Beschlussvorschlag

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch den Kreistag beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie die vorliegende Änderung der Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring sowie die Änderung der Richtlinien zur Jugendraumförderung.

Die Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft.


Sachverhalt

 

Seit dem Jahr 1996 förderte der Landkreis Coburg projektbezogen durch Zuwendung im Wege der Anteilsfinanzierung die Errichtung von Jugendräumen.

Der Landkreis Coburg gewährt hierzu, im Rahmen einer Fördervereinbarung, dem Kreisjugendring Coburg finanzielle Mittel die ausschließlich für die Errichtung von Jugendräumen eingesetzt werden dürfen.

 

Von 1996 bis 2002 waren hierfür jährlich 50.000 DM (25.000 €) im Haushalt der Jugendarbeit eingestellt.

Es wurden im Zeitraum 1996 bis 2004 insgesamt 246.528,89 DM an Zuschüssen zur Errichtung von Jugendräumen an Vereine, Verbände sowie öffentlich anerkannte Träger der Jugendarbeit gewährt.

 

In den Folgejahren ab 2002 wurden kaum mehr Anträge gestellt. Der Haushaltsansatz wurde entsprechend immer weiter verringert. Im Jahr 2015 lag dieser bei 5.000 €.

 

Seit 2017 wurden keinerlei Fördermittel für eine Baumaßnahme von Jugendräumen beantragt oder bezuschusst. Aufgrund dessen wurden im Jahr 2022 nur noch 1.000 € im Haushalt eingeplant.

 

Seit Ende letzten Jahres wird seitens der Vereine und Verbände die Nachfrage nach Fördermöglichkeiten für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten von bereits bestehenden Jugendräumen laut.

 

Der bisherige Verlauf zeigt auf, dass sich die Anliegen in Bezug auf die Förderung von Jugendräumen verändert haben. Um diesen Entwicklungen langfristig zu entsprechen sollte die bislang geltende Förderrichtlinie angepasst und geändert werden. Es soll folglich nicht mehr die Errichtung von Jugendräumen sondern die Modernisierung und Renovierung von bereits bestehenden Jugendräumen gefördert werden.

Um der großen Nachfrage, gerade in den Zeiten der „Wiederbelebung“ von Jugendräumen nach Corona, gerecht zu werden, sind jährlich 5.000 € im Haushalt hierfür vorzusehen.

 

Im Zuge der Abänderung der bestehenden Richtlinien zur Förderung von Jugendräumen muss auch die damit verbundene Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring Coburg aus dem Jahr 1996 aktualisiert werden.