Beschlussvorschlag
Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Jahresrechnung 2022 des Landkreises Coburg.
Die Jahresrechnung ist samt Rechenschaftsbericht und Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu übergeben.
Sachverhalt
Gekürzt stellt sich die Jahresrechnung 2022 wie folgt dar:
Verwaltungshaushalt |
Haushaltsansatz
|
Rechnungsergebnis
|
Einnahmen |
|
|
laufende Soll-Einnahmen |
88.354.800,00 |
89.450.514,76 |
Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der allgemeinen Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Zuführung vom Vermögenshaushalt aus der Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
359.200,00 |
0,00 |
Abgang alte Kasseneinnahmereste |
0,00 |
- 27.332,98 |
Summe
Soll-Einnahmen |
88.714.000,00 |
89.423.181,78 |
|
|
|
Ausgaben |
|
|
laufende Soll-Ausgaben |
83.688.570,00 |
82.091.131,02 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Überschuss Verwaltungshaushalt) |
5.025.430,00 |
6.840.432,18 |
Zuführung zum Vermögenshaushalt (Sonderrücklage Abfallwirtschaft) |
0,00 |
484.300,00 |
Bildung neuer Haushaltsausgabereste |
0,00 |
30.338,54 |
Abgang alte Haushaltsausgabereste |
0,00 |
- 22.877,40 |
Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 |
-142,56 |
Summe
Soll-Ausgaben |
88.714.000,00 |
89.423.181,78 |
Vermögenshaushalt |
Haushaltsansatz
|
Rechnungsergebnis
in € |
Einnahmen |
|
|
laufende Soll-Einnahmen |
9.808.570,00 |
7.874.912,64 |
Entnahme allgemeine Rücklage |
3.592.300,00 |
8.728,29 |
Entnahme Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
359.200,00 |
0,00 |
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldung) |
700.000,00 |
0,00 |
Zuführung vom Verwaltungshaushalt für die allgemeine Rücklage |
5.025.430,00 |
6.840.432,18 |
Zuführung vom Verwaltungshaushalt für die Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
0,00 |
484.300,00 |
Bildung neuer Haushaltseinnahmereste |
0,00 |
0,00 |
Summe
Soll-Einnahmen |
19.485.500,00 |
15.208.373,11 |
|
|
|
Ausgaben |
|
|
laufende Soll-Ausgaben |
19.126.300,00 |
9.482.400,38 |
Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der allgemeinen Rücklage |
0,00 |
0,00 |
Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
359.200,00 |
0,00 |
Zuführung allgemeine Rücklage |
0,00 |
2.836.798,76 |
Zuführung Sonderrücklage Abfallwirtschaft |
0,00 |
484.300,00 |
neue Haushaltsausgabereste |
0,00 |
3.064.873,71 |
Abgang alte Haushaltsausgabereste |
0,00 |
-659.999,74 |
Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 |
0,00 |
Summe
Soll-Ausgaben |
19.485.500,00 |
15.208.373,11 |
Die vorstehenden Zahlen der Jahresrechnung 2022 werden zusammengefasst wie folgt erläutert:
a) Verwaltungshaushalt
Die Summen der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben betragen jeweils 89.423.181,78 €. Dadurch wurde das veranschlagte Haushaltsvolumen von 88.714.000,00 € um 709.181,78 € bzw. 0,80 v. H. überschritten.
Der Sonderrücklage Abfallwirtschaft (HHSt. 1.7200.9130) wurden für einen späteren Haushaltsausgleich 484.300,00 € zugeführt. Die Sonderrücklage Abfallwirtschaft zur künftigen Stabilisierung des Gebührenhaushalts beträgt nunmehr 1.202.300,00 €.
Die mit 5.025.430,00 € veranschlagte Zuführung an den Vermögenshaushalt wurde um
1.815.002,18 € auf nunmehr 6.840.432,18 € erhöht.
b) Vermögenshaushalt
Die Summe der bereinigten Solleinnahmen und -ausgaben beträgt jeweils 15.208.373,11 €. Dadurch wird das veranschlagte Haushaltsvolumen von 19.485.500,00 € um 4.277.126,89 € bzw. 21,95 v.H. unterschritten.
c) Rücklagen, Schulden
Der Bestand der allgemeinen Rücklage, der zum 31. Dezember 2021 noch 9.519.977,19 € betragen hatte, erhöhte sich durch die Zuführung von 2.836.798,76 € und Entnahme von 8.728,29 € (zu hohe Zuführung in 2022) zum 31. Dezember 2022 auf nunmehr 12.348.047,66 €. Die Mindestrücklage beträgt rund 818.423 €.
Zum 31. Dezember 2021 betrug der Schuldenstand insgesamt 23.555.985,80 €. Im Haushaltsjahr 2022 wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Unter Berücksichtigung der in 2022 geleisteten Tilgungen von 2.740.893,15 € beläuft sich der Schuldenstand zum 31. Dezember 2022 auf nunmehr 20.815.092,65 €. Diese gegenwärtige Verschuldung entspricht 238,97 €/Einwohner (87.103 Einwohner am 31.12.2022; Landesdurchschnitt 2021 bei 169,00 €).
Die detaillierten Darstellungen sind im Einzelnen dem anliegenden Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
II.
Beschlussvorschlag
Der Kreis- und Strategiezuschuss nimmt Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Jahresrechnung 2022 des Landkreises Coburg.
Die Jahresrechnung ist samt Rechenschaftsbericht und Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu übergeben.