Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

 

In der Ausschusssitzung im September letzten Jahres (Vorlage Nr. 142/2022) wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 die sozialpädagogische Fachkraft der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren des Landratsamtes Coburg fortan ihren Dienstsitz in den Räumlichkeiten von GeRI begründet.

GeRI hat als Träger bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Bereichen, die sich mit straffällig gewordenen Menschen beschäftigen, unter einem Dach vereint. Hierzu zählen der Fachbereich KorA als Koordinierungsstelle für richterliche Auflagen und Weisungen, der Fachbereich Betreuungsweisungen (BeWe) und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM).

Die Intention dahinter war, dass straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende künftig von Beginn eines Jugendstrafverfahrens bis hin zur Umsetzung von Weisungen des Gerichts nur noch eine zentrale Anlaufstelle haben an die sie sich wenden müssen. Somit sind alle sozialpädagogischen Fachkräfte, die mit straffällig gewordenen jungen Menschen arbeiten, in einem Gebäude anzutreffen.

 

In der Ausschusssitzung wird Frau Julie Rausch, als zuständige sozialpädagogische Fachkraft für die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren, von ihren bisherigen Erfahrungen in Bezug auf den gemeinsamen Dienstsitz aller in einem Jugendstrafverfahren beteiligten sozialpädagogischen Fachkräfte berichten und dies anhand eines Beispiels aus der Praxis veranschaulichen.