Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Kreistag beschließt die Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung UVgO durch den Landkreis Coburg bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.


Sachverhalt

 

Der Landkreis wendet bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die VOL/A, sondern die Unterschwellenvergabeverordnung UVgO an.

 

Der Kreistag hat diese Anwendung bisher noch nicht beschlossen. Dies ist jedoch nach der beigefügten Prüfungsfeststellung Tz 5/2021 notwendig, was mit dem vorliegenden Beschluss nachgeholt werden soll.