Beschlussvorschlag

 

 


Sachverhalt

 

Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO hat der Landkreis Coburg jährlich einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts vorzulegen, wenn ihm unmittelbar oder mittelbar mindestens der zwanzigste Teil (= 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört.

 

Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der Geschäftsführung sowie die Ertragslage enthalten (vgl. Art. 82 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Berichtsjahre der vorliegenden Beteiligungsberichte sind die Wirtschaftsjahre 2019 bis 2022.

 

Die geforderte Mindestbeteiligung ist bei folgenden privat-rechtlichen Unternehmen im Berichtszeitraum 2019 bis 2022 gegeben:

 

·         Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH

·         WBG Wohnen GmbH Coburg

·         Volkshochschule Coburg Stadt und Land GmbH

·         Coburg Stadt und Land aktiv GmbH

·         connect Neustadt GmbH & Co. KG

·         Zukunft.Coburg.Digital GmbH

 

Ziel des Beteiligungsberichtes ist es, mit den zusammengeführten und ausgewerteten Informationen die Mitglieder des Kreistags bei der Steuerung und Überwachung der ausgegliederten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zudem soll der Bericht interessierten Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die wirtschaftlichen Betätigungen des Landkreises geben.

 

Der Beteiligungsbericht wird nach der Beratung im Kreistag ortsüblich bekanntgegeben und auf der Internetseite des Landkreises Coburg veröffentlicht.

 

Die Beteiligungsberichte für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 des Landkreises Coburg werden zur Kenntnis genommen.