Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

Aufgrund eines Fehlers bei der Berechnung müssen die Zuschüsse für die oben benannten Leistungsvereinbarungen nach unten korrigiert werden. Eine falsche Formelverknüpfung in der Excel-Tabelle führte in der ursprünglichen Berechnung zu einer doppelten Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen. Die Beträge in den Leistungsvereinbarungen wurden entsprechend berichtigt, ansonsten wurde nichts verändert. Die korrigierten Leistungsvereinbarungen sind als Anlagen der Vorlage beigefügt. Insgesamt wurden die Zuschüsse bei den drei Leistungsvereinbarungen um 34.869 € vermindert.