Sitzung: 26.10.2023 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2, Enthaltungen: 48
Vorlage: 195/2023
Beschlussvorschlag
Das
Gremium beauftragt und ermächtigt den Landrat und die Verbandsräte des
Landkreises
Coburg
in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes folgendem Beschluss
zuzustimmen:
Der
Landrat wird als Vertreter des Krankenhauszweckverbandes in der
Gesellschafterversammlung
bzw. im Aufsichtsrat beauftragt und ermächtigt folgendem Beschluss
zuzustimmen:
„Die
Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH stellen hiermit unter dem Vorbehalt
der
Zustimmung
aller kommunalen Gremien den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 der
REGIOMED-KLINIKEN
GmbH in der im Prüfungsbericht der Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
enthaltenen Fassung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
01.01.2022 bis 31.12.2022 fest.“
Sachverhalt
In
der 91. Aufsichtsratssitzung am 20.06.2023 erfolgte die Berichterstattung zum
Jahresabschluss 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris
Revisions-GmbH sowie die Beschlussfassung zur Entgegennahme des
Jahresabschlusses.
Gemäß
§ 8 Abs. 2 b bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses der
REGIOMED-KLINIKEN GmbH eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung.
Für
die Feststellung der Jahresabschlüsse der verbundenen Betriebsgesellschaften,
Tochtergesellschaften
sowie der mit der REGIOMED-KLINIKEN GmbH verbundenen Unternehmen in
Ausübung
des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung des jeweiligen verbundenen
Unternehmens
bedürfen die Geschäftsführer eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses, § 12
Abs.
3 d der Satzung.
Diese
Beschlussfassung erfolgte in der 100. Gesellschafterversammlung am 03.07.2023
im Nachgang der 91. Aufsichtsratssitzung auf Empfehlung der Aufsichtsräte.
Die
Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED-KLINIKEN GmbH steht unter
kommunalen
Gremienvorbehalt.