Beschlussvorschlag
Die beiliegende
Rechtsverordnung des Landkreises Coburg zur Übertragung des Einsammelns,
Beförderns und Verwertens von Abfällen für den Zeitraum 01.01.2024 bis
31.12.2028 auf die Große Kreisstadt Neustadt bei Coburg wird beschlossen.
Die
Rechtsverordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadt Neustadt
bei Coburg hat mit Schreiben vom 06.06.2023 die Verlängerung der
Übertragungsverordnung gem. Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen
Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) beantragt. Die Rechtsverordnung vom
13.11.2018, mit der der Stadt Neustadt bei Coburg die Aufgabe des Einsammelns
und Beförderns der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle übertragen wurde, läuft
nach einer Dauer von fünf Jahren zum 31.12.2023 aus.
Seit Eintritt des
Landkreises Coburg in die Beseitigungspflicht zum 01.01.1977 wurden der Stadt
Neustadt bei Coburg Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen. Bereits zu diesem
Zeitpunkt führte die Stadt Neustadt bei Coburg die Müllabfuhr mit eigenem
Personal und eigenen Fahrzeugen durch. Die Aufgabenübertragung hat sich bisher
nicht nachteilig auf die Abfallentsorgung im übrigen Kreisgebiet ausgewirkt. Es
ist weiterhin davon auszugehen, dass eine geordnete Abfallentsorgung durch die
Stadt Neustadt bei Coburg gewährleistet sein wird.
Eine
rechtsaufsichtliche Genehmigung der Rechtsverordnung ist nicht erforderlich. Es
wird vorgeschlagen, der Großen Kreisstadt Neustadt bei Coburg für weitere fünf
Jahre und zwar für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 die Aufgaben der
Abfallentsorgung in ihrem Gebiet zu übertragen.