Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 31.12.2022 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bavaria Treu AG für das Geschäftsjahr 2022 der WBG Wohnen GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH folgendem Beschluss zu fassen:

 

Die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH wird als Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft mbH in der Gesellschafterversammlung der WBG Wohnen GmbH ermächtigt folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der WBG Wohnen GmbH für das Geschäftsjahr 2022 wird mit

 

je 265.238,65 € in Aktiva und Passiva und

 

mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.507,14 €

 

festgestellt und genehmigt.

 

 

2.    Der gesellschaftsvertraglichen Rücklage wird vom Jahresüberschuss ein Betrag von 1.151,00 € zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 10.356,14 € ist den anderen Gewinnrücklagen zuzuweisen.

 

 

  1. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

 

Einstimmig

 

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Sebastian Straubel, Tobias Ehrlicher, Ulrich Leicht, Renate Schubart-Eisenhardt und Marco Steiner nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.

 

 

  1. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

            Einstimmig


Sachverhalt

 

Die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, deren alleiniger Gesellschafter der Landkreis Coburg ist, ist zu 90 % als Gesellschafter an der WBG Wohnen GmbH beteiligt.

 

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WBG Wohnen GmbH in der Fassung vom 25.05.2018 obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über

 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

b)    Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,

c)    Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.  

 

Damit die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH als Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft mbH in der Gesellschafterversammlung der WBG Wohnen GmbH über die vorstehenden Punkte abstimmen kann, ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mbH einzuholen. Für die Entscheidung in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mbH bedarf der Landrat als Vertreter des Landkreises wiederum der Ermächtigung durch den Kreistag.

 

Die elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.

 

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 23.11.2023 zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2023 beraten und den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis genommen. 


 

a)    Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss der WGB Wohnen GmbH weist zum 31.12.2022

 

in Aktiva und Passiva je 265.238,65 € (Vorjahr: 254.058,88 €)

 

aus.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem

 

Jahresüberschuss in Höhe von 11.507,14 € (Vorjahr: 6.796,53 €)

 

ab.

 

 

b)    Behandlung des Jahresgewinns

 

Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 11.507,14 € wird ein Betrag von 1.151,00 € in die gesellschaftsvertragliche Rücklage eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 von 10.356,14 € (Vorjahr: 6.116,53 €) ist den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

 

c)    Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der WBG Wohnen GmbH ist für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.