Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

Um Menschen mit Behinderung in der Region Coburg sowohl im Bildungsbereich als auch im Arbeitsleben, Sport und kulturellem Bereich Teilhabe zu erleichtern, soll die Vernetzung bestehender Beratungsangebote und Institutionen vor Ort, die im Bereich Inklusion angesiedelt sind, optimiert werden.


Sachverhalt

 

Das Thema Inklusion betrifft sowohl den Bereich der Jugendhilfe, als auch den Bildungsbereich.

 

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf Teilhabe, sei es im beruflichen, sportlichen oder kulturellem Bereich. Inklusion ist ein Weg, der Teilhabe ermöglicht.

 

Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft. In Art. 24 verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.

 

Angegliedert an die Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg besteht die Beratungsstelle „Unabhängige Schulberatung Coburg“. Die Beratungsstelle bietet   schulartübergreifend Unterstützung bei Fragen im Bereich der Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren. Sie berät Eltern zu schulischen Angeboten und Fördermöglichkeiten und kooperiert mit außerschulischen Beratungseinrichtungen und Institutionen.

 

Zum Schuljahr 2020/21 wurden die „Beauftragten für die inklusive Unterrichts- und
Schulentwicklung an den Grund- und Mittelschulen“ installiert. Für unsere Region ist ein Tandem aus einer Grundschullehrkraft im Schulamtsbezirk Lichtenfels und einer Lehrkraft an der Mittelschule Seßlach mit Inklusionserfahrung im Einsatz. Kern ihrer Aufgabe ist die Beratung und Begleitung der Grund- und Mittelschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Entwicklung inklusiver Unterrichtskonzepte und bei ihrer inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung sowie beim Aufbau von konstanten Kommunikations- und Teamstrukturen auf Schulebene. Darüber hinaus koordinieren die Beauftragten einschlägige Fortbildungen in ihrer Region, bilden selbst Lehrkräfte fort und sorgen für eine enge Vernetzung mit allen an inklusiven sowie an Schulentwicklungsprozessen Beteiligten inner- und außerhalb des Schulbereichs in ihrer Region.

 

Mit Änderung des SGB VIII ab dem 01. Januar 2028 ist die Jugendhilfe für alle jungen Menschen bis zum 21. Lebensjahr zuständig. Damit fällt auch die Beratung und Betreuung für geistig und körperlich beeinträchtige junge Menschen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe. Durch die gesetzliche Zuständigkeit, tritt das Thema Inklusion für die Jugendhilfe verstärkt in den Fokus.

 

Bereits seit 01.06.2022 ist Werner Michel als Verfahrenslotse im Fachbereich Jugend und Familie tätig. Der Verfahrenslotse hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen unterstützt und begleitet er junge Menschen sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX (§ 10b Abs. 1 SGB VIII). Zum anderen unterstützt er den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit (§ 10b Abs. 2 SGB VIII).

 

Der Sportbeirat des Kreistags Coburg hat einen besonderen Schwerpunkt auf inklusive Sportangebote gelegt. So fungierte der Landkreis Coburg gemeinsam mit der Stadt im Juni 2023 als Host Town im Rahmen der Special Olympics World Games in Berlin. Auf Vorschlag des Sportbeirates wurde die Bewerbung als Host Town damit verknüpft, 2023 zum Jahr des inklusiven Sports für den Landkreis zu erklären.

Ziele des Projektes waren unter anderem mehr Aufmerksamkeit auf inklusive Sportangebote und dadurch zusätzliche Impulse für Inklusion im Sport zu schaffen. Gleichzeitig soll der Aufbau eines Netzwerkes für inklusiven Sport in der Region erfolgen. Im Vorfeld der Host Town Tage bildete sich diese Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen Einrichtungen und Organisationen der Bereiche Sport, Behindertenhilfe und Bildung.

Aktuell werden weitere Schulungen im Blasrohrschießen vorbereitet, die ein zusätzliches, inklusives Sportangebot eröffnen. Wie bei vorangegangenen Schulungsangeboten 2022, werden dabei alle Sportvereine, Jugendhilfen, Bildungseinrichtungen und Jugendgruppen angesprochen. Dadurch soll das gemeinsame Miteinander und der inklusive Gedanke auch weiterhin im Landkreis gestärkt werden.

 

Somit wurde in der Region in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen fachliche Kompetenz im Bereich inklusiver Angebote (Bildung, Jugendhilfe, Sport) aufgebaut. Die Vernetzung dieser und weiterer Fachstellen und Ansprechpartner für inklusive Angebote trägt dazu bei, Wissen und Erfahrungen zugänglich zu machen und so effektiver im Bereich Inklusion tätig zu werden. Der Aufbau von Doppelstrukturen wird vermieden.