Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

 - entfällt -


Sachverhalt

 

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (früher Asylsozialberatung) im Landkreis Coburg wird durch den Caritasverband Coburg als Träger sichergestellt.

 

 

Aufgabe der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Rahmen der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) ist es, Asylbewerber sowie alle weiteren Ausländer (Studenten, EU-Ausländer) sozial zu beraten und zu betreuen, damit sie sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland orientieren können.

 

Ein Schwerpunkt liegt in der Bereitstellung von Orientierungshilfen, Beratung und Information, um die auftretenden Alltagsprobleme besser bewältigen zu können. Ferner erfolgt durch die Beratung eine Aufklärung über die Grundzüge des deutschen Gemeinwesens, insbesondere die Subsidiarität staatlicher Transferleistungen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist auch eine objektive und realistische Aufklärung über die persönliche Situation in Deutschland (Anerkennungsquote, Ausreiseverpflichtung) und eine Beratung bezüglich Rückkehrhilfen, Reisebeihilfen und Startbeihilfen im Herkunftsland.

 

 

Nach einem kurzem Überblick über die aktuelle Situation der untergebrachten Asylbewerber im Landkreis Coburg wird Herr Hartz, Geschäftsführer des Caritasverbandes Coburg in seinem Bericht einen Einblick in die Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis Coburg geben.