Beschluss: einstimmig


Sachverhalt

 

Seit 2014 bestehen mit dem Caritasverband Coburg und bis zum Jahr 2020 auch mit dem Diakonischen Werk Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zur Durchführung der Schuldnerberatung.

 

Regelmäßige Außensprechstunden führt die Caritas in Neustadt b. Coburg, Bad Rodach Weitramsdorf und seit 2020 auch in Ebersdorf b. Coburg, Untersiemau und Rödental durch.

 

Zuletzt wurde mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren vom 03.02.2021 die Finanzierung von einer Abrechnung nach Fallpauschalen auf eine Festbetragsfinanzierung von jährlich 40.000 EUR ab dem Jahr 2021 umgestellt.

 

Für das Jahr 2024 beantrag der Caritasveband Coburg nun eine Erhöhung des Festzuschusses um 12.000 EUR (= 30 %) auf nun 52.000 EUR jährlich.

 

Begründet wird dies einerseits mit einer Zunahme der Nachfrage im Landkreis Coburg (Steigerung von 13,38 % von 2021 auf 2022) durch die Corona-Krise, dem Ukraine-Krieg, der Energiepreis-Krise sowie der Inflation und deren Folgen. Dies ist auch in den anderen Kommunen feststellbar.

 

Zudem haben natürlich auch die Personalkosten sich in den letzten Jahren erhöht und werden sich inflationsbedingt weiter stark erhöhen. Z. B. die bekannte Tariferhöhung im Jahr 2024 von 12,5 % im TVöD SuE.

 

Durch die erhöhte Nachfrage haben sich auch die Wartezeiten erheblich erhöht. Durch die Erhöhung des Festzuschusses ist es auch zusätzlich möglich, den Stundenanteil der Schuldnerberatung im Landkreis Coburg um 2 Wochenstunden zu erhöhen, um so die Wartezeit wieder nach unten korrigieren zu können. Im Jahr 2022 betrug die Wartezeit durchschnittlich 8 Wochen.

 

Hierdurch kann weiterhin eine zuverlässige Schuldnerberatung sichergestellt sowie den Ansätzen der präventiven Arbeit höhere Bedeutung beigemessen werden.

 

Da auch bereits seit 2021 der Festzuschuss nicht angepasst bzw. erhöht wurde erscheint aus Sicht der Verwaltung die Erhöhung des Festzuschusses um die geplanten 30 % auf 52.000 EUR jährlich mehr als gerechtfertigt.

 

Der entsprechende Antrag des Geschäftsführers Herr Hartz ist als Anlage beigefügt. Die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2024 ist entsprechend anzupassen.

 

 

Leistungsvereinbarung für das Jahr 2024

 

Entsprechend des vorgelegten Jahresberichtes von 2022 ergeben sich insgesamt 339 Fälle in der Schuldnerberatung die das Hilfsangebot in Anspruch nahmen. Im Vorjahr 2021 waren es 299 Personen.

 

Ergänzend hierzu wurden 42 Personen (im Vorjahr 32) vom Caritasverband über die Allgemeine soziale Beratung im Rahmen einer kurzfristigen Beratung bzw. eines Clearinggespräches durch existenzsichernde Sofortmaßnahmen unterstützt.

Zudem wurden für 159 Personen Bescheinigungen nach § 903 Abs. 1 ZPO (Erhöhung des pfandfreien Sockelbetrages) ausgestellt.

 

Seit März 2022 wurde das Beratungsangebot um eine Online-Beratung erweitert.

 

 

Die Festbetragsfinanzierung in Höhe von nun 52.000,00 € jährlich ab dem Jahr 2024 ist somit aus Sicht der Verwaltung weiterhin gerechtfertigt. Im Jahr 2021 ergaben sich laut vorgelegtem Kostennachweis Kosten in Höhe von 43.180,88 EUR. Der übersteigende Betrag wurde vom Caritasverband aus Eigenmitteln aufgebracht. Sollte der Verwendungsnachweis für die Folgejahre, wider Erwarten, geringere Kosten als 52.000,00 € ergeben, so ist der zu viel gezahlte Betrag jeweils zurückzufordern.

 

Die für 2024 aktualisierte Vereinbarung liegt dieser Vorlage bei.