Sachverhalt
In der Ausschusssitzung im September letzten Jahres (Vorlage Nr.
142/2022) wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 die sozialpädagogische
Fachkraft der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren des Landratsamtes Coburg
fortan ihren Dienstsitz in den Räumlichkeiten von GeRI begründet.
GeRI hat als Träger bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Bereichen,
die sich mit straffällig gewordenen Menschen beschäftigen, unter einem Dach
vereint. Hierzu zählen der Fachbereich KorA als Koordinierungsstelle für
richterliche Auflagen und Weisungen, der Fachbereich Betreuungsweisungen (BeWe)
und Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sowie die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM).
Die Intention dahinter war, dass straffällig gewordene Jugendliche und
Heranwachsende künftig von Beginn eines Jugendstrafverfahrens bis hin zur
Umsetzung von Weisungen des Gerichts nur noch eine zentrale Anlaufstelle haben
an die sie sich wenden müssen. Somit sind alle sozialpädagogischen Fachkräfte,
die mit straffällig gewordenen jungen Menschen arbeiten, in einem Gebäude
anzutreffen.
In der Ausschusssitzung wird Frau Julie Rausch, als zuständige
sozialpädagogische Fachkraft für die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren, von
ihren bisherigen Erfahrungen in Bezug auf den gemeinsamen Dienstsitz aller in
einem Jugendstrafverfahren beteiligten sozialpädagogischen Fachkräfte berichten und dies anhand eines
Beispiels aus der Praxis veranschaulichen.