Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der finanzielle Zuschuss in der laufenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz wird im Zeitraum des Jahres 2024 entsprechend der tarifrechtlichen Vorgaben des TvÖD auf 335.411 € angepasst.


Sachverhalt

 

Das Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger der heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).

 

Die HPTA ist ein für den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für Kinder und ihre Familien ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe und einer Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Aufgenommen werden Kinder im Grundschulalter. Die Kinder werden seitens des IPSG sowohl in der Einrichtung in Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B. Schule) betreut. Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen sowie Gruppenangebote und sozial-therapeutische Einzelinterventionen. Daneben findet ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Eltern, kooperierenden Institutionen und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.

 

Viele dieser Kinder haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik und Behandlung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik durchlaufen und werden dort noch weiterhin behandelt. Aufgrund der gezeigten Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in unterschiedlichen Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell diese Kinder gehören zum Personenkreis des § 35 a SGB VIII und sie erhalten die Maßnahme als Eingliederungshilfe.

 

Im Jahr 2019 wurde die Konzeption der HPTA evaluiert und die Ergebnisse führten zu inhaltlichen und personellen Veränderungen. So wurde z.B. die Platzzahl von 11 auf 18 Kinder erhöht. Der Ausschuss für Jugend und Familie hat dieser Konzeption und somit einer daraus resultierenden neuen Leistungsvereinbarung mit dem IPSG als Träger zugestimmt (Vorlage 182/2019). Zur Planungssicherheit für den Träger wurde eine Laufzeit von 4 Jahren (2020-2024) vereinbart.

 

Durch die insbesondere angestiegenen Lohn- und Sachkosten in diesem und im letzten Jahr, hat das IPSG eine vorzeitige Anpassung des Zuschusses für die noch laufende Leistungsvereinbarung bis Ende 2024 beantragt. Die bis jetzt schon entstandenen Defizite kann der Träger nach eigenen Angaben zukünftig nicht mehr ausgleichen. Der Antrag des IPSG richtet sich auf das Jahr 2024.

Die Neuberechnung des Zuschusses, unter Berücksichtigung der aktuellen tarifrechtlichen Anpassungen (Tarifsteigerung, Einmalzahlungen, Höhergruppierungen),  ergibt  eine Steigerung von bisher 272.700 € auf 335.411 € im Jahr 2024.

Weitere Veränderungen soll es in der noch laufenden Vereinbarung nicht geben.

Im nächsten Jahr sollen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der neuen Konzeption in den letzten 4 Jahren ausgewertet werden und die Ergebnisse dem Ausschuss für Jugend und Familie vorgestellt werden.