Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2, Enthaltungen: 48

Beschlussvorschlag

 

Das Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des Landkreises

Coburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes folgendem Beschluss

zuzustimmen:

 

Der Landrat wird als Vertreter des Krankenhauszweckverbandes in der

Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt folgendem Beschluss

zuzustimmen:

 

„Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH stellen hiermit unter dem Vorbehalt der

Zustimmung aller kommunalen Gremien den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 der

REGIOMED-KLINIKEN GmbH in der im Prüfungsbericht der Solidaris Revisions-GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthaltenen Fassung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom

01.01.2022 bis 31.12.2022 fest.“

 

 


Sachverhalt

In der 91. Aufsichtsratssitzung am 20.06.2023 erfolgte die Berichterstattung zum Jahresabschluss 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH sowie die Beschlussfassung zur Entgegennahme des Jahresabschlusses.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 b bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung.

 

Für die Feststellung der Jahresabschlüsse der verbundenen Betriebsgesellschaften,

Tochtergesellschaften sowie der mit der REGIOMED-KLINIKEN GmbH verbundenen Unternehmen in

Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung des jeweiligen verbundenen

Unternehmens bedürfen die Geschäftsführer eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses, § 12

Abs. 3 d der Satzung.

 

Diese Beschlussfassung erfolgte in der 100. Gesellschafterversammlung am 03.07.2023 im Nachgang der 91. Aufsichtsratssitzung auf Empfehlung der Aufsichtsräte.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH steht unter kommunalen

Gremienvorbehalt.