Er stellt weiter fest, dass der Kreistag beschlussfähig ist. Näheres ergibt sich aus der Anwesenheitsliste.


Aus der Beratung

Landrat Sebastian Straubel gratuliert Kreisrat Wolfgang Schultheiß zu seinem heutigen 65. Geburtstag und überreicht ein Präsent.

 

 

 

Mit E-Mail vom 12.12.2023 haben die Kreisräte Tobias Ehrlicher und Carsten Höllein, SPD-Kreistagsfraktion, einen dringlichen Antrag zur Kreistagssitzung am 14.12.2023 eingereicht. Dieser hat folgenden Wortlaut:

 

„Dringlicher Antrag auf Verschiebung des Einstellungsverfahrens der Stelle „Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Der Landkreis Coburg steht vor sehr großen finanziellen Herausforderungen. Es ist das Gebot der Stunde, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen.

Deshalb beantragen die Antragssteller für die Kreistagssitzung am 14.12.2023 die Aussetzung des Einstellungsverfahrens für die Stelle „Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit“ bis zur Stellenplanberatung im Januar 2024.

Die Dringlichkeit wird mit dem sehr fortgeschrittenen Einstellungsverfahren begründet.“

 

 

Der Antrag ist form- aber nicht fristgerecht nach der Geschäftsordnung des Kreistages eingegangen.

 

Nach § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung können Anträge nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

 

-       die Angelegenheit dringlich ist
UND

-       der Kreistag der Behandlung mehrheitlich zustimmt.

 

 

Abstimmung über Dringlichkeit          mehrheitlich abgelehnt                        Ergebnis  23 : 26

 

 

Der Inhalt des gestellten Antrages fällt nicht in die Zuständigkeit des Kreistages. Der Kreistag hat laut Geschäftsordnung, § 47 Abs. 3, Personalangelegenheiten dem Landrat in eigener Zuständigkeit übertragen. Hierunter fällt auch der Vollzug des Stellenplanes, siehe Buchstabe a).

 

Die genannte Stelle ist im Stellenplan 2023 unter Nr. 037 abgebildet. Zum Vollzug des Stellenplanes gehört auch die Nachbesetzung einer frei gewordenen Stelle – wie es hier der Fall ist.

 

Deshalb ist die Behandlung des Antrages durch den Kreistag nicht möglich.

 

Die Vorstellungsgespräche für die Stelle sind bereits gelaufen (Hinweis: Die Terminierung der Gespräche erfolgte bereits VOR Antragsstellung), das Verfahren läuft.

Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle wird nicht vor den Stellenplanberatungen 2024 erfolgen.