Beschlussvorschlag

Den Kalkulationsgrundlagen und der Erhöhung der derzeitig gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 2024 bis 2025 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Am 31.12.2023 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich. Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG).

 

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2024-2025 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).

 

Die Kalkulation beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z. B. die erwartete Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen . Ebenso sind Abschreibungen verschiedenster Investition (u.a. Wertstoffhöfe, Grüngutsammelplätze, Verbrennungskosten, Restmüllbehälter) berücksichtigt.

 

Im Jahr 2022 wurden 354.000 € der Rücklage zugeführt. Im Jahr 2023 ergaben die Hochrechnungen eine voraussichtliche Rücklagenentnahme von 730.000 €. Die im Kalkulationszeitraum 2022-2023 entstandenen Überschüsse von rd. 1.200.000 € wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Ebenso wurde das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus den Jahren 1980 bis 2022 einkalkuliert. (Anlage 2 Gebührenkalkulation 2024 – 2025)

 

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2024-2025 sind:

·         geringere Papiererlöse

·         geringere Schrotterlöse

·         moderat gestiegene Abfuhrleistungen

·         gleichbleibende Grüngutentsorgungskosten

·         neue Investitionen in Wertstoffhöfe mit Abschreibungen

·         Investition Grüngutsammelplatz in Wiesenfeld

·         Ausgleich der Überschüsse aus den Vorjahren

·         Beteiligung Duale Systeme an Altpapiersammlung

·         enorm gestiegene Verbrennungskosten

 

Die für die Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der durchgeführten Leerungen wurden der tatsächlichen Nutzung angepasst.

 

Nach der neuen Kalkulation Ende 2025 sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht. Diese Prognose ist dennoch von vielen Faktoren beeinflusst. Auch sind die Gebühreneinnahmen vom Nutzungsverhalten der Bürger abhängig. Die Veränderungen bei Steuern und Verbrennungskosten sind erst Mitte 2024 abzusehen. Ebenso die derzeit leicht sinkenden Marktpreise für Schrott, Papier und Pappe sowie für Altholz.

 

 

Aufgrund des Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung einer Erhöhung der derzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Der Kalkulationszeitraum für zunächst zwei Jahre ist in Hinblick auf die abzuwartenden Preisentwicklungen angemessen.

 

Die Steigerung um durchschnittlich 19,83 % der Gebühren im Vergleich zu den aktuellen Gebührensätzen ist nicht unerheblich. Seit dem Jahr 1992 bis 2019 wurden die Kosten insgesamt um 31,80% gesenkt. Im Jahr 2016 hat man sich bewusst gegen eine Erhöhung der Gebührensätze entschieden, um die Rücklage abzubauen. Im Jahr 2020 wurden die Gebühren ebenfalls um rd. 29 % erhöht.