Beschlussvorschlag
Den Kalkulationsgrundlagen und der Erhöhung der derzeitig gültigen Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum 2024 bis 2025 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Am 31.12.2023 endet der laufende 2-jährige Kalkulationszeitraum der Abfallentsorgungsgebühren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kostendeckende Einrichtungen ist eine Neukalkulation erforderlich. Bei der kommunalen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung mit grundsätzlich voller Kostendeckung (Art. 8 Abs. 2 KAG).
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 sowie der zu erwartenden Kosten und Erlöse der Abfallwirtschaft hat die Verwaltung eine Kalkulation für die kommenden zwei Jahre 2024-2025 erstellt (vgl. hierzu Anlage 1).
Die Kalkulation
beinhaltet alle derzeit erkennbaren Veränderungen, z. B. die erwartete
Entwicklung voraussichtlicher Restmüll-, Sperrmüll- und Wertstoffmengen, deren
Verwertungskosten sowie die abgeschätzten Preis- und Personalkostensteigerungen
. Ebenso sind Abschreibungen verschiedenster Investition (u.a. Wertstoffhöfe,
Grüngutsammelplätze, Verbrennungskosten, Restmüllbehälter) berücksichtigt.
Im Jahr 2022 wurden
354.000 € der Rücklage zugeführt. Im Jahr 2023 ergaben die Hochrechnungen eine
voraussichtliche Rücklagenentnahme von 730.000 €. Die im Kalkulationszeitraum
2022-2023 entstandenen Überschüsse von rd. 1.200.000 € wurden in der
Kalkulation berücksichtigt. Ebenso wurde das betriebswirtschaftliche Ergebnis
aus den Jahren 1980 bis 2022 einkalkuliert. (Anlage 2 Gebührenkalkulation 2024
– 2025)
Wesentliche
Änderungen im Vergleich zum Kalkulationszeitraum 2024-2025 sind:
·
geringere Papiererlöse
·
geringere Schrotterlöse
·
moderat gestiegene Abfuhrleistungen
·
gleichbleibende Grüngutentsorgungskosten
·
neue Investitionen in Wertstoffhöfe mit
Abschreibungen
·
Investition Grüngutsammelplatz in
Wiesenfeld
·
Ausgleich der Überschüsse aus den
Vorjahren
·
Beteiligung Duale Systeme an Altpapiersammlung
·
enorm gestiegene Verbrennungskosten
Die für die
Berechnung der Gebühreneinnahmen notwendigen Tonnenzahlen und die Anzahl der
durchgeführten Leerungen wurden der tatsächlichen Nutzung angepasst.
Nach der neuen
Kalkulation Ende 2025 sind die Rücklagen voraussichtlich aufgebraucht. Diese
Prognose ist dennoch von vielen Faktoren beeinflusst. Auch sind die
Gebühreneinnahmen vom Nutzungsverhalten der Bürger abhängig. Die Veränderungen
bei Steuern und Verbrennungskosten sind erst Mitte 2024 abzusehen. Ebenso die
derzeit leicht sinkenden Marktpreise für Schrott, Papier und Pappe sowie für
Altholz.
Aufgrund des
Ergebnisses der Kalkulation schlägt die Verwaltung einer Erhöhung der derzeit
gültigen Abfallentsorgungsgebühren vor. Der Kalkulationszeitraum für zunächst
zwei Jahre ist in Hinblick auf die abzuwartenden Preisentwicklungen angemessen.
Die Steigerung um durchschnittlich 19,83 % der Gebühren im Vergleich zu den aktuellen Gebührensätzen ist nicht unerheblich. Seit dem Jahr 1992 bis 2019 wurden die Kosten insgesamt um 31,80% gesenkt. Im Jahr 2016 hat man sich bewusst gegen eine Erhöhung der Gebührensätze entschieden, um die Rücklage abzubauen. Im Jahr 2020 wurden die Gebühren ebenfalls um rd. 29 % erhöht.