Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird rückwirkend beauftragt den Antrag auf Förderung eines landkreisweiten Schulungsangebotes für ältere Menschen zum Umgang mit digitalen Medien und Technik (MuT-Partner) wie vorbearbeitet beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales einzureichen.

 


Sachverhalt

 

Hintergrund

 

Das Modellprogramm „MuT-Punkte“, über das Bayerische Mehrgenerationenhäuser Fördermittel für Schulungsangebote für ältere Menschen im Umgang mit digitalen Medien beantragen konnten, lief zum 30.06.2023 aus. Im Mai 2023 erfuhren die Landkreise, dass die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Soziales und Arbeit weitergeführt (StMAS) werden wird. Allerdings sind nach den neuen Richtlinien ausschließlich Landkreise antragsberechtigt. Ziel des StMAS ist es, durch eine an den Landratsämtern verortete systematische Steuerung, den flächendeckenden Ausbau von Schulungsangeboten zur Unterstützung der Digitalkompetenz älterer Menschen gezielt voranzubringen. Der Fokus liegt auf niederschwelligen Anlaufstellen für ältere Menschen wie bspw. Seniorentreffs und Nachbarschaftshilfen in ländlich strukturierten Regionen.

 

Eckpunkte des neuen Modellprogramms

 

Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 €, verteilt über zwei Jahre (40.000 € pro Jahr). Förderfähig ist

 

  • zum einen die Durchführung von Schulungsangeboten für ältere Menschen im Umgang mit digitalen Medien und Technik in Form eines Budgets in Höhe von bis zu 25.000 € pro Jahr. Damit können sowohl vom Landkreis in Eigenregie durchgeführte Schulungsangebote gefördert werden als auch Schulungsangebote geeigneter Projektträger, die auf Ebene der einzelnen Landkreisgemeinden organisiert und durchgeführt werden. Die Förderpauschale beträgt 22 € pro Schulungseinheit von 45 Minuten.
  • Nach Vorstellung des StMAS soll der Landkreis zusätzlich eine Stelle auf- oder ausbauen und Personal für die landkreisweite Planung, Steuerung und Vernetzung der Schulungsangebote einsetzen. Hierfür erhält der Landkreis eine zusätzliche Förderung in Höhe von bis zu 15.000 € pro Jahr. Der Betrag kann ggf. voll bzw. anteilig zusätzlich zur Durchführung von Schulungsangeboten beantragt werden.

 

Der Landkreis hat einen Eigenanteil von 10% zu erbringen. Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre. Die Förderung beginnt frühestens am 1. Oktober 2023 und endet spätestens am 31. Dezember 2025. Die Antragsfrist endete am 23.06.2023. Die Richtlinie ist der Vorlage angehängt (Anlage 1).

 

Konzept zur Förderung der Digitalisierungskompetenz für den Landkreis Coburg

 

Aufgrund des großen Interesses der Seniorenbeauftragten im Landkreis Coburg, wurde am 20.06.2023 eine außerordentliche Sitzung anberaumt, in der die Konzeptbausteine erarbeitet wurden.

  

Zur Förderung der Digitalkompetenz älterer Menschen sollen nach Möglichkeit in allen Gemeinden und zusätzlich in entfernteren Ortsteilen kreisangehöriger Städte geeignete Maßnahmen entstehen. Die Seniorenbeauftragten übernehmen die Verantwortung für die Koordination der Angebote vor Ort. Zur Durchführung werden Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten oder Ehrenamtliche akquiriert. Im Laufe der Projektphase sollen sich tragfähige Online-Treffen etablieren (sog. „60plus Online Clubs), die sich nach der Förderphase selbständig organisieren. Das ausführliche Konzept ist der Vorlage angefügt (Anlage 2).

 

Für die landkreisweite Planung und Steuerung sowie die inhaltliche Ausgestaltung trägt die Fachbereichsleitung Senioren im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes die Verantwortung. Zur konkreten Ausgestaltung der Arbeitsstruktur, der Koordination, der Netzwerkarbeit sowie der Erarbeitung des Curriculums soll für zwei Jahre eine zusätzliche Arbeitskraft beschäftigt werden. Umgesetzt werden kann das durch eine Stundenerweiterung einer bereits im Landratsamt Beschäftigten oder durch eine Honorarkraft. Der Arbeitsstundenumfang wird sich auf höchstens 10 Wochenstunden belaufen und liegt somit im Rahmen der maximal förderfähigen Kosten zzgl. des Eigenanteils.

 

Kosten und Antragsverfahren

 

Zur Umsetzung sind Angebote mit wöchentlich 2 Einheiten á  45 Minuten in jeder der 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allen Wochen des Jahres ausschließlich der Schulferien beantragt. Die geplanten Ausgaben für die Schulungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden belaufen sich damit auf jährlich ca. 28.500.- Euro. Das eingesetzte Personal zur landkreisweiten Planung, Steuerung und Vernetzung muss nach den Richtlinien des StMAS über Fachkenntnisse in Bezug auf Angebote der Seniorenarbeit, verwaltungsrechtliche Grundlagenkenntnisse und selbständige Leistungen erbringen. Das Anforderungsprofil entspricht nach Aussage des StMAS der tariflichen Einstufung SuE 12. Bei einem Umfang von 10 Wochenstunden belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 17.000.- Euro.

 

 

 

Die Planungen ergeben Gesamtkosten je Kalenderjahr in Höhe von rund 45.500.- Euro. Bei einer maximal möglichen Fördersumme von 40.000.- verbliebe dem Landkreis Coburg ein Eigenanteil in Höhe von jährlich ca. 5.500.- Euro in den Jahren 2024 und 2025.

 

Aufgrund der kurzen Antragsfrist und dem Umstand, dass im Zeitraum zwischen dem Bekanntwerden der Förderung sowie der Rückmeldungen von Projektpartnern und der Antragsfrist keine Sitzung stattfand, wurde der Antrag unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kreisgremien bereits am 26.06.2023 beim StMAS eingereicht. Die Entscheidung des entsprechenden Kreisgremiums sowie die voraussichtliche personelle Besetzung sind nach Rückmeldung des StMAS schnellstmöglich nachzureichen.