Sitzung: 26.07.2023 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 173/2023
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport nimmt Kenntnis
von dem durch den Ausschuss für Jugend und Familie in gemeinsamer Sitzung
gefassten Beschluss.
Sachverhalt
Fast alle Kinder, die für den begrenzten Zeitraum
von 2 – 3 Jahren in dem gesonderten Bereich der Stütz- und Förderklassen
aufgenommen wurden, konnten erfolgreich in ihren Regelschulen reintegriert
werden und schlossen -bis hin zum Abitur- ihre Schullaufbahn erfolgreich ab.
In den letzten Jahren wandelte sich die Situation
schleichend, der Anteil an hochproblematischen Kindern nahm deutlich zu.
Die Betreuung und Förderung dieser
auffälligen Kindern war in dem bestehenden Konzept (Fachpersonal und Räumen) nur
bedingt bis gar nicht möglich. Mehrfach wurden ergänzende Maßnahmen, wie
Schulassistenzen, Schulzeitverkürzungen oder Einzelbeschulung und
Unterbringungen in stationären Jugendhilfemaßnahmen, mit speziellen Schul- und
Förderkonzepten notwendig.
Im letzten Jahr wurde deshalb ein neues Konzept,
unter Beteiligung der Heinrich-Schaumberger-Schule und dem IPSG, entwickelt.
Das Ergebnis wurde dem Ausschuss für Jugend und Familie (Vorlage Nr. 090/2022)
sowie dem Vorstand des Vereins Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
als Träger der Heinrich-Schaumberger-Schule vorgestellt. Beide Gremien stimmten
für die Umsetzung des neuen Konzepts. Auch die Schulaufsichtsbehörden der
Regierung von Oberfranken waren in die Konzeptentwicklung einbezogen und unterstützen
sie.
Aufgrund des erhöhten Raum- und Personalbedarfs war
eine Realisierung des neuen Konzepts in den Räumen der
Heinrich-Schaumberger-Schule nicht möglich. Bis zur geplanten Sanierung der
Heinrich-Schaumberger-Schule musste deshalb eine Interimslösung gesucht werden.
Diese ergibt sich in einem Gebäude in Neustadt b. Coburg, das aktuell noch von
der Grundschule an der Heubischer Straße als Ausweichquartier, während der
Renovierung der Grundschule, genutzt wird. Ab dem neuem Schuljahr werden diese
Räumlichkeiten von den Stütz-und Förderklassen bezogen. Alle dafür notwendigen
Beschlüsse und Absprachen mit der Regierung und dem Sonderschulverein liegen
bereits vor. Die Umzugspläne sind in vollem Gange und die Eltern wurden bereits
umfassend informiert.
Das neue Konzept sieht eine Ausweitung auf 4
Klassen (1. bis 4. Klasse) vor. Aufgrund der gemeldeten Schülerzahl für das
Schuljahr 2023/24, welche seitens der Regierung für die Klassenbildung jährlich
im Mai abgefragt wird, konnte eine Ausweitung auf vier Klassen für das
Schuljahr 2023/2024 nicht realisiert werden. Im Schuljahr 2023/2024 wird es
deshalb wieder nur eine 1., eine 2. und eine kombinierte 3./4. Klasse geben.
Mittlerweile sind die Meldungen von Schülern für die Stütz- und Förderklassen
angestiegen. Bereits jetzt sind alle 3 Klassen überbelegt und es können keine
weiteren Kinder aufgenommen werden. Alle Kinder die zum jetzigen Zeitpunkt
nicht berücksichtigt werden können, kommen auf eine Warteliste.
Im neuen Konzept ist zusätzliches Personal auf
Seiten der Jugendhilfe vorgesehen. Eine therapeutische Fachkraft, die
gleichzeitig mit 9 Stunden pro Woche eine Leitungsfunktion ausübt, kam bereits
in diesem Schuljahr zum Einsatz. Pro Klasse sind ab dem nächsten Schuljahr,
neben dem schulischen Personal, zwei Fachkräfte der Jugendhilfe im Einsatz.
Dadurch sind mehr Fördereinheiten und individuelle Maßnahmen sowie längere
Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten möglich. Das Angebot von Ferienmaßnahmen und
–betreuung soll im nächsten Schuljahr ausgetestet und in den folgenden Jahren
ausgebaut werden.
Der Zuschuss an das IPSG in der vorliegenden
Leistungserbringung setzt sich aus Personal- und Sachkosten zusammen.
Zusätzlich entstehen erstmalig Mietkosten für Räume, die ausschließlich von den
Fachkräften der Jugendhilfe genutzt werden. Außerdem wurde ein Leitungsanteil
des Trägers von 1,9 % anerkannt.
Weitere Erhöhungen des Zuschusses ergeben sich aus:
-
höherem Personalbedarf (114 Wochenstunden
mehr!)
-
aktuelle Tariferhöhungen (durchschnittlich 3,75 % +
Einmalzahlung für Inflationsausgleich von 3.000 €)
-
tarifliche Höhergruppierung aller Fachkräfte, die
im schulischen Kontext arbeiten (von S
11b in S 12 TVöD-SuE)
Ein Eigenanteil des IPSG von ca. 10 % wird für die
Einrichtung und Ausstattung der neuen Räume (z.B. Snoezelen-Raum), die für die
Maßnahmen der Fachkräfte aus der Jugendhilfe genutzt werden, erbracht.
Damit entstehen künftig Gesamtausgaben in Höhe von
554.324 € zzgl. Mietkosten und Beförderungskosten, von denen ca. 2/3 der
Gesamtkosten auf den Landkreis entfallen. Das entspricht einem Mehrbedarf für
die pädagogische Arbeit in Höhe von ca. 250.000 € im nächsten Schuljahr. In
diesem Jahr können die Mehrkosten aus dem laufenden Haushalt der Jugendhilfe
gedeckt werden (HHSt 4640.7090).
Würde
man diese Kinder alternativ in einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) oder
einer stationären Jugendhilfeeinrichtung, mit entsprechendem Beschulungskonzept
unterbringen, würden noch deutlich höhere Kosten entstehen. Geht man von 195
Schul- bzw. Anwesenheitstagen aus, kostet ein Platz in den Stütz- und
Förderklassen im nächsten Schuljahr (bei 26 belegten Plätzen) ca. 110 € pro
Tag. Der Tagessatz in einer HPT liegt aktuell
bei ca. 125 € pro Platz, eine Heimunterbringung kostet pro Tag
inzwischen in den meisten Einrichtungen weit über 200 €, für therapeutische
Plätze sogar über 300 €.