Beschlussvorschlag
Der finanzielle Zuschuss in der laufenden
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Institut für
psychosoziale Gesundheit über die Heilpädagogisch-Therapeutische Ambulanz wird
im Zeitraum des Jahres 2024 entsprechend der tarifrechtlichen Vorgaben des TvÖD
auf 335.411 € angepasst.
Sachverhalt
Das
Institut für psychosoziale Gesundheit (IPSG) ist seit 2002 Träger der
heilpädagogisch-therapeutischen Ambulanz (HPTA).
Die
HPTA ist ein für den Landkreis Coburg entwickeltes Konzept, dass für Kinder und
ihre Familien ein Angebot zwischen einer ambulanten flexiblen Erziehungshilfe
und einer Heilpädagogischen Tagesstätte darstellt. Aufgenommen werden Kinder im
Grundschulalter. Die Kinder werden seitens des IPSG sowohl in der Einrichtung
in Weidach, als auch im häuslichen oder sozialen Umfeld (z.B. Schule) betreut.
Sie erhalten schulische Förder- und Unterstützungsleistungen sowie
Gruppenangebote und sozial-therapeutische Einzelinterventionen. Daneben findet
ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Eltern, kooperierenden
Institutionen und anderen Bezugspersonen der Kinder statt.
Viele
dieser Kinder haben vor einer Aufnahme in die HPTA eine Diagnostik und
Behandlung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik
durchlaufen und werden dort noch weiterhin behandelt. Aufgrund der gezeigten
Auffälligkeiten haben diese Kinder Teilhaberrisiken in unterschiedlichen
Lebensbereichen, insbesondere in der Schule. D.h. speziell diese Kinder gehören
zum Personenkreis des § 35 a SGB VIII und sie erhalten die Maßnahme als
Eingliederungshilfe.
Im
Jahr 2019 wurde die Konzeption der HPTA evaluiert und die Ergebnisse führten zu
inhaltlichen und personellen Veränderungen. So wurde z.B. die Platzzahl von 11
auf 18 Kinder erhöht. Der Ausschuss für Jugend und Familie hat dieser
Konzeption und somit einer daraus resultierenden neuen Leistungsvereinbarung
mit dem IPSG als Träger zugestimmt (Vorlage 182/2019). Zur Planungssicherheit
für den Träger wurde eine Laufzeit von 4 Jahren (2020-2024) vereinbart.
Durch
die insbesondere angestiegenen Lohn- und Sachkosten in diesem und im letzten
Jahr, hat das IPSG eine vorzeitige Anpassung des Zuschusses für die noch
laufende Leistungsvereinbarung bis Ende 2024 beantragt. Die bis jetzt schon
entstandenen Defizite kann der Träger nach eigenen Angaben zukünftig nicht mehr
ausgleichen. Der Antrag des IPSG richtet sich auf das Jahr 2024.
Die
Neuberechnung des Zuschusses, unter Berücksichtigung der aktuellen
tarifrechtlichen Anpassungen (Tarifsteigerung, Einmalzahlungen, Höhergruppierungen), ergibt
eine Steigerung von bisher 272.700 € auf 335.411 € im Jahr 2024.
Weitere
Veränderungen soll es in der noch laufenden Vereinbarung nicht geben.
Im
nächsten Jahr sollen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der neuen Konzeption
in den letzten 4 Jahren ausgewertet werden und die Ergebnisse dem Ausschuss für
Jugend und Familie vorgestellt werden.