Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

Die beiliegende Rechtsverordnung des Landkreises Coburg zur Übertragung des Einsammelns, Beförderns und Verwertens von Abfällen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 auf die Große Kreisstadt Neustadt bei Coburg wird beschlossen.

 

Die Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt

Die Stadt Neustadt bei Coburg hat mit Schreiben vom 06.06.2023 die Verlängerung der Übertragungsverordnung gem. Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) beantragt. Die Rechtsverordnung vom 13.11.2018, mit der der Stadt Neustadt bei Coburg die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle übertragen wurde, läuft nach einer Dauer von fünf Jahren zum 31.12.2023 aus.

 

Seit Eintritt des Landkreises Coburg in die Beseitigungspflicht zum 01.01.1977 wurden der Stadt Neustadt bei Coburg Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen. Bereits zu diesem Zeitpunkt führte die Stadt Neustadt bei Coburg die Müllabfuhr mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durch. Die Aufgabenübertragung hat sich bisher nicht nachteilig auf die Abfallentsorgung im übrigen Kreisgebiet ausgewirkt. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass eine geordnete Abfallentsorgung durch die Stadt Neustadt bei Coburg gewährleistet sein wird.

 

Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung der Rechtsverordnung ist nicht erforderlich. Es wird vorgeschlagen, der Großen Kreisstadt Neustadt bei Coburg für weitere fünf Jahre und zwar für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 die Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet zu übertragen.