Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt

Vollzug des Landkreishaushaltes 2023;
Zwischenbericht über die derzeitige Abwicklung des Haushaltes 2023

 

Sachverhalt

 

1.     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 16.02.2023 durch den Kreistag beschlossen. Mit Schreiben vom 03.07.2023 (Eingang 05.07.2023) erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken. Beanstandungen ergaben sich hierbei nicht. Die Haushaltssatzung wird voraussichtlich im Coburger Amtsblatt vom 14.07.2023 amtlich bekannt gemacht. Daraufhin tritt die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

2.     Haushaltsrechnung 31.08.2023

 

a.       Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2023
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2023

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2023

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

95.572.000

82.223.571

86,03

56.347.992

58,96

Ausgaben

95.572.000

67.622.529

70,76

59.416.582

62,17

 

b.       Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz
2023
in Euro

Anordnungs-

Soll lfd. Jahr

2023

in Euro

Abwicklung

Soll

in %

Anordnungs-Ist lfd. Jahr

2023

in Euro

Abwicklung

Ist

in %

Einnahmen

26.604.000

3.961.990

14,89

12.812.832

48,16

Ausgaben

26.604.000

11.890.989

44,70

12.905.276

48,51

 

In der beigefügten Anlage „Zwischenbericht“ werden die Entwicklungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben dargestellt, bei denen sich bereits schon jetzt größere Abweichungen zum Haushaltsansatz abzeichnen.

 

Die Personalausgaben steigen im Vergleich zum Vorjahr in 2023 voraussichtlich zwar um rd. 557.900 €. Hier müssen aber die späteren Besetzungen der Stellen, Besetzungen mit Angestellten anstelle von Beamten durch Staatl. Personal, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen (eingeplante Tariferhöhungen wären steuerpflichtig gewesen) abgezogen werden, so dass es letztlich zu einer Überschreitung von rd. 171.000 € kommen wird.

 

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich voraussichtliche Mehreinnahmen von insgesamt 1.339.774 €. Herauszuheben sind die Erstattungen vom Bund im Rahmen der Amtshilfe. Die überlassene Grundsteuer, die voraussichtlich um 250.000 € unter dem Ansatz liegt. (Das Ergebnis bei der Grunderwerbsteuer bewegte sich in den vergangenen 10 Jahren zwischen 570.000 € bis 1.252.000 €).

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bleiben voraussichtlich mit rd. 1.161.031 € unter den Ansätzen. Trotz vieler Unsicherheiten aufgrund der Corona, Ukraine- und Energie-Krise ist dies dennoch eine erfreuliche Entwicklung, die auf viele verschiedene Haushaltsstellen und Fachbereiche zurückzuführen ist. Insgesamt ergibt sich somit im Verwaltungshaushalt ein realistisches Plus von rund 2.500.800 € (Einnahme 1.339.774 €, Ausgabe 1.161.031 €).

 

Im Vermögenshaushalt ergeben sich voraussichtlich Mehrausgaben von rd. 14.500 €. Hier verrechnen sich die nicht benötigten Mittel (wie für Ausgaben im Zusammenhang mit der nicht ausgebrochenen Schweinegrippe) stehen mit den Mehrausgaben Kassenautomat Zweckverband Zulassungsstelle und Deckung Finanzbedarf Umlage Krankenhausverband.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Mehrausgaben im Vermögenshaushalt von rd. 14.500 € sowie der höheren Zuführung vom Verwaltungshaushalt von 2.500.800 € verbleibt ein voraussichtliches Gesamtplus von rd. 2.486.300 €.

 

3.     Resümee des Finanzzwischenberichtes:

 

Wie sich die derzeitige wirtschaftliche Lage mit einer hohen Inflation, höheren Zinsen und der Corona- und Ukraine-Krise auf die Kommunalfinanzen in diesem und evtl. in den nächsten Jahren niederschlagen wird, bleibt fraglich. Auch wie sich die höheren Energiekosten und höheren Baupreise im Haushalt niederschlagen – trotz Einsparbemühungen- bleibt noch völlig ungewiss. Ebenso die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die Sozialsysteme.

 

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lassen in der Tendenz bisher keine weiteren erheblichen Kostenmehrungen gegenüber den Haushaltsansätzen erkennen. Als Indiz dafür dient auch die Tatsache, dass sich bislang die Anzahl und die Höhe der Haushaltsüberschreitungen im vertretbaren und jahresüblichen Rahmen bewegen.

 

Wenn es dabei bleibt, und viele Anzeichen sprechen auch dieses Jahr (noch) dafür, entsteht im Verwaltungshaushalt ein Überschuss, der dann als überplanmäßige Zuführung dem Vermögenshaushalt gut gebracht werden kann.

 

Zwischenzeitlich evtl. noch eintretende Änderungen werden in der Sitzung angesprochen.

 

Sonstige, evtl. noch nicht vollständig aufgebrauchte Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt werden im Zuge der Jahresrechnung überprüft und es werden, je nach Bedarf und Haushaltslage, Haushaltsausgabereste gebildet, nicht zuletzt auch um die folgenden Haushaltsjahre weniger zu belasten.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen kann ein ausgeglichener Jahresabschluss mit Überschüssen im Verwaltungshaushalt erwartet werden.

 

Als Saldo aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verbleibt voraussichtlich ein Überschuss von rund 2.486.300 €, der letztlich zur Verbesserung der Haushaltssituation folgender Jahre verwendet werden kann.

 

Der vorstehende Zwischenbericht dient der Information des zuständigen Kreisgremiums. Einer Behandlung mit förmlichen Beschluss bedarf es nicht, da es sich nach derzeitigem Sachstand weder abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich 2023 gefährdet ist, noch erkennbar wird, dass sich die Ausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig, sondern in einem erheblichen Umfang zur Gesamtausgabe der Maßnahme erhöhen werden (§ 29 KommHV). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Seitens der Verwaltung wird es jedoch für erforderlich erachtet, den Kreisausschuss mit einem Finanzzwischenbericht über die derzeitige und die künftige voraussichtliche Abwicklung des Landkreishaushaltes bis zum Jahresende 2023 in Kenntnis zu setzen.