vom Bund genehmigten Hilfspaket für die Energiekostensteigerungen erfolgt. Der Wirtschaftsplan 2023 weist einen Verlust in Höhe von ca. 17 Mio. € aus, welcher sich nach aktuellen Hochrechnungen auf über 20 Mio. Euro erhöhen wird. Der Anteil, welcher hierbei auf die Kliniken entfällt, liegt bei ca. 90%.

 

Die Verluste aus den Medizinischen Versorgungszentren müssen unter Berücksichtigung des Einweisungsvolumens in die Kliniken, vor allem in Bezug auf die Ambulantisierung bewertet werden. Die Verluste müssen zwingend weiterhin reduziert und die Gesellschaften der Ambulanten Versorgung zu einem ausgeglichenen Ergebnis geführt werden. Weiterhin müssen die Sanierungsbemühungen hier weiter forciert werden.

 

Bei den Senioreneinrichtungen und Wohnheimen wurden als eine der Sanierungsmaßnahmen die Schließung der Einrichtungen „Bertelsdorfer Höhe“ in Coburg sowie „Am weißen Berg“ in Schleusingen vollzogen. Für das Wirtschaftsjahr 2024 entfallen diese Verluste, müssen jedoch in Abhängigkeit mit der Nachnutzung der Liegenschaft in Schleusingen aufgrund des bestehenden Pachtvertrags bewertet werden.

 

In der REHA-Klinik Masserberg wurde die Onkologische Rehabilitation als Fachbereich geschlossen, da diese mit Verlusten p.a. von ca. 0,5 Mio. € einherging. Die Leistungsbereiche Augenheilkunde sowie Orthopädie können ausgebaut und die Einrichtung somit nachhaltig wirtschaftlich geführt werden.

 

Die Servicegesellschaft steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Belegungstagen bzw. Patientenzahlen der Kliniken sowie den Senioreneinrichtungen bzgl. der Bewohneranzahl. Aufgrund des Rückgangs der Patientenzahlen sowie der Schließung der Senioreneinrichtungen ist die Auslastung in der Zentralküche weiter zurückgegangen, wird jedoch in Teilen durch externes Geschäft kompensiert.

 

Nach aktueller Bewertung der Geschäftsführung ist für die Jahre 2022 ff. von keiner vollständigen Durchfinanzierung bei Kostensteigerungen vor allem für Sachkosten und im Personalbereich auszugehen. Die genannten Risiken werden von dauerhafter Struktur sein, sodass diese auch für die Folgejahre berücksichtigt werden müssen. Die Fortsetzung der Restrukturierungs- und Sanierungsumsetzung muss diese Risiken dauerhaft minimieren.

 

Herausfordernd sind aktuell vor allem die sich regelmäßig ändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitsweisen, u.a. die Zukunft des Perinatalzentrums Level I im Klinikum Coburg, die Schlaganfallversorgung und zusätzlich 14 weitere angekündigte Gesetze des Bundesgesundheitsministeriums binnen 12 Monaten umzusetzen, zu nennen.

 

Mögliche Gegeneffekte sind derzeit noch nicht bekannt, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Erlösseite im Zuge der Krankenhausstrukturreform teilweise für Kliniken im ländlichen Raum stärken wird. Dies kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorhergesagt werden. Ferner können aktuell mögliche Verkaufserlöse, etwa für die Veräußerung von Grundstücken, Geschäftsbereichen, etc. nicht beziffert werden.

 

 

1.2 Risiken und Handlungsnotwendigkeiten

 

Erlöse:

Die in der Mittelfristplanung angesetzten Erlöse sind voraussichtlich nicht mehr zu erzielen, da sich das ambulante und stationäre Patientenaufkommen wesentlich verschiebt. Zudem kommt, dass die Rahmenbedingungen zur Krankenhausfinanzierung im Zuge der neuen Krankenhausstrukturreform nicht final festgelegt sind, sodass zunächst mit einer Fortschreibung der aktuell bestehenden Krankenhausfinanzierung geplant wird.

 

Sachkosten:

Hier werden die inflationsbedingten und geopolitischen Kostensteigerungen auf die Sachkostenansätze des Wirtschaftsplanes fortgeführt. Derzeit ist ersichtlich, dass jegliche Kostensteigerungen durch alle Branchen hinweg an die Krankenhäuser weitergereicht werden.

 

Personalkosten:

Die geplanten Strukturanpassungen und Reorganisationsprojekte konnten pandemiebedingt nicht vollständig umgesetzt werden. Aufgrund der aktuellen Leistungsverschiebungen (ambulant/stationär) wird die Personalkostenoptimierung revalidiert. In Teilbereichen ist ersichtlich, dass ein Leistungsrückgang stattfindet, jedoch eine Mindestbesetzung gemäß den Strukturvorgaben eingehalten werden muss, sodass keine pauschalen Personalanpassungen vorgenommen werden können. Angesetzt wurde auf dieser Basis eine Vergütungsanhebung um 3 % auf alle Arbeitnehmer. Dies ist nach heutigem Stand ein realistischer Wert.

 

Tarifanpassungen:

Dabei handelt es sich um eine Angleichung der Vergütungsstruktur innerhalb des Verbundes. Dies ist erforderlich, um Abwanderungsbestrebungen von Mitarbeitern entgegenzuwirken. Im Rahmen des Fachkräftemangels müssen drittüblich, wettbewerbsfähige Gehälter gezahlt werden können.

 

Die Risiken belaufen sich auf gesamt ca. 30 Mio. €.

 

Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser zwingt die Gesellschafter zu weiteren Maßnahmen zur finanziellen Sicherung der Gesellschaft bzw. aller Einzelgesellschaften.

 

 

1.3 Handlungsempfehlung

 

Es wird beabsichtigt, die Krankenhäuser und angeschlossenen Einrichtungen der ambulanten Versorgung zur nachhaltigen Absicherung künftig wirtschaftlich eigenständig zu betreiben und wieder in die Verantwortung der örtlichen Träger zu überführen. Auf diese Weise wird trotz der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Einrichtungen sowie unterschiedlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Landkreisen der Fortbestand der Einrichtungen mit jeweils individuellen Maßnahmen perspektivisch gesichert. Im Interesse aller Beteiligten ist das erklärte Ziel, eine mögliche Insolvenz im Sinne der Patientenversorgung abzuwenden.

 

Die einzelnen Gesellschaften mit beschränkter Haftung bleiben erhalten. Das MVZ Thüringen muss auf die Gesellschafter Hildburghausen bzw. Sonneberg aufgeteilt werden. Es erfolgt eine Trennung in eigenständige Einheiten, gleichwohl werden über die REGIOMED-KLINIKEN GmbH die bestehenden Synergien genutzt.

 

Die wirtschaftliche Abspaltung der örtlichen Betriebs-GmbHs (Krankenhäuser und MVZs) soll mit Ausnahme des Krankenhausverbandes zum 01.01.2024 wirksam werden. Der Krankenhausverband Coburg erwirbt für jeweils 1 Euro von den anderen Gesellschaftern deren sämtliche Gesellschaftsanteile an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH, um dann alle Gesellschaftsanteile zu halten. Die Klinikum Coburg GmbH mit Ihren Töchtern wird weiterhin eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der REGIOMED-KLINIKEN GmbH sein.

 

Durch die Rückführung der Kliniken an die Gebietskörperschaften können die jeweiligen Träger durch schlankere Entscheidungsstrukturen bedarfsgerechter und schneller auf mögliche Verluste und örtliche Notwendigkeiten reagieren.

 

Künftig gelten für die Kliniken damit folgende Beteiligungen/Zuständigkeiten:

 

·         Krankenhausverband Coburg: 100 % an der REGIOMED-KLINIKEN GmbH inkl. Deren Töchter REGIOMED Service GmbH und Medical School REGIOMED GmbH sowie Klinikum Coburg GmbH und deren Töchter Klinik Neustadt GmbH einschl. MVZs

·         Landkreis Hildburghausen: 100% an der Henneberg-Kliniken GmbH einschl. Reha-Klinik und MVZ

·         Landkreis Lichtenfels 100% an der Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH einschl. MVZ

·         Landkreis Sonneberg: 100% an der MEDINOS-Kliniken des Landkreises Sonneberg GmbH einschl. MVZ

 

Die Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH hat einen Beschluss zur wirtschaftlichen Entflechtung in ihrer Sitzung am 21./29.09.2023 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien gefasst. Alle kommunalen Gremien hatten ihre Zustimmung zu diesem Beschluss erteilt. Durch die weiteren Beratungen und dem vorangeschrittenen Umsetzungsstand der wirtschaftlichen Entflechtung haben sich eklatante Änderungen ergeben, so dass der Grundsatzbeschluss nunmehr einer Anpassung unterzogen werden muss.