Beschlussvorschlag
Um Menschen mit Behinderung in der Region Coburg sowohl im Bildungsbereich als auch im Arbeitsleben, Sport und kulturellem Bereich Teilhabe zu erleichtern, soll die Vernetzung bestehender Beratungsangebote und Institutionen vor Ort, die im Bereich Inklusion angesiedelt sind, optimiert werden.
Sachverhalt
Das Thema Inklusion
betrifft sowohl den Bereich der Jugendhilfe, als auch den Bildungsbereich.
In Deutschland hat
jeder Mensch das Recht auf Teilhabe, sei es im beruflichen, sportlichen oder
kulturellem Bereich. Inklusion ist ein Weg, der Teilhabe ermöglicht.
Am 26. März 2009
trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
in Kraft. In Art. 24 verpflichteten sich die Teilnehmerstaaten, ein inklusives
Bildungssystem zu gewährleisten.
Angegliedert an die
Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Coburg besteht die
Beratungsstelle „Unabhängige Schulberatung Coburg“. Die Beratungsstelle
bietet schulartübergreifend
Unterstützung bei Fragen im Bereich der Grund- und Mittelschulen sowie
Förderzentren. Sie berät Eltern
zu schulischen Angeboten und Fördermöglichkeiten und kooperiert mit
außerschulischen Beratungseinrichtungen und Institutionen.
Zum Schuljahr 2020/21 wurden die „Beauftragten für die inklusive Unterrichts- und
Schulentwicklung an den Grund- und Mittelschulen“ installiert. Für
unsere Region ist ein Tandem aus einer
Grundschullehrkraft im Schulamtsbezirk Lichtenfels und einer Lehrkraft an der
Mittelschule Seßlach mit
Inklusionserfahrung im Einsatz. Kern ihrer Aufgabe ist die Beratung und Begleitung
der Grund- und Mittelschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich
bei der Entwicklung inklusiver Unterrichtskonzepte und bei ihrer inklusiven
Unterrichts- und Schulentwicklung sowie beim Aufbau von konstanten
Kommunikations- und Teamstrukturen auf Schulebene. Darüber hinaus koordinieren die Beauftragten einschlägige Fortbildungen in ihrer Region, bilden
selbst Lehrkräfte fort und sorgen für eine
enge Vernetzung mit allen an inklusiven sowie an Schulentwicklungsprozessen
Beteiligten inner- und außerhalb des Schulbereichs in ihrer Region.
Mit Änderung des SGB
VIII ab dem 01. Januar 2028 ist die Jugendhilfe für alle jungen Menschen bis
zum 21. Lebensjahr zuständig. Damit fällt auch die Beratung und Betreuung für
geistig und körperlich beeinträchtige junge Menschen in die Zuständigkeit der
Jugendhilfe. Durch die gesetzliche Zuständigkeit, tritt das Thema Inklusion für
die Jugendhilfe verstärkt in den Fokus.
Bereits seit 01.06.2022 ist Werner Michel als Verfahrenslotse im
Fachbereich Jugend und Familie tätig. Der Verfahrenslotse hat im Wesentlichen
zwei Aufgaben: Zum einen unterstützt und begleitet er junge Menschen sowie
deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der
Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe
nach dem SGB VIII und Teil 2 SGB IX (§ 10b Abs. 1 SGB VIII). Zum anderen
unterstützt er den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der
Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in
dessen Zuständigkeit (§ 10b Abs. 2 SGB VIII).
Der Sportbeirat des
Kreistags Coburg hat einen besonderen Schwerpunkt auf inklusive Sportangebote
gelegt. So fungierte der Landkreis Coburg gemeinsam mit der Stadt im Juni 2023 als
Host Town im Rahmen der Special Olympics World Games in Berlin. Auf Vorschlag
des Sportbeirates wurde die Bewerbung als Host Town damit verknüpft, 2023 zum
Jahr des inklusiven Sports für den Landkreis zu erklären.
Ziele des Projektes waren unter
anderem
mehr Aufmerksamkeit auf
inklusive Sportangebote und dadurch zusätzliche Impulse für Inklusion im Sport zu schaffen. Gleichzeitig soll der Aufbau eines Netzwerkes für inklusiven Sport in
der Region erfolgen. Im Vorfeld der
Host Town Tage bildete sich diese Arbeitsgruppe aus unterschiedlichen
Einrichtungen und Organisationen der Bereiche Sport, Behindertenhilfe und
Bildung.
Aktuell werden weitere Schulungen im Blasrohrschießen vorbereitet, die
ein zusätzliches, inklusives Sportangebot eröffnen. Wie bei vorangegangenen
Schulungsangeboten 2022, werden dabei alle Sportvereine, Jugendhilfen,
Bildungseinrichtungen und Jugendgruppen angesprochen. Dadurch soll das
gemeinsame Miteinander und der inklusive Gedanke auch weiterhin im Landkreis
gestärkt werden.
Somit wurde in der
Region in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen fachliche Kompetenz
im Bereich inklusiver Angebote (Bildung, Jugendhilfe, Sport) aufgebaut. Die
Vernetzung dieser und weiterer Fachstellen und Ansprechpartner für inklusive
Angebote trägt dazu bei, Wissen und Erfahrungen zugänglich zu machen und so
effektiver im Bereich Inklusion tätig zu werden. Der Aufbau von
Doppelstrukturen wird vermieden.