Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Erhöhung des Stammkapitals an der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH um 52.789,35 € auf nunmehr 900.000 € wird zugestimmt.

 

Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt in der Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH, der als Anlage einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, zu beschließen.

 


Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 15.11.2010 hat der Kreistag der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt. Dieser Gesellschaftsvertrag wurde bislang nicht geändert.

 

Im Zuge der Neubesetzung der Geschäftsführerposition und der Anpassung bzw. einheitlichen Bestellung mit der Geschäftsführerposition bei der Baugenossenschaft des Landkreises Coburg (beide Firmen haben dann 4 Jahre Bestellung) soll der Gesellschaftsvertrag nach 13 Jahren den aktuellen Neuerungen und Bedürfnissen angepasst werden. Auch eine Beanstandung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes wurde in diesem Zusammenhang mit aufgenommen (vgl. § 17 q).

 

Der Landkreis Coburg beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch das Stammkapital an der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH zu erhöhen. Die Wohnungsbaugesellschaft befindet sich zu 100 % im Besitz des Landkreises Coburg.

 

Das bisherige Stammkapital von 847.210,65 € gem. II. § 3 Abs. 1 im Gesellschaftsvertrag, welches noch aus der Umstellung auf den Euro zurückzuführen ist, soll in diesem Zusammenhang geglättet werden (eine Glättung auf 1.000 € ist vorgeschrieben) auf nunmehr 900.000 €. Die hierfür erforderliche Erhöhung des Stammkapitals um 52.789,35 € wurde bereits vorsorglich gem. Art. 84 Abs. 1 LKrO der Regierung von Oberfranken am 24.05.2023 angezeigt.

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde durch den Verband der bayerischen Wohnungsunternehmen e. V. (VdW Bayern) begleitet. Die vorgenommenen Änderungen sind im anliegenden Gesellschaftsvertrag in Rot hervorgehoben. Außer der Änderung bei der Bestellung der Geschäftsführer und bei der Erhöhung des Stammkapitals wurden lediglich redaktionelle Änderungen und aktuelle Anpassungen vorgenommen.

 

Nach § 17 Buchst. o des Gesellschaftsvertrags in der aktuell gültigen Fassung der Wohnungsbaugesellschaft unterliegt die Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags, wie vorgesehen, der Gesellschafterversammlung. Der Landkreis Coburg ist alleiniger Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft mbH. Damit der Landrat als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung über die Änderung abstimmen darf, bedarf es eine Ermächtigung durch den Kreistag.