Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 31.12.2022 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VdW Bayern für das Geschäftsjahr 2022 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Landrat oder dessen Stellvertreter wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2022 wird mit

 

je 65.013.831,47 € in Aktiva und Passiva und

 

mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 290.261,69 €

 

festgestellt und genehmigt.

 

2.    Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurden mit Beschluss der Geschäftsführung am 22.08.2023 und gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages 260.000,00 € zugeführt.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 30.261,69 € ist den anderen Gewinnrücklagen zuzuweisen.

 

3.     Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Einstimmig


Die Mitglieder des Aufsichtsrates Renate Schubart-Eisenhardt, Wolfgang Schultheiß, Rainer Marr, Martin Mittag, Tobias Ehrlicher, Thomas Lesch, Martin Finzel, Marco Steiner, Michael Fischer, Elke Protzmann, Ulrich Leicht und Julia Lützelberger nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.

 

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

Einstimmig

 


Sachverhalt

 

Der Landkreis Coburg ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH.

 

Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22.03.1990, zuletzt geändert am 22.11.2010, ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben

 

a)         den Lagebericht der Geschäftsführung vom 22.08.2023

b)         den Bericht des Aufsichtsrates vom 11.12.2023

c)         den Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2022 vom 23.11.2023

 

zu beraten.

 

Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung über

 

d)         die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),

e)         die Verwendung des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes und

f)          die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Damit der Landrat als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung über die vorstehenden Punkte abstimmen kann, bedarf es einer Ermächtigung durch den Kreistag.

 

Die elektronische Kopie des Prüfberichts des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 nebst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich Anhang und Lagebericht steht im elektronischen Sitzungssystems zur Verfügung.

 

 

a)         Lagebericht

 

Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22.08.2023 für das Geschäftsjahr 2022 ist zu entnehmen, dass

 

-               die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.

 

-               sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.

 

-               die im Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im Geschäftsjahr eine Steigerung von 260.000,00 € erfuhr, so dass die Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2022 9.770.000,00 € beträgt.

 

-               der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 245 Häuser mit 1.523 Wohneinheiten (Vorjahr: 246 Häuser mit 1.530 Wohneinheiten) sowie 5 Gewerbeeinheiten (Vorjahr: 23) beträgt. Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 1.326 (Vorjahr: 1.326) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.

 

 

b)        Beratung über den Prüfbericht des Abschlussprüfers

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 11.12.2023 beraten und den Bericht Nr. 10931-22K des VdW Bayern vom 23.11.2023 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis genommen.

 

 

c)         Prüfbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2022

 

Der Verband Bayerischer Wohnungsunternehmen, VdW Bayern, hat als gesetzlicher Prüfungsverband den Lagebericht sowie den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 in der Zeit vom 16.10.2023 bis 23.11.2023 (mit Unterbrechungen) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstraße 11, eingehend geprüft.

 

Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:

 

Zitat:

 

"Wir haben den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

·         entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2022 und

 

·         vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

 

Zitat Ende.

 

 

d)        Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH weist zum 31. Dezember 2022

 

in Aktiva und Passiva je 65.013.831,47 € (Vorjahr: 64.403.215,90 €)

 

aus.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem

 

Jahresüberschuss in Höhe von 290.261,69 € (Vorjahr: 1.496.345,44 €)

 

ab.

 

 

e)         Verwendung des Bilanzgewinns

 

Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 290.261,69 € wurden 260.000,00 € (Vorjahr: 1.470.000,00 €) mit Beschluss der Geschäftsführung am 22.08.2023 und gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 30.261,69 € (Vorjahr: 26.345,44 €) ist den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

 

f)          Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH ist für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.