Beschlussvorschlag
Der Landrat oder dessen
Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH folgendem Beschluss zu
fassen:
Die Geschäftsführung der
Wohnungsbaugesellschaft mbH wird als Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft mbH
in der Gesellschafterversammlung der WBG Wohnen GmbH ermächtigt folgenden
Beschlüssen zuzustimmen:
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der WBG Wohnen GmbH für das
Geschäftsjahr 2022 wird mit
je 265.238,65 € in Aktiva und Passiva und
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 11.507,14 €
festgestellt und genehmigt.
2.
Der gesellschaftsvertraglichen Rücklage
wird vom Jahresüberschuss ein Betrag von 1.151,00 € zugeführt. Der verbleibende
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 10.356,14 € ist den anderen
Gewinnrücklagen zuzuweisen.
Einstimmig
Die Mitglieder des Aufsichtsrates Sebastian
Straubel, Tobias Ehrlicher, Ulrich Leicht, Renate Schubart-Eisenhardt und Marco
Steiner nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und
Beschlussfassung teil.
- Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Einstimmig
Sachverhalt
Die
Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, deren alleiniger
Gesellschafter der Landkreis Coburg ist, ist zu 90 % als Gesellschafter an der
WBG Wohnen GmbH beteiligt.
Nach §
19 des Gesellschaftsvertrages der
WBG Wohnen GmbH in der Fassung vom 25.05.2018 obliegt
der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über
a)
Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung),
b)
Verwendung des Bilanzgewinns/Behandlung des Jahresverlustes,
c)
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Damit
die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH als Vertreter der
Wohnungsbaugesellschaft mbH in der Gesellschafterversammlung der WBG Wohnen
GmbH über die vorstehenden Punkte abstimmen kann, ist die Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mbH einzuholen. Für die
Entscheidung in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mbH
bedarf der Landrat als Vertreter des Landkreises wiederum der Ermächtigung
durch den Kreistag.
Die
elektronische Kopie des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht
im elektronischen Sitzungssystem zur Verfügung.
Die
Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat laut Bestätigungsvermerk vom 23.11.2023 zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt, sodass ein uneingeschränktes Testat erteilt wurde.
Der
Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2023 beraten und den
Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie den Prüfbericht
über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur
Kenntnis genommen.
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss
der WGB Wohnen GmbH weist zum 31.12.2022
in Aktiva und Passiva je
265.238,65 € (Vorjahr: 254.058,88 €)
aus.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von
11.507,14 € (Vorjahr: 6.796,53 €)
ab.
b) Behandlung des Jahresgewinns
Vom
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 11.507,14 € wird ein
Betrag von 1.151,00 € in die gesellschaftsvertragliche Rücklage eingestellt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 von 10.356,14 €
(Vorjahr: 6.116,53 €) ist den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
c) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der WBG Wohnen GmbH ist für das
Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.