Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushalts durch den Kreistag beschließt der Ausschuss für
Jugend und Familie die vorliegende Änderung der Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring
sowie die Änderung der Richtlinien zur Jugendraumförderung.
Die
Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt
Seit
dem Jahr 1996 förderte der Landkreis Coburg projektbezogen durch Zuwendung im
Wege der Anteilsfinanzierung die Errichtung von Jugendräumen.
Der
Landkreis Coburg gewährt hierzu, im Rahmen einer Fördervereinbarung, dem Kreisjugendring
Coburg finanzielle Mittel die ausschließlich für die Errichtung von
Jugendräumen eingesetzt werden dürfen.
Von
1996 bis 2002 waren hierfür jährlich 50.000 DM (25.000 €) im Haushalt der
Jugendarbeit eingestellt.
Es
wurden im Zeitraum 1996 bis 2004 insgesamt 246.528,89 DM an Zuschüssen zur
Errichtung von Jugendräumen an Vereine, Verbände sowie öffentlich anerkannte
Träger der Jugendarbeit gewährt.
In
den Folgejahren ab 2002 wurden kaum mehr Anträge gestellt. Der Haushaltsansatz
wurde entsprechend immer weiter verringert. Im Jahr 2015 lag dieser bei 5.000
€.
Seit
2017 wurden keinerlei Fördermittel für eine Baumaßnahme von Jugendräumen
beantragt oder bezuschusst. Aufgrund dessen wurden im Jahr 2022 nur noch 1.000
€ im Haushalt eingeplant.
Seit
Ende letzten Jahres wird seitens der Vereine und Verbände die Nachfrage nach
Fördermöglichkeiten für Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten von bereits
bestehenden Jugendräumen laut.
Der
bisherige Verlauf zeigt auf, dass sich die Anliegen in Bezug auf die Förderung
von Jugendräumen verändert haben. Um diesen Entwicklungen langfristig zu
entsprechen sollte die bislang geltende Förderrichtlinie angepasst und geändert
werden. Es soll folglich nicht mehr die Errichtung von Jugendräumen sondern die
Modernisierung und Renovierung von bereits bestehenden Jugendräumen gefördert
werden.
Um
der großen Nachfrage, gerade in den Zeiten der „Wiederbelebung“ von
Jugendräumen nach Corona, gerecht zu werden, sind jährlich 5.000 € im Haushalt
hierfür vorzusehen.
Im
Zuge der Abänderung der bestehenden Richtlinien zur Förderung von Jugendräumen
muss auch die damit verbundene Fördervereinbarung mit dem Kreisjugendring
Coburg aus dem Jahr 1996 aktualisiert werden.