Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Finalisierung und der Durchführung der Ausschreibung für eine neue Haltestellenbeschilderung im Landkreis Coburg beauftragt. Voraussetzung ist die Förderung über das Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) in Höhe von 75 Prozent.

Die Kosten in Höhe von ungefähr 50.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

 


Sachverhalt

Haltestellen sind ein wichtiger Baustein im ÖPNV-Angebot. Die Haltestellen übernehmen die Funktion eines Bindegliedes zwischen Fahrgästen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei gilt, dass nicht nur das Fahrtenangebot die Entscheidung des Fahrgastes für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bestimmt, sondern dass auch saubere und attraktiv gestaltete Haltestellen mit leicht lesbaren Informationen für die Wahl des ÖPNV von Bedeutung sind. Die Haltestellen haben in diesem Zusammenhang die Funktion einer Visitenkarte des ÖPNV, die auch dann einen Eindruck von dem ÖPNV-Angebot vermitteln, wenn sie nicht von Fahrzeugen bedient werden – z.B. während der Wartezeiten der Fahrgäste. Sie stellt somit den ersten Zugang für den Kunden dar.

 

Die Planung und Durchführung von Aufstellfläche, Barrierefreiheit oder Wartehäuschen obliegen dem jeweiligen Straßenbaulastträger und somit in aller Regel den Kommunen. Der Landkreis wirkt hier helfend, indem er über den Nahverkehrsplan Standards festlegt und unterstützt.

Die Haltestellenbeschilderung inklusive Fahrplankasten ist hingegen Sache des Landkreises als Aufgabenträger des ÖPNVs.

Der Landkreis Coburg hat mit der Betriebsaufnahme des neuen Nahverkehrs 2016 die Haltestellenbeschilderung von der OVF GmbH übernommen.

Nach wie vor entspricht die aktuelle Haltestellenbeschilderung nicht den aktuellen Anforderungen. Die Schilder sind in keinem guten Zustand.

 

Zum 1. Januar 2024 erfolgt der VGN-Beitritt des Landkreises Coburg. Der VGN hat ebenfalls Standards für die Ausstattung einer Haltestelle – unter anderem die klare Kennzeichnung, dass es sich um eine Verbundhaltestelle handelt.

Im Zuge des VGN-Beitritts gibt es eine gute Fördersituation. Über das Gesetz über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – BayGVFG) gibt es eine Förderung in Höhe von 75 Prozent. Diese kann durch das Bayerische Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz – BayFAG) noch mal um 5 Prozent steigen.

 

Der Landkreis Coburg besitzt insgesamt 400 Haltestellen in Verantwortung des Landkreises. 284 davon sind freistehende Masten und 116 sind an Wartehäuschen oder Lichtmasten befestigt.

Der Markt an Herstellern zeigt, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Beschilderungssystemen gibt.

Bei einer Sondierung des Marktes wurde sich für ein Modell entschieden, welches mit einer Wechselbeschilderung ausgestattet ist. Somit können Änderungen von Liniennummern oder Betreiberwechsel einfach ausgetauscht werden ohne dass das komplette Schild demontiert werden muss.

An den Haltestellen in den Gemeindekernen bzw. den Haltestellen mit einer Vielzahl von Ein- und Aussteigern werden ergänzende Ausstattungsmerkmale vorgeschlagen, die sich im Erscheinungsbild von den anderen Haltestellen unterscheiden wird.

 

Aufgrund des Auftragsvolumens, welches 25.000 Euro übersteigt, wird eine Ausschreibung über die gemeinsame Vergabestelle von Stadt und Landkreis Coburg notwendig sein. Nach einer erfolgreichen Vergabe wird der Ausschuss über die Eckpunkte und den Zeitplan der Aufstellung der neuen Schilder informiert.