Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Nach Art. 82 Abs. 3 LKrO hat der Landkreis Coburg jährlich einen Bericht
über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts
vorzulegen, wenn ihm unmittelbar oder mittelbar mindestens der zwanzigste Teil
(= 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört.
Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des
öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
Gesellschaftsorgane, die Bezüge der Geschäftsführung sowie die Ertragslage
enthalten (vgl. Art. 82 Abs. 3 Satz 2 LKrO). Berichtsjahre der vorliegenden
Beteiligungsberichte sind die Wirtschaftsjahre 2019 bis 2022.
Die geforderte Mindestbeteiligung ist bei folgenden privat-rechtlichen
Unternehmen im Berichtszeitraum 2019 bis 2022 gegeben:
·
Wohnungsbaugesellschaft des
Landkreises Coburg mbH
·
WBG Wohnen GmbH Coburg
·
Volkshochschule Coburg Stadt und
Land GmbH
·
Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
·
connect Neustadt GmbH & Co. KG
·
Zukunft.Coburg.Digital GmbH
Ziel des Beteiligungsberichtes ist es, mit den zusammengeführten und
ausgewerteten Informationen die Mitglieder des Kreistags bei der Steuerung und
Überwachung der ausgegliederten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zudem soll
der Bericht interessierten Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die
wirtschaftlichen Betätigungen des Landkreises geben.
Der Beteiligungsbericht wird nach der Beratung im Kreistag ortsüblich
bekanntgegeben und auf der Internetseite des Landkreises Coburg veröffentlicht.
Die Beteiligungsberichte für die Geschäftsjahre 2019 bis 2022 des Landkreises
Coburg werden zur Kenntnis genommen.