Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Antrag des Kreisseniorenbeauftragten auf Erwerb einer mobilen zahnmedizinischen Arbeitseinheit zur Umsetzung des Projektes „Projekt zur verbesserten zahnärztlichen Versorgung und zur Prävention der Zahngesundheit“ nach der Richtlinie zur Förderung innovativer Senioren-Projekte im Landkreis Coburg wird bewilligt. Der Zuschuss erfolgt als Vorschusszahlung.

 


Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Mit Beschluss vom 10.11.2016 hob der Kreistag die Förderrichtlinien für teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen auf und beschloss alternativ die Richtlinie zur Förderung innovativer Seniorenprojekte einzusetzen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt ergab sich aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept (gem. Art. 69 AGSG) keine Notwendigkeit für weitere teilstationäre und stationäre Plätze im Landkreis Coburg. Stattdessen sollten Anreize geschaffen werden innovative bzw. niederschwellige Angebote zu etablieren, die der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit älterer Menschen dienen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann festgehalten werden, dass derartige Projekte mit präventivem Charakter eine noch größere Bedeutung gewinnen als damals angenommen. Darüber hinaus veränderte sich die Situation in der Pflegelandschaft dahingehend, dass die Sicherung von Pflegeplätzen neuen Herausforderungen gegenübersteht, wie bspw. dem Mangel an Pflegepersonal.

 

Förderrichtlinie „Innovative Seniorenprojekte im Landkreis Coburg“

 

Die Förderung zielt auf die Anregung neuer und niederschwelliger präventiver Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Coburg. Förderfähig sind Sachaufwendungen für

a)    Qualifizierungsmaßnahmen, die die Qualität der ehrenamtlichen Tätigkeit steigern oder

b)    besondere Projekte, die sich durch innovativen und niederschwelligen Charakter auszeichnen und dazu beitragen, dass ältere Menschen selbstbestimmt ihren Alltag gestalten können.

 

Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Der Landkreis Coburg stellt mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 jährlich 50.000.- Euro in den Kreishaushalt ein. Mit dem folgenden Projekt ging der erste und bislang einzige Antrag seit Inkrafttreten der Richtlinie ein:

 

Projekt zur verbesserten zahnärztlichen Versorgung und zur Prävention der Zahngesundheit in den Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Coburg

 

Mundgesundheit trägt maßgeblich zum Wohlbefinden und zum Erhalt der Gesundheit von älteren Menschen bei. Probleme können beispielsweise zu sozialem Rückzug, Schmerzen, mangelnder Ernährung und sogar zu Folgeerkrankungen wie Lungenentzündung führen. Überlegungen unter Verantwortlichen der Seniorenarbeit führten zu der Frage, wie Mundhygiene und Zahnbehandlungen insbesondere bei mobilitäts- oder kognitiv eingeschränkten Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Erste Gespräche mit einem kleinen Kreis von Zahnärzten, aber auch Einrichtungsleitungen, deuteten auf Schwierigkeiten bezüglich der Kooperation zwischen Zahnärzten und Einrichtungen sowie der Umsetzung der Oralhygiene und Zahnbehandlung hin.

 

Projektidee und Ziele

Um die Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen zu verbessern und gleichzeitig die Belastung der mobilitäts- und kognitiv eingeschränkten Seniorinnen und Senioren zu reduzieren, sollen verstärkt Maßnahmen der Zahnprophylaxe und –behandlung in der Wohnumgebung bzw. im Pflegeheim durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind geplant:

 

  • Prävention der Mundhygiene: Eine Präventionskraft „Oralhygiene“ pro Altenheim, besser pro Station soll vorhanden sein. Die Ausbildung wird von ortsansässigen Zahnärzten durchgeführt.
  • In den Einrichtungen soll eine regelmäßige zahnärztliche Untersuchung aller Bewohner mindestens 1x pro Jahr durchgeführt werden. Damit kann eine Zahn-Prophylaxe durch die Mitarbeiterinnen der Praxis verbunden werden.
  • Kleinere Eingriffe sollten vermehrt im Altenheim durchgeführt werden. Dazu wird eine mobile zahnmedizinische Arbeitseinheit für die zahnärztliche Tätigkeit benötigt.

 

Umsetzung

Eine schriftliche Befragung der Pflegeheime im Landkreis Coburg ergab, dass sich elf der zwölf Einrichtungen an der Umsetzung beteiligen würden. Eine Gruppe von fünf Zahnärzten erklärte sich bereit, Kontakt zu Zahnärzten aufzunehmen, die eine Kooperation mit der nahegelegenen Pflegeeinrichtung eingehen würden oder schon mit einer Einrichtung kooperieren.

 

Zur Schulung der Pflegekräfte erarbeiten die Zahnärzte ein Curriculum, anhand dessen die Pflegekräfte einheitlich ausgebildet werden.

 

Zur Behandlung von Zahnerkrankungen inklusive kleinerer Eingriffe sollte eine mobile Arbeitseinheit angeschafft werden, die im Landratsamt Coburg gelagert wird. Die Einrichtungen holen diese zum vereinbarten Termin ab. Nach Gebrauch reinigen die Zahnärzte das Gerät und bringen es zurück. Die Hygieneanforderungen können problemlos durch die Zahnärzte sichergestellt werden.

 

Antrag des Kreisseniorenbeauftragten Dr. Wolfgang Hasselkus auf Erwerb einer zahnmedizinischen Arbeitseinheit zur Umsetzung des Projektes nach den Richtlinien „Innovative Seniorenprojekte im Landkreis Coburg“

 

Am 14.09.2023 ging der Antrag des Kreisseniorenbeauftragten Dr. Wolfgang Hasselkus auf Zuwendung zum Erwerb einer mobilen zahnmedizinischen Arbeitseinheit zur Behandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen im Landratsamt Coburg ein. Der Antrag ist als Anlage beigefügt Anlage 2). Die Anschaffung dient der Umsetzung des o.g. Projektes.

 

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro. Die genauen Kosten lassen sich erst durch das Einholen konkreter Angebote ermitteln. Die Zuwendung soll als Vorschusszahlung geleistet werden.

 

Der Fachbeirat Senioren sprach in der Sitzung am 13.09.2023 einstimmig folgende Empfehlung aus:

Der Fachbeirat Senioren befürwortet das Projekt zur zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und unterstützt den Antrag auf Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Senioren-Projekte im Landkreis Coburg.